Samstag, 19. November 2011

Warme Betten für den Widerstand /17.11.11

Mehrere Stunden täglich verbringt Christina Schuster in diesen Tagen vor dem Computer. Mit einer großen Tasse Kaffee und Zigaretten sitzt sie auf dem Bett in ihrem Bauwagen und liest ihren Email-Posteingang durch. "Hier sind wieder zwei, die wollen nach Dannenberg", sagt sie. Schusters Bauwagen ist das Hauptquartier zur Vermittlung von kostenlosen Schlafplätzen für den bevorstehenden Castor-Transport nach Gorleben. Sie verhilft Demonstranten, die am ersten Adventswochenende ins Wendland kommen wollen, zu einem warmen Bett plus X.

Denn bei ihr geht es nicht nur um Schlafplätze, sie vermittelt Patenschaften und stellt damit die Schnittstelle zwischen den Menschen in der Region her und denen, die zum Protest gegen den Castor aus ganz Deutschland oder Europa anreisen. "Durch das Paten-Konzept haben wir auch Leute hierher bekommen, die sonst gar nicht gekommen wären", ist sie sich sicher. Das sieht schließlich vor, dass die Paten ihre Gäste auch auf Demonstrationen begleiten oder bei der Orientierung helfen.

Erstmals erprobt wurde diese Idee im vergangenen Jahr. Schuster sammelte Angebote von Haus- oder Wohnungseigentümern in der Region, die zum Castor-Transport Leute aufnehmen wollen. "Die meisten kannte ich so, andere hab ich dann mal angesprochen", sagt sie. Zudem schaltet sie jeden Mittwoch im Anzeigenblatt eine Kleinanzeige. Insgesamt 240 Wendländer meldeten sich daraufhin als Paten.

Die Anfragen der Demonstranten kommen hingegen meist per Mail über ein Formular auf der Internetseite oder aber Interessenten rufen bei ihr an. In den Tagen vor dem Transport steht ihr Telefon dann kaum noch still. "Da ist der Schlaf dann schon etwas knapp, weil ich tagsüber nur aufnehme und nachts auf die Angebote verteile", sagt sie. Im vergangenen Jahr hat Schuster auf diese Art und Weise 1.274 Betten in der Region vermittelt. Wichtig ist für sie bei dem Paten-Konzept, dass Angebot und Nachfrage zusammen passen. Sie selbst nennt es das "Topf-Deckel-Prinzip".

Deshalb wurde für die Vermittlung in diesem Jahr auch das Formular im Internet noch einmal erweitert. Die Bettensuchenden können dort nun angeben, ob sie rauchen, ein Tier mitbringen oder Allergien haben. Auch Wünsche von den Paten im Wendland nimmt Schuster gerne entgegen. Im vergangenen Jahr habe etwa eine alte Frau sich bei ihr gemeldet und explizit einen Schlafplatz für einen "Schotterer" angeboten. "Es war ihr wichtig, dass jemand was an den Gleisen macht. Denn sie selber könne das ja nicht mehr", gibt Schuster die Begründung der Seniorin wieder. Beim "Schottern" werden Schottersteine aus dem Gleisbett entfernt.

Schuster ist begeistert, dass so viele Menschen im Wendland durch die Patenschaft den Protest ermöglichen. "Es ist was Tolles, wenn jemand das Haus für Fremde öffnet", sagt sie. Gerade in den traditionellen Strukturen auf dem Land sei das nicht immer üblich. Manchmal würden sogar spontan noch weitere Angebote kommen. So fragen Paten auch schon mal bei Nachbarn nach, ob die auch noch Demonstranten unterbringen können, berichtet Schuster. "Manche bieten sogar ihre kompletten Ferienhäuser für die Zeit an", sagt sie.

Derzeit sortiert Schuster vor allem die größeren Gruppen durch und verteilt sie auf die angebotenen Schlafplätze. Am Ende werden Einzelpersonen nach vermittelt. Das sei etwas schwieriger, sagt Schuster. Inzwischen könne sie schon am Wunschort erkennen, um was für Demonstranten es sich handle. "Ich gebe dann auch schon mal Hinweise, dass sie vielleicht besser in einen anderen Ort gehen", sagt sie. Sollten am Ende Betten übrig bleiben, gehen diese an die Bettenbörse des Camps auf der Esso-Wiese. Denn auch dort entscheidet sich mancher spontan nach einer kalten Nacht noch zu einer festen Unterkunft, weiß Schuster.
Quelle: t-online.de

Reisernte in Fukushima mit Cäsium verseucht /17.11.11

In Japan sind erstmals seit dem Atomunfall in Fukushima überhöhte Werte an radioaktivem Cäsium in Reis gemessen worden. Regierungssprecher Osamu Fujimura kündigte daraufhin an, ein Lieferverbot für Reis aus Onami, einem Stadtteil Fukushimas, zu prüfen.

Er versicherte zugleich, dass der betroffene Reis nicht auf den Markt gelangt sei, da die Tests vor einer Auslieferung erfolgt seien. Dabei waren 630 Becquerel pro Kilogramm gemessen worden. Der vom Staat festgesetzte Grenzwerte beträgt 500 Becquerel. Reis ist ein Grundnahrungsmittel der Japaner.

Bereits im September waren in Reis aus dem Ort Nihonmatsu in der Provinz Fukushima bei vorläufigen Tests 500 Becquerel an Cäsium gemessen worden. Spätere Messungen ergaben jedoch Werte im zulässigem Bereich.

Die Regierung versuchte das neue Testergebnis in Onami herunterzuspielen. „Ich habe gehört, dass das kein ernstes Problem wird“, wurde Regierungssprecher Fujimura zitiert. Man werde weiter versuchen, eine Ausbreitung unbegründeter Gerüchte über radioaktiv verseuchte Produkte aus Japan zu verhindern, wurde Fujimura von der Nachrichtenagentur Kyodo zitiert.

Nach einer Anfang der Woche veröffentlichten Studie japanischer Forscher ist der Boden in weiten Teilen Ost- und Nordostjapans mit Cäsium 137 verseucht. In der Präfektur Fukushima liege die Belastung über dem Grenzwert von 5000 Becquerel je Kilogramm Boden, in den Nachbarprovinzen Miyagi, Tochigi und Ibaraki nur knapp darunter. Dort seien unbedingt detaillierte Messungen nötig, da die Kontamination lokal stark schwanken könne, schreiben die Forscher im Fachmagazin „Proceeding“ der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften (PNAS).

Anhand meteorologischer Daten vom 20. März bis 19. April hatten die Forscher jene Cäsium-137-Mengen abgeschätzt, die in die Atmosphäre und auf den Boden in sämtlichen Präfekturen Japans gelangten. Viele Japaner hoffen, dass es dem Staat dennoch geling, Bauernhöfe, Schulen und anderen Gebäude von radioaktiven Partikeln zu befreien. Im kommenden Jahr soll eine Dekontaminationsaktion beginnen. Dabei müssen gewaltige Bodenmengen entsorgt werden.
Quelle: focus.de

Schroff gegen Schotterer /16.11.11

Anti-Atom-Aktionen
Schroff gegen Schotterer

Polizei und Gegner rechnen beim kommenden Castortransport mit weniger Protest. Ermittlungen wegen Protesten von 2010 sind fast zur Hälfte eingestellt.
von Teresa Havlicek

HANNOVER taz | Mit 300 gewaltbereiten Demonstrierenden im Wendland rechnet die Polizei beim kommenden Castortransport am übernächsten Wochenende. Friedrich Niehörster, Einsatzleiter und Präsident der Polizeidirektion Lüneburg, warnte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Hannover vor "Event-People", die für Auseinandersetzungen mit der Polizei ins Wendland pilgerten.

Elf Castorbehälter aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague sollen ab kommenden Donnerstag ins Zwischenlager Gorleben rollen, AtomkraftgegnerInnen planen zahlreiche Protestaktionen. Zu einer Großdemonstration in Dannenberg am Sonnabend rufen Initiativen wie die Bäuerliche Notgemeinschaft oder die Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg auf. Nach dem Atomausstiegsbeschluss der schwarz-gelben Bundesregierung rechnen sie zwar mit weniger TeilnehmerInnen als beim Castortransport 2010, als im Wendland rund 50.000 Menschen protestierten. "Acht abgeschaltete Atomkraftwerke sind aber erst der Anfang", sagte Kerstin Rudek von der BI Lüchow-Dannenberg. "Das ist für uns kein Ausstieg."

Auch die Polizei rechnet mit weniger Demonstrierenden, plant aber dennoch, wie im vergangenen Jahr rund 19.000 Polizisten einzusetzen. Einsatzleiter Niehörster kündigte an, man werde in diesem Jahr "schroffer" als bei Castortransporten zuvor reagieren. "Es kann nicht sein, dass Polizisten das Essen oder der Toilettengang verwehrt wird", sagte er. Man schätze auch das so genannte Schottern sowie den Aufruf dazu nach wie vor als Straftat ein. Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Thomas Osterroth warnte zudem vorm Anketten an Gleisen - wegen "erheblicher Gesundheitsgefährdungen" durch die unnatürliche Haltung dabei.

Niedersachsens Landtagsgrüne sehen sich derweil in ihrer Kritik an der Kriminalisierung der Castor-Proteste 2010 bestätigt: Wie das Innenministerium jetzt auf Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Helge Limburg mitteilte, wurde zwischenzeitlich fast die Hälfte der rund 300 Strafverfahren gegen Demonstrierende eingestellt. Eine Verurteilung gab es bislang nur in einem Fall: eine Geldstrafe wegen Beleidigung. "Die Zahlen machen deutlich, dass im Vorfeld des Transports geschürte Angst vor massiven Straf- und Gewalttaten keine Grundlage hatte", sagt Limburg.

Von den 1.500 Ermittlungsverfahren, die die Polizei 2010 gegen UnterzeichnerInnen der "Castor Schottern"-Kampagne eingeleitet hat, wurden laut Innenministerium 330 eingestellt. Gegen fast 900 Personen ermittelt die Staatsanwaltschaft noch - dort wertet man das bloße Unterzeichnen der Kampagne im Internet als "öffentliche Aufforderung zu einer Straftat".

"Befremdet" zeigt sich Grünen-Politiker Limburg darüber, dass das Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung gegen einen Polizisten der französischen Eliteeinheit CRS noch nicht abgeschlossen ist, der gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen sein soll. Für Limburg wäre es ein "wichtiges Signal an ausländische Polizisten", ihnen die Grenzen ihrer Kompetenzen beim Einsatz im Wendland deutlich zu machen. Von den 27 Verfahren gegen deutsche PolizeibeamtInnen werden laut Innenministerium noch acht bearbeitet, der Rest wurde eingestellt.
Quelle: taz.de

Castor rollt trotz ungeklärter Strahlenwerte am Gorlebener Zwischenlager /16.11.11

Greenpeace: Expertenrunde politisch unter Druck gesetzt?

Die entscheidenden Fragen zur Bewertung der radioaktiven Strahlenmessungen am Zwischenlager Gorleben konnte auch eine vom niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) für gestern einberufene Expertenrunde nicht aufklären. Greenpeace geht daher weiter davon aus, dass der Jahresgrenzwert von 0,3 Millisievert in diesem Jahr überschritten wird.

An dem vier Stunden dauernden Fachgespräch im Umweltministerium nahmen neben der unabhängigen Umweltschutzorganisation auch Minister Sander, Vertreter des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), des TÜV sowie der Samtgemeinde Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg teil. Trotz der bestehenden Ungereimtheiten wird der Castortransport nun rollen. Minister Sander hatte vergangene Woche seine Genehmigung zur Einlagerung des Atommülls erteilt.

„"Der politische Druck, der auf den Experten in dem Gespräch lastete, war deutlich hör- und spürbar"“, sagt Greenpeace-Kampagnengeschäftsführer Roland Hipp. „"Behördliche Vertreter nahmen ihre früheren Aussagen zurück. Die NLWKN wollte die eigenen Prognosen nicht mehr bestätigen."“ Das NLWKN hatte im Sommer nach Auswertung der Strahlenmessdaten aus dem ersten Halbjahr 2011 eine Überschreitung des erlaubten Grenzwertes für dieses Jahr prognostiziert. Das Umweltministerium (NMU) ließ daraufhin neue Messungen und Prognosen durch die PTB erstellen, die zu einem deutlich niedrigeren Wert führten.

Die Streitpunkte: Gammastrahlung und Neutronenwert für das erste Halbjahr 2011

Streitpunkte des Fachgespräches waren vor allem die Bewertung des NMU bezüglich der Gammastrahlung und der Neutronenwerte, die durch die neuen Messungen und Prognosen der PTB verändert wurden. „"Die Behörden rechnen sich die Daten so hin, dass es für eine Einlagerung weiteren Atommülls reicht. Es wurden immer genau jene Werte herangezogen, die zu dem gewünschten Ergebnis führten, so Hipp. "“ „" Greenpeace hatte Ende Oktober aufgedeckt, dass dem NMU drei gravierende Fehler bei der Bewertung der Strahlenwerte unterlaufen sind. Für seine Berechnung des niedrigeren Strahlenwertes hatte das NMU die Messdaten zweier Behörden kombiniert. Für das erste Halbjahr 2011 zog das NMU die Messergebnisse des NLWKN heran. Für das zweite Halbjahr 2011 stützte sich das NMU auf neue Messungen der PTB.

Ob der Jahresgrenzwert am Zwischenlager in Gorleben eingehalten wird, ist entscheidend für die Genehmigung einer weiteren Einlagerung hochradioaktiven Atommülls. Nur bei einer Unterschreitung der zulässigen Jahreshöchstdosis darf das NMU der weiteren Einlagerung von Castoren zustimmen. ‚"Am Jahresende werden die Dosimeter der Behörde ausgewertet. Sollte der Grenzwert dann überschritten sein, muss Ministerpräsident McAllister die Verantwortung übernehmen"‘, so Roland Hipp.


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Quelle: GREENPEACE.de

19000 Polizisten sollen Transport schützen /16.11.11

Castor-Transport nach Gorleben: 19·000 Polizisten sollen Transport schützen.

Atomkraftgegner haben den Widerstand schon vor dem nächsten Castor-Transport geprobt. Sie protestierten mit einer Castor-Attrappe auf einem Tieflader gegen den bevorstehenden Atommülltransport nach Gorleben. Währenddessen kündigten die Einsatzleiter der Polizei an, dass der Castor-Transport von rund 19 000 Polizeibeamten geschützt werde.

Noch bevor der nächste Castor-Transport auf die Reise geht, haben am Mittwoch Atomkraftgegner den Widerstand geprobt. Mit einer Castor-Attrappe auf einem Tieflader protestierten sie am Mittwoch in Hannover gegen den bevorstehenden Atommülltransport nach Gorleben. Bei der Abschlusskundgebung auf dem Opernplatz errichteten die Castor-Gegner ein zehn Meter hohes aufblasbares X und sammelten Unterschriften gegen ein Endlager in Gorleben.

Unterdessen rüsten sich Polizei wie Atomkraftgegner für den 26. November: Für einen Großeinsatz die Beamten und vielfältigen Protest beim Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben die Demonstranten. Die Einsatzleiter der Polizei kündigten am Mittwoch in Hannover an, dass der kommende Woche erwartete Transport von rund 19 000 Polizeibeamten geschützt werde. Die Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg erklärte, zur Großdemonstration an diesem Tag in Dannenberg hätten Atomkraftgegner bundesweit bereits mehr als 170 Busse gechartert.

In der Region um Gorleben werde es „breiten Widerstand aller Altersgruppen und sozialen Schichten geben“, sagte die BI-Vorsitzende Kerstin Rudek. Das Spektrum werde von Stuhlblockaden von Senioren, über „Landmaschinenschauen“ von Bauern und Laternenumzüge mit Kindern bis hin zur Großdemonstration mit mehreren 10 000 Teilnehmern reichen. Rudek erteilt Gewalt gegen Personen eine Absage: „Es gibt viele verschiedene Protestformen. Dabei ist nie ein Mensch gefährdet worden und das wird auch in Zukunft so sein“, sagte sie.

Nach Angaben der „Bäuerliche Notgemeinschaft“ werden sich zahlreiche Bauern mit Traktoren an der Großdemonstration beteiligen. 2010 habe die Polizei 600 demonstrierende Bauern gezählt. „Wir rechnen diesmal nicht mit weniger demonstrierenden Treckern“, sagte Carsten Niemann für die Notgemeinschaft. Über eventuelle Treckerblockaden würden seine Berufskollegen selbstständig entscheiden. Niemann kritisierte, dass durch den Castor-Transport die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben weitere Fakten für ein atomares Endlager geschaffen würden.

Polizei warnt vor gewaltbereiten Extremisten

Polizeieinsatzleiter Friedrich Niehörster warf der BI vor, sie habe sich „nicht wirklich von Gewaltaktionen distanziert“. Überwiegend seien die Protestierenden zwar friedlich, planten Demonstrationen und Sitzblockaden. „Aber irgendwo ganz hinten haben wir eine Spinne im Netz, die etwas völlig anderes will“, warnte er. So sei das „Schottern“, dass Entfernen von Schottersteinen aus Bahngleisen, eine Straftat. Beim „Schottern“, bei Sabotage oder gewaltgeneigten Aktionen werde die Polizei nicht mehr mitgehen und anders reagieren.

Insgesamt erwarte man gegen Castor-Transport etwas weniger Aktivitäten als im vergangenem Jahr, in dem zwischen 25 000 und 50 000 Menschen demonstriert hätten, sagte Niehörster weiter. Das Potenzial an Extremisten unter den Demonstranten werde „vielleicht bei 300“ liegen. Hinzu kämen noch „eventorientierte Demonstranten“, die zu zahlreichen Aktionen bereit seien.

Die Zahl der Polizeibeamten aus den Bundesländern, die den Transport schützen sollen, bezifferte Niehörster mit 11 000. Der Einsatzleiter Bundespolizei, Thomas Osterroth, sagte, bei der Begleitung des Bahntransportes von der deutsch-französischen Grenze bis nach Dannenberg seien 2010 über 8 000 weitere Beamte eingesetzt worden. Auch dieses Jahr würden Beamte der Bundespolizei „in ähnlicher Größenordnung zur Verfügung stehen“. Osterroth warnte vor gefährlichen Aktionen an schnell befahrenen Fernstrecken der Bahn.
Quelle: focus.de

Röttgens "neue" Atommüll-Endlagersuche ist alles - aber nicht neu /13.11.11

Kein Neustart, kein Konsens
Kommentar von Malte Kreutzfeldt

Die Worte von Umweltminister Norbert Röttgen klingen mal wieder großartig: Im "nationalen Konsens" soll nun nach einem Endlager für Atommüll gesucht werden, und zwar "ergebnisoffen", "ohne Tabus" und auf einer "weißen Landkarte". Das ist tatsächlich genau das, was nötig wäre, um endlich eine Lösung für diese schwierige Frage zu finden.

Doch leider stehen die realen Pläne des Minister im diametralen Gegensatz zu seinen Aussagen. Denn der Salzstock Gorleben soll nicht nur als ein möglicher Standort gesetzt sein; er soll während der Suche nach Alternativen sogar weiter ausgebaut werden. Am einzigen bisher erkundeten Standort weiter Geld ausgeben und Fakten schaffen: Deutlicher kann man kaum zeigen, dass die Landkarte nicht weiß ist und die Suche nicht ergebnisoffen.

Um einen wirklichen Konsens zu erreichen, dürfte Gorleben bei den zu untersuchenden Standorten gar nicht mehr dabei sein. Die geologischen Fakten – ein großes Gasvorkommen unter dem Salzstock, das fehlende Deckgebirge, die Nähe zum Grundwasser – sprechen ebenso für einen Ausschluss wie die erwiesese politische Mauschelei bei der Auswahl des Standortes.

Dass es aus juristischen Gründen vermutlich schwierig ist, einen Standort von vorneherein auszuschließen, stellt dabei kein Problem dar: Wenn die Landkarte wirklich weiß wäre und die vielversprechendsten Standorte anhand von wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt würden, hätte Gorleben ohnehin keine Chance.

Doch genau diesen echten Neustart verhindert Röttgen, wenn er jetzt schon erklärt, dass Gorleben einer der zu vergleichenden Standorte sein wird – und dort derweil sogar weiter gebaut wird. Beim Minister, dessen zuständige Fachabteilung noch immer von einem ehemaligen Atomlobbyisten geleitet wird, verwundert das kaum.

Absolut unverständlich ist aber, dass sich die SPD und vor allem die durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann vertretenen Grünen auf dieses durchsichtige Spiel einlassen. Es widerspricht nicht nur der Beschlusslage der Partei, sondern auch ihrer Glaubwürdigkeit. Einen gesellschaftlichen Konsens kann es auf dieser Basis nicht geben.
Quelle: taz.de

Atomkraftgegner veröffentlichen geheimen Castor-Fahrplan /13.11.11

Der geheime Fahrplan und die Streckenführung des in knapp zwei Wochen geplanten Castor-Transports nach Gorleben stehen zumindest für die Teilstrecke in Frankreich fest. Nach Informationen des französischen „Netzwerks Atomausstieg“ (Réseau Sortir du Nucléaire) werden die elf Castor-Behälter zwischen dem 19. und 23. November mit Schwerlasttransportern von der Plutoniumfabrik La Hague zum Verladebahnhof Valognes gebracht. Der Zug Richtung Deutschland startet von Valognes am Donnerstag, den 24. November um 14.20 Uhr.

Für den Grenzübertritt nach Deutschland sind drei verschiedene Optionen vorgesehen. Hier wird je nach Protestgeschehen erst kurzfristig entschieden, welchen Weg der Zug nehmen wird: Der Grenzübergang Forbach/Saarbrücken (Saarland) würde am Freitag, den 25. November um 10.03 Uhr oder 10.43 Uhr erreicht, der Grenzübergang Straßburg/Kehl (Baden-Württemberg) um 12.32 Uhr und der Grenzübergang Lauterbourg/Wörth (Rheinland-Pfalz) um 13.07 Uhr.

Die Ankunft des Zuges am Verladebahnhof im wendländischen Dannenberg ist nach Aussagen der niedersächsischen Polizei für Sonntag, den 27. November geplant, der Straßentransport von Dannenberg nach Gorleben am Montag, den 28. November.

Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Gestern noch war von einem Neustart in der Endlager-Suche die Rede. Und heute wird der nächste Castor-Transport nach Gorleben vorbereitet. Jeder zusätzliche Atommüll-Behälter, der in Gorleben eingelagert wird, schafft Tatsachen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende alles an Gorleben kleben bleibt. Das war es dann mit der weißen Landkarte. Der Glaubwürdigkeit des Bundesumweltministers ist dieser Transport jedenfalls nicht dienlich.“

Zu den zusätzlichen geplanten Ausweichstrecken erklärt Stay: „Die große Blockadekation an der Grenze bei Lauterbourg/Wörth vor einem Jahr hat wohl großen Eindruck hinterlassen. Nun versuchen die Verantwortlichen flexibel zu reagieren. Aber auch die Aktivistinnen und Aktivisten der sogenannten ‚Südblockade‘ setzen in diesem Jahr auf ein flexibles Konzept und wollen an allen möglichen Grenzübergängen präsent sein.“

Details zum Streckenverlauf in Frankreich und dem genauen Fahrplan: http://groupes.sortirdunucleaire.org/IMG/pdf/Fiche_horaire_La_Hague_Gorleben_-_avec_Option.pdf
Quelle: redglobe.de

Sonntag, 13. November 2011

„Gorleben muss raus aus der Lagersuche“ /12.11.11

Hamburg. Scharfe Kritik an der neuen Endlagersuche kommt von der Anti-Atomkraft-Initiative „.ausgestrahlt“. Es gehe gar nicht um Alternativen zu Gorleben, sagt ihr Sprecher Jochen Stay, unserer Redakteurin Yvonne Stock.

Wie „ergebnisoffen“ ist die Endlagersuche in Ihren Augen?

Der Bevölkerung wird suggeriert, jetzt gehe es um Alternativen zu Gorleben. Das ist falsch. Der Salzstock wird Tag und Nacht zum Endlager ausgebaut. Im Bundeshaushalt 2012 sind 73 Millionen Euro zum Ausbau von Gorleben vorgesehen und nur 3 Millionen Euro zur Suche nach Alternativen.

Was hatten Sie erhofft?
Zumindest einen Baustopp hatten wir erwartet, wenn nicht eine Aufgabe des Projekts. Denn geologisch ist Gorleben ungeeignet.

Warum?
Salz hat den Nachteil, dass es wasserlöslich ist. Wasser ist das Transportmedium unter Tage und wenn die Strahlung erst einmal im Wasser ist, kommt sie überall hin. Zumal der Salzstock Kontakt zum Grundwasser hat. Und es gibt unter dem Salz eine riesige Gasblase sowie im Salzstock Gas-, Öl- und Wassereinschlüsse. Wenn man heißen Atommüll dort einlagert, dehnen diese sich aus, es entstehen Risse, wo das Wasser durchkann. Diese Tatsachen sind schon lange bekannt, sie spielen aber in der Diskussion keine Rolle.

Warum nicht?
Es ging nie um Geologie, sondern immer um Politik. Gorleben war für die Atomkraftwerksbetreiber lange eine Art Lebensversicherung. AKW wurden nur genehmigt, wenn es bei der Endlagersuche Fortschritte gab. Und die konnten dann immer auf Gorleben verweisen.

Die Opposition im Niedersächsischen Landtag hat heute den Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) aufgefordert, gegen ein Endlager in Gorleben zu kämpfen. Trauen Sie ihm das zu?

McAllister bewegt sich schrittchenweise von Gorleben weg. Er hat die Landtagswahlen 2013 und schlechte Umfragewerte im Auge. Deshalb bewegt er sich. Aber der entscheidende Schritt fehlt noch: Eine Absage an Gorleben.

Wie müsste denn eine Suche nach einem Endlager aussehen?

Zunächst einmal darf nicht weiter Atommüll produziert werden. Gorleben muss raus aus der Suche, sonst wird es Gorleben auch werden. Es dürfen nicht die gleichen Wissenschaftler mit der Suche beauftragt werden, die Morsleben und die Asse fatalerweise für sicher erklärt haben. Erst braucht es Einigkeit über die Lagermethode, dann standortunabhängige Kriterien und erst am Ende macht es Sinn, konkrete Standorte zu suchen.

Vor kurzem hat Gorleben mit erhöhten Strahlenwerten für Schlagzeilen gesorgt. Die Landesregierung wiegelt ab. Was stimmt?

Die Landesbehörde, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und der TÜV haben dieselben Werte gemessen. Aber dann wurden unterschiedliche Zahlen für die natürliche Hintergrundstrahlung aus dem Erdreich abgezogen. Damit man unter den Grenzwerten bleibt, hat das niedersächsische Umweltministerium zu hohe Werte abgezogen.

Einige Politiker fordern deshalb, den Castor-Transport zu stoppen. Geht das noch?

Ja, natürlich. In dem Augenblick, wo Grenzwerte überschritten werden, darf nicht eingelagert werden. Aber ich halte diese Einsicht für unwahrscheinlich.

Sie rufen für den 26. November zu einer Demonstration im Wendland auf. Sind die Menschen nach dem Atomausstieg noch mobilisierbar?

Es laufen noch neun AKW. Die Endlagerfrage ist für viele Menschen ein Thema. Es werden vielleicht nicht so viele wie im Ausnahmejahr 2010 kommen, aber viel mehr als in den Jahren davor.

Das BKA hat vor heftigen Krawallen von Linksautonomen gewarnt. Glauben Sie daran?

Nein, die warnen jedes Mal. Es gibt eine große Einigkeit unter allen unterschiedlichen Protestgruppen, dass keine Menschen gefährdet werden sollen.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de

Fotos aus Fukushima /12.11.11

So sieht es in Japans Horror-AKW aus
Erstmals nach der Atom-Katastrophe in Japan durften Journalisten das havarierte Kraftwerk betreten. Ihnen bat sich ein Bild der Verwüstung. Laut Regierung soll es 30 Jahre dauern, um die Atomanlage stillzulegen.

Die Katastrophe in Japans Atomkraftwerk Fukushima hat zeigt, welche Gefahr entsteht, wenn ein Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät. Nun durften sich erstmals Medienvertreter ein Bild von der Lage machen. Gemeinsam mit dem japanischen Umweltminister Goshi Hosono machten sie eine Führung durch die Anlage. Die Reporter mussten Schutzkleidung tragen und wurden im Anschluss an die Tour auf radioaktive Strahlung hin untersucht.

Gelände noch immer verwüstet
Die Journalisten durften unter anderem einige der beschädigten Reaktorblöcke von außen betrachten. Mit der Führung sollte gezeigt werden, wie sehr sich die Lage in Fukushima seit der Naturkatastrophe am 11. März verbessert hat. Den Teilnehmern bot sich nach wie vor ein Bild der Verwüstung - sie sahen Trümmerhaufen, Gebäudeteile, umgekippte Fahrzeuge und große Wasserpfützen.

Nach Angaben der japanischen Regierung und der AKW-Betreiberfirma Tepco ist die Gefahr des Austritts radioaktiver Strahlung inzwischen weit weniger groß als in den ersten Tagen der Atomkrise. Die Regierung hat aber erklärt, dass es mindestens weitere 30 Jahre in Anspruch nehmen werde, um Kernbrennstoff sicher zu beseitigen und die Atomanlage stillzulegen. Zudem könnte es Jahrzehnte dauern, bis zehntausende frühere Bewohner in die Gegend um die Anlage zurückkehren könnten.
zu den 12 Fotos
Quelle: heute.at

Castor-Transport 2010 - Verfahren vielfach eingestellt /12.11.11

Hannover (dpa/lni) - Nach dem Castor-Transport mit Atommüll ins Zwischenlager Gorleben hatte es vor einem Jahr eine Flut von Anzeigen gegen Demonstranten und Polizisten gegeben. Inzwischen seien viele Verfahren eingestellt worden, berichtete die «Neue Presse» in Hannover am Samstag. Von 285 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten seien 124 beendet, in einem Fall sei ein Bußgeld von 400 Euro verhängt worden. Die übrigen würden noch bearbeitet. Von 27 Verfahren gegen Polizisten seien nur noch acht nicht beendet, der Rest sei eingestellt worden. Auch von den von der Staatsanwaltschaft Lüneburg veröffneten mehr als 1200 Verfahren gegen Aktivisten, die zum Untergraben des Gleisbetts aufgerufen hatten, wurden 333 eingestellt. Eine Verurteilung habe es bislang nicht gegeben.
Quelle:Bild.de

"Unruhetag" als Generalprobe für den Tag X /13.11.11

Mit Menschen- und Traktorblockaden im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben Atomkraftgegner am Sonnabend gegen den bevorstehenden Castor-Transport nach Gorleben protestiert. Die Polizei zählte mehr als ein Dutzend hauptsächlich kurzfristige Blockade-Aktionen mit rund 350 Teilnehmern sowie etliche Verkehrsbehinderungen. Einige Traktoren mussten laut Polizei sichergestellt werden, weil die Fahrer trotz mehrfacher Aufforderung die Bundesstraße 248 bei Lübbow nicht geräumt hatten. Zum größten Teil seien die Proteste friedlich verlaufen. Einige Strafverfahren hätten allerdings wegen Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch eingeleitet werden müssen - unter anderem nachdem rund 20 Menschen die Einfahrt zur Polizeiunterkunft blockiert hätten.

Castor: Unruhe vor dem Sturm

Zwei Wochen vor dem Castortransport nach Gorleben machten Atomkraftgegner am Sonnabend im Wendland mobil und protestierten. Hunderte Menschen haben sich beteiligt.

Neuanfang der Endlagersuche ist Diskussionsthema Nummer Eins

Beim "Unruhetag" der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) in Lübbow war vor allem der von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) angekündigte Neustart bei der Endlagersuche das beherrschende Diskussionsthema. Niemand glaube hier, dass es eine ehrliche Wende gebe, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. "Solange es keinen Baustopp in Gorleben und keine Absage des Castors gibt, wird der Protest im November ein nächstes Ausrufezeichen setzen, endlich Gorleben zu streichen und die Atommülldebatte wirklich bei Null zu beginnen." Im Hinblick auf den Castor-Transport sagte Ehmke: "Wir haben klar vor Augen, dass es ernst wird in zwei Wochen."

Polizei verhängt Demonstrationsverbot

Das befürchtet auch die Polizei. Und so hat die Polizeidirektion Lüneburg wie in den vergangenen Jahren ein weitreichendes Demonstrationsverbot erlassen. Demnach sind in einem hundert Meter breiten Korridor entlang der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg sowie entlang der möglichen Routen für den Straßentransport der Castoren von Dannenberg nach Gorleben unangemeldete Kundgebungen zwischen dem 26. November und dem 6. Dezember untersagt. Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind ab dem 27. November verboten. Die Polizei begründete das Verbot mit den zu erwartenden rechtswidrigen Blockaden und Eingriffen in den Bahn- und Straßenverkehr.

Atomkraftgegener veröffentlichen Castor-Fahrplan

Französische Atomkraftgegner des "Netzwerk Atomausstieg" (Réseau Sortir du Nucléaire) haben indes den Fahrplan für den Castor-Transport vom französischen Verladebahnhof Valognes bis zur deutschen Grenze veröffentlicht. Nach Informationen des Netzwerks verlässt der Castor-Transport Valognes am 24. November um 14.20 Uhr. Auf welcher Route der Atommüll durch Frankreich geschickt wird, werde kurzfristig, je nach Protestgeschehen, entschieden. Die drei möglichen Varianten für den Grenzübertritt hat das Netzwerk in einer interaktiven Karte markiert. Die niedersächsische Polizei erwartet den Transport laut Jochen Stay von der Anti-Atom-Gruppe "ausgestrahlt" am 27. November im Verladebahnhof Dannnenberg.
Quelle: ndr.de

Samstag, 12. November 2011

"Unruhetag" im Wendland - Trecker blockieren Verkehr /12.11.11

Fotos: www.publixviewing.de



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Ein Video bei wendland-net
Mit verschiedenen Aktionen haben Atomkraftgegner im Wendland gegen den bevorstehenden Castor-Transport protestiert. Im gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg gab es am Samstag nach Angaben der Polizei mehr als ein Dutzend größtenteils kurzfristige Blockade-Aktionen.

Im Großen und Ganzen sei alles ganz friedlich verlaufen, sagte Polizeisprecher Kai Richter. Allerdings hätten auch einige Traktoren kurzzeitig sichergestellt werden müssen, weil sie trotz mehrfacher Aufforderung die Bundesstraße nicht geräumt hätten. Insgesamt zählte die Polizei gut 350 Demonstranten.

In Lübbow hatte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) unter dem Motto „Unruhetag“ zu einer ganztägigen Veranstaltung eingeladen. Dort wurde bei Kaffee und Kuchen oder heißer Suppe über die Ankündigung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) diskutiert, die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Müll auszuweiten. Niemand glaube hier, dass es eine ehrliche Wende gebe, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Solange es keinen Baustopp in Gorleben und keine Absage des Castors gibt, werde der Protest im November ein nächstes Ausrufezeichen setzen, endlich Gorleben zu streichen und die Atommülldebatte wirklich bei Null zu beginnen.“

Mit den Aktionen am „Unruhetag“ zeigte sich Ehmke zufrieden. Der Verkehr sei an verschiedenen Stellen stundenlang blockiert worden. Zugleich kritisierte er, dass Beamte sich die Nummernschilder notiert und Fahrzeuge stillgelegt hätten. „Wir haben klar vor Augen, dass es ernst wird in zwei Wochen“, sagte Ehmke.

Die Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Blockade-Aktionen auch landwirtschaftliche Fahrzeuge nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz längerfristig sichergestellt werden könnten. Außerdem seien einzelne Strafverfahren wegen Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch eingeleitet worden, sagte Richter. Rund 20 Aktivisten hatten die Einfahrt zur Polizeiunterkunft blockiert.

Am 24. November soll ein Transport von elf Castorbehältern aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague nach Gorleben starten. Zwei Tage später ist im Wendland eine Großdemonstration geplant. dpa
Quelle: newsklick.de

Allgemeinverfügung zum Castortransport nach Gorleben online /12.11.11

Im Folgenden veröffentlichen wir die Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg für den Castortransport nach Gorleben.
Die PDF-Datei zum download unter :
http://castoreinsatz.de/recht/2011-CA-Allgemeinverfuegung.pdf

(Ein wildes Konstrukt, zum Teil sind die Begründungen 16 Jahre alt. Aus dem Zusammenhang gerissen, muß dieses Papier herhalten, um die Grundrechte für die Zeit des Castortransportes nach Gorleben außer Kraft zu setzen. Abenteuerlich was den Initiativen untergeschoben wird. Wer mit WiderSetzen am 8.11.08 auf den Schienen war, weiß dass definitiv keine Leuchtmunition geschossen wurde. Es gab keinen Wasserwerfereinsatz. Eine GROSSE LÜGE! Anmerk. Admin)


Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg

Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport

Innerhalb des nachfolgend dargestellten Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:

I. Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 26.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 06.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

II. Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 27.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 07.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

III. Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castor- Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im Übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden.

IV. Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche:

a) Die Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost- und Westbahnhof (Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofsbereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer in den Anhängen 1 und 2 näher bezeichneten Fläche um den Zaun der Umladestation Dannenberg. 2



b) Die Transportstrecke Dannenberg - Gusborn - Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.



c) Die Transportstrecke Dannenberg - Quickborn - Langendorf - Gorleben, einschließlich der Verbindungsstraßen von Quickborn und Kacherien nach Gusborn und eines Bereiches von 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.



Die Streckenabschnitte sind im Anhang 1 dieser Verfügung detailliert dargestellt. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verfügung.

V. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet.

VI. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.


Begründung:
1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlich verpflichtet, atomaren Abfall, der in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aufbereitet worden ist, wieder in das Bundesgebiet zurückzunehmen. Der Bundesumweltminister hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter das Zwischenlager Gorleben als Transportziel festgelegt.

Die Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau ist aufgrund einer vollziehbaren Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (in Salzgitter) vom 01.06.2011 gem. § 4 des Atomgesetzes berechtigt, bis einschließlich 31.01.2012 radioaktive Abfälle nach Gorleben zu transportieren. Jede nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung ist verfassungsrechtlich aus den Art. 19, 20 des Grundgesetzes geschützt. Das Land Niedersachsen ist aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 07.10.2010 (Nds.GVBl. S. 465, 469) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen, damit es nicht zu unrechtmäßigen Eingriffen in bestehende Rechtspositionen kommt.

Diese Verfügung beruht auf § 8 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) vom 07.10.2010 (verkündet als Art.1 des Gesetzes zur Neuregelung des Versammlungsrechts vom 07.10. 2010, GVBl. S. 465) i. V. m. den §§ 35 und 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.8.2009 (BGBl. I S. 2827) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.9.2009 (Nds. GVBl. S. 361).

Gemäß § 8 Abs. 2 des NVersG kann die zuständige Behörde eine Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu untersagen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985; BVerfGE 69, S. 315 ff, S. 362 – "Brokdorf").

§ 8 Abs. 2 des NVersG ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gem. §23 NVersG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes. Bei Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die grundlegende Bedeutung der Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen zu beachten. Dabei hat die Versammlungsfreiheit nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, S. 315 ff, 349 f).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen unter zwei Voraussetzungen zugelassen

a) zum Schutz anderer mit dem Versammlungsrecht gleichwertiger Rechtsgüter bei einer unmittelbar aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter oder

b) wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung).

Auch wenn eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Versammlungsrecht nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandssituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die friedliche Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden.

Zum Schutz von Rechtsgütern, die dem Demonstrationsrecht gleichwertig sind, ist es hier erforderlich, Versammlungen innerhalb des oben beschriebenen Transportkorridors für einen begrenzten Zeitraum zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigten Demonstrationen gefährdet werden. Dem Genehmigungsinhaber soll die Ausübung seines Transportrechtes vereitelt werden, wobei mindestens Sachschäden einkalkuliert werden. Außerdem soll in den Bahn- und Straßenverkehr eingegriffen werden.

Während der von den Initiativen "Bäuerliche Notgemeinschaft", "X-tausendmal quer", Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BIU), "WiderSetzen" u.a. organisierten oder unterstützten Demonstrationen kam es anlässlich der bisherigen Transporte zu rechtswidrigen Blockaden und teilweise zu Gewalttätigkeiten. Dies ist auch bei diesem Transport mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.


2. Gefahrenprognose

Bisherige Erfahrungen

Die Gefahrenprognose stützt sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten elf Castor-Transporte.

Während der Transporte der Jahre 1995 bis 1997 und 2001 bis 2010 gab es im Zusammenhang mit den bestätigten oder spontanen Versammlungen zahlreiche rechtswidrige Blockadeaktionen, zum Teil mit bis zu 3.500 Teilnehmern und mehrtägiger Dauer. Dabei kam es teilweise auch zu gewalttätigen Übergriffen (Straftaten von erheblicher Schwere, insbesondere gemäß §§ 240, 223, 224, 315, 315 b, 316 b StGB). Die Straftaten wurden mindestens gelegentlich, z.T. auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen.

Beispielhaft werden die folgenden Blockaden und Straftaten anlässlich der letzten Castor-Transporte genannt:

November 2004:

1. In Langendorf begann am 07.11.2004 ab etwa 14.00 Uhr eine Blockade der Hauptstraße mit ca. 35 Traktoren und zeitweise 300 Personen. Ein Passieren der Ortschaft Langendorf in Richtung Quickborn oder Grippel war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Versuch, die Traktoren mit Erdstangen zu verbinden, wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden. Es kam zu Flaschen- und Strohwürfen auf die Einsatzkräfte.

2. Unter dem Motto "Rallye Monte Göhrde" fanden Aktionen unterschiedlicher Personengruppen im Raum Metzingen, Leitstade, Grünhagen und Govelin statt, in denen Blockaden durch gefällte Bäume errichtet wurden und Personen versuchten, sich auf der Schienentransportstrecke in das Gleisbett zu begeben. Als Beispiel sei hier lediglich erwähnt, dass am 07.11.2004 ca. 100 Demonstranten im Wald hinter Govelin mit Hilfe von Baumstämmen Barrikaden auf den Straßenzuwegungen zu den Schienen errichteten, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu erschweren.

3. Unter dem Motto: "Wir nehmen die Fäden in die Hand" fand am 08.11.2004 die sog. Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienentransportstrecke bei Harlingen in Höhe Bkm 186,9 statt. Mit Hilfe von Wollknäueln wurden Einsatzfahrzeuge "eingesponnen" und ein "Widerstandsnetz" über die Gleise gesponnen. Ca. 100 Personen besetzten die Schienen. Unter den überwiegend friedlichen Demonstranten befand sich eine Gruppe von ca. 30 Störern, die massiv gegen die Einsatzkräfte vorging und in deren Richtung Feuerwerkskörper warf.
Nachdem die Einsatzkräfte die Demonstranten im Bereich Harlingen von den Schienen weggedrängt hatten, zog sich die Menschenmenge in ein angrenzendes Waldstück zurück. Um 14.47 Uhr wurde bei Bkm 187,0 aus der Menge ein Molotow-Cocktail auf die Einsatzkräfte geworfen.

4. Die überwiegend friedliche und "bunte" Aktion "Spinnennetz" wurde zudem von gewaltbereiten Castor-Gegnern genutzt, um sog. "VolXkrallen" auf den Schienen zu befestigen. Nachdem ca. 20 Demonstranten am 08.11.2004 durch Polizeikräfte von den Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges "Forsthaus Posade" bei Bkm 188,3 abgedrängt worden waren, wurde ein noch nicht angebrachter Schienenhemmschuh aufgefunden.
Schienenhemmschuhe wurden auf der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg mehrfach verwendet. Im Bereich Dahlenburg bei Bkm 209,5 wurden aus einer Gruppe von 15 Personen heraus drei Hemmschuhe auf einen Schienenkopf angebracht.
In Höhe Eichdorf wurde ebenfalls am 08.11.2004 aus einer Gruppe von ca. 50 Personen
heraus ein Hemmschuh auf den Schienen befestigt. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte
flüchteten die Personen in den Wald. Bei Bkm 198,3 wurden zwei weitere Hemmschuhe
neben dem Bahndamm entdeckt und sichergestellt. Zusätzlich wurde am Einsatzort bei
der Kontrolle eines Pkw mit fünf Fahrzeuginsassen ein weiterer Hemmschuh
sichergestellt.
Dabei handelt es sich um "Hemmschuhe", die auf dem Schienenkopf angebracht werden. Diese wurden augenscheinlich im Eigenbau aus Winkelstahl hergestellt. Um eine Störung des Castor-Zuges oder schlimmstenfalls ein Entgleisen zu verhindern, müssen die Hemmschuhe durch den Einsatz von Trennschleifern entfernt werden.
Anderenfalls wären nach sachverständiger Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Sachschäden an Fahrzeugen und am Oberbau sehr wahrscheinlich. Eine Entgleisung des Zuges kann nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich demnach bei der Befestigung von Schienenhemmschuhen um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.

5. Am 09.11.2004 kam es in der Ortslage von Quickborn, Hauptstraße 15 gegen 04.00 Uhr zu einer versuchten Blockade der K 15 durch ca. 15 - 20 Personen. Bei diesem Versuch gelang es einem Traktor unter massiver Bedrohung der Polizeibeamten die K 15 bis 10.00 Uhr zu blockieren. An diesem Traktor war an der Heckhydraulik ein massiver Betonblock (Maße 1m x 1m x 0,70m) angebracht. In dem Betonblock waren Röhren eingelassen. Vier Personen gelang es, sich durch entsprechende technische Vorrichtungen an ihren Handgelenken in diesen Röhren zu fixieren. Eine weitere Person hatte sich, ebenfalls mittels einer technischen Vorrichtung, an einem zu diesem Zweck manipulierten Hinterrad des Traktors fixiert.

November 2005:

6. Die bäuerliche Notgemeinschaft hatte für Sonntag, den 20.11.2005 in Klein Gusborn in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Versammlung mit Aufzug als sog. "Treckerdemonstration" angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die PD Lüneburg bestätigt. Es wurden 209 Traktoren auf dem sog. Kreuzfeld abgestellt, zusätzlich nahmen ca. 1.250 Personen an der Versammlung teil. Nach Beendigung der Versammlung kam es zu einer Blockade der L 256 im Bereich Klein Gusborn durch ca. 160 Traktoren, die quer auf der Straße abgestellt wurden. Es kamen ca. 600 Personen der Blockade hinzu.
Eine gütliche Auflösung der Blockade scheiterte. Bei der Räumung der Straße wurden 74 Traktoren sichergestellt. Die Blockade dauerte ca. 10 Stunden, wobei kein normaler Verkehr mehr möglich war und Umleitungen erforderlich waren. Nach Beendigung der Blockade wurde ein Loch in der Größe 1x1 m und 0,8 m tief an der L 256, Höhe Eichenweg entdeckt, welches zuvor durch die Trecker verdeckt wurde.

7. In Grippel kam es am 21./22.11.2005 zu mehreren Blockaden. Elf Personen konnten sich an einen Trecker bzw. an dem dort befindlichen Betonblock festketten. An einem weiteren Trecker gelang es 4 Personen sich anzuketten. Auf Höhe der Dannenberger Straße 10 kam es zu einer weiteren Blockade durch einen abgestellten Leichenwagen. Auf dessen Ladefläche befand sich ein Betonblock, an dem sich mehrere Personen angekettet hatten. Die Räumung der Blockaden dauerte insgesamt mehr als 10 Stunden.

8. In Langendorf wurde am 21.11.2005 gegen 19.00 Uhr ein Trecker abgestellt. An diesem Fahrzeug waren zwei große Betonblöcke befestigt, an denen sich 6 Personen angekettet hatten. Die Blockade dauerte bis gegen 02.00 Uhr an und wurde erst durch die freiwillige Aufgabe der Angeketteten möglich.

9. In Quickborn wurde am 21.11.2005 durch einen Trecker ein Betonquader auf der Hauptstraße (K 15) abgestellt. Drei hinzukommenden Personen gelang es, sich an diesen Betonquader anzuketten.

10. Am 21.11.2005 wurde ein stillgelegter Leichenwagen auf der L 256 bei Langendorf abgestellt. In dem Fahrzeug befand sich ein Betonklotz, an dem sich 3 Personen angekettet hatten.

11. Im Gleisbereich in Höhe der Ortschaft von Harlingen fanden am 21.11.2005 Gleisbesetzungen von größeren Personengruppen an mehreren Stellen statt. Die Personengruppen kamen aus nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise. Stellenweise befanden sich ca. 200 Menschen auf den Gleisen. Bei der Räumung der Gleisblockaden kam es zu vereinzelten Steinwürfen auf die Polizeikräfte. In der Nähe der Gleisblockaden wurden drei Schienenhemmschuhe entdeckt.

12. An der Eisenbahnstrecke Uelzen-Lüneburg kam es bei Bad Bevensen in Höhe Klein Bünstorf (Bkm 107,1) zu einem unbeabsichtigten Stopp des Castortransportzuges. Aus einer Gruppe heraus sprangen zwei Personen auf die Gleise in ca. 30 - 40 Metern Entfernung vor dem heranfahrenden Zug. Die eingeleitete Schnellbremsung führte zum Stopp des Zuges.

November 2006:

13. Am 09.11.2006 kam es auf der K 15 zwischen Langendorf und Quickborn zu einer Kontrolle eines Pritschenfahrzeuges mit Betonklotz. Bei der Überprüfung des Fahrers und Beifahrers leisteten diese Widerstand. Dabei wurden die überprüften Personen durch 50 – 60 Personen unterstützt, die zuvor an einem Laternenumzug teilgenommen hatten. Im Rahmen der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter schwer verletzt.

14. In der Nacht vom 10.11.2006 auf den 11.11.2006 kam es auf der B 191 in Höhe Pudripp zu einer Straßenblockade durch 30 bis 40 Traktoren, die unmittelbar auf der Straße abgestellt wurden. Die Treckerblockade wurde von ca. 100 weiteren Personen unterstützt. Durch die Blockade hatten sich bis zu 60 LKW angestaut. Die Straße konnte erst nach erfolgter Räumung, also 8 Stunden später, frei gegeben werden.

15. Bei der angemeldeten und bestätigten Auftaktdemonstration am 11.11.2006 in Gorleben vor dem Zwischenlager löste sich eine Gruppe von ca. 50 Personen, die auf einer 100 m langen Strecke die dort aufgestellten Absperrgitter umwarfen und teilweise wegwarfen. Vor dem Zwischenlager entzündeten einige Demonstranten mehrere Feuer auf der Straße. Die Werksfeuerwehr konnte diese Feuer nicht löschen, da zuvor deren Löschschläuche zerschnitten wurden. Einschreitende Einsatzkräfte wurden mit brennenden Strohballen und Feuerwerkskörpern beworfen. Erst die Feuerwehr Gorleben konnte die Feuer unter dem Schutz der Einsatzkräfte löschen.

16. Am 11.11.2006 blockierten aus einem Laternenumzug heraus ca. 300 Teilnehmer und drei begleitende Traktoren die B 216 fünf Stunden in der Ortschaft Metzingen. Im Verlauf der Blockade wurden brennende Barrikaden aus Strohballen und Baumstämmen an den Ortsausgängen errichtet. Auch aus dieser Veranstaltung heraus wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit Signalmunition beschossen.

17. Am Sonntag, den 12.11.2006 verfestigten sich im Laufe des Tages und der folgenden Nacht mehrfach Blockaden im Bereich der Verladestation und der B 191.
An diesem Tag fand auch die sog. Stuhlprobe am Verladekran statt. Diese Veranstaltung verlief friedlich. Kurz vor dem Ende dieser Versammlung bewegten sich ca. 400 Menschen aus Nebenstedt kommend auf die Umladestation zu und blockierten den Kreuzungsbereich südlich der Umladestation auf der B 191. Am Nachmittag blockierten ca. 400 Personen die B 191 auf der Nordroute. Diese Blockaden dauerten bis spät in die Nacht. Gegen 3.00 Uhr wurde die Blockade auf der Nordroute geräumt.

18. Auf der L 256 (Südroute) in Höhe Klein Gusborn ketteten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 fünf Personen an eine 150 cm hohe Betonpyramide, die ihrerseits fest mit der Fahrbahn verbunden war. 250 weitere Personen versammelten sich um die Angeketteten herum. Nach etwa vier Stunden war die Straße wieder befahrbar.

19. Auch auf der Nordroute konnten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 in Langendorf fünf Personen an einen Betonklotz anketten. Hier versammelten sich weitere 40 Personen um den Betonklotz. Die Straße konnte nach vier Stunden geräumt werden.

20. Zu einer weiteren Ankettaktion kam es ebenfalls am 12.11.2006 auf der Südroute bei Splietau. Dort gelang es 4 Personen sich an eine Betonpyramide anzuketten. Auch diese Aktion wurde von ca. 40 Personen unterstützt.

21. In unmittelbarer Nähe der Umladestation auf der B 191 hatten es am Abend des 12.11.2006 sechs Personen geschafft, sich an ein unterhalb der Fahrbahn verlaufendes Abwasserrohr anzuketten.

November 2008

22. Am 6.11.2008 kam es zeitgleich zu drei unangemeldeten, demonstrativen Abseilaktionen von Kletteraktivisten auf der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg, u.a. auf der Schienenbrücke über den Elbe-Seiten-Kanal bei Bkm 221, 580, welche dazu führten, dass der reguläre Zugverkehr vorrübergehend gestoppt werden musste.

23. Im Anschluss an den nicht angemeldeten Laternenumzug in Metzingen kam es am Abend des 7.11.2008 zu einer Blockade der B 216 durch ca. 300 Personen und 12 Traktoren. Es brannten Strohballen auf der Straße. Im weiteren Verlauf wurden Polizeibeamte mit Eiern und Flaschen beworfen, die Blockade wurde schließlich durch Einsatzkräfte geräumt. Bei einem Dienstkraftfahrzeug wurden zwei Reifen zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen. Aus dem ebenfalls unangemeldeten Laternenumzug in Hitzacker (ca. 120 Teilnehmer) wurden vereinzelt Polizeifahrzeuge mit Eiern beworfen.
Während der Veranstaltung „Angrillen bis zum Abgrillen“ vor der Polizeiunterkunft in Neu Tramm wurden die Zufahrten zeitweise mit bis zu 100 Demonstranten und 15 Traktoren blockiert.

24. Am 8.11.2008 fand in Gorleben mit ca. 14.500 Teilnehmern und 350 Traktoren die bis dahin größte Auftaktveranstaltung statt. Im Verlauf wurden Handzettel verteilt, die dazu aufforderten, sich im Anschluss an einer großen Massensitzblockade vor der Zufahrt zum Zwischenlager zu beteiligen: „Bleibt mit uns hier! Die Blockade beginnt jetzt und hier! Wir bleiben: Bäuerliche Notgemeinschaft, X-tausendmal quer, Attac, Grüne Jugend, BUNDJugend und viele Andere“. Im Anschluss hieran verblieben ca. 200 Personen vor der Zufahrt zum Zwischenlager. Unter ihnen befanden sich auch Bundestagsabgeordnete. Diese Massensitzblockade dauerte zwei Tage bis zum Montag, den 10.11.2008. Sie wurde durch das Errichten einer „Zeltstadt“ verfestigt. Es wurden Baumstämme, Planen, Schnüre etc. verbaut. Die Räumung von dann ca. 800 Personen und 7 Traktoren am Montag dauerte 3,5 Stunden.

25. Am 8.11.2008 ketteten sich in Berg (Rheinland-Pfalz) drei Personen an die Gleise. Der Transport musste für 11 Stunden gestoppt werden.

26. Am Morgen des 9.11.2008 fand im Bereich Göhrde zwischen Leitstade und Grünhagen, die von der Initiative „WiderSetzen“ angekündigte Schienenblockade mit ca. 500 Personen statt. Es wurden Barrikaden errichtet, Feuer entzündet und Polizeibeamte mit Signalmunition beschossen. Schlagstock- und Wasserwerfereinsatz wurden notwendig.
Bei Bkm 190, 2 wurde eine Unterhöhlung der Gleise auf einer Strecke von 20 m festgestellt. Bei Bkm 190,4 im Ortsteil Grünhagen wurden 35 Schwellenschrauben gelöst und der Schienenstrang auf 10 m Länge angehoben.

27. Im Verlauf des 9.11.2008/10.11.2008 fanden zahlreiche Blockaden und Ankettaktionen auf und an der Schienentransportstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg statt. Schwerpunkt war der Bereich Göhrde, in dem weit über 1000 Störer agierten. U.a. kam es um 16.46 Uhr zu einer Ankettaktion mit acht Personen bei Eichdorf (Bkm 198,7). Bei Oldendorf (Bkm 199,8) ketteten sich um 18.40 Uhr zwei Personen im Gleisbett fest, 50 Personen umgaben diese. Gegen 18.40 Uhr war zwischen Bkm 197,0 und 199,8 eine Gleisunterhöhlung von 40 m Länge zu verzeichnen. Gleichzeitig blockierten bei Bkm 197,0 ca. 200 Personen die Schienen. Bei Nahrendorf (Bkm 198,3) bewarfen gegen 16.20 Uhr Störer Einsatzkräfte mit Steinen, wodurch ein Beamter leicht verletzt wurde. Bei Süschendorf wurde gegen 18.23 Uhr bei Bkm 202,3 eine Gleisunterhöhlung festgestellt. Eine weitere Gleisblockade fand bei Harlingen (Bkm 188,0) mit 210 Personen im Gleisbett um 15.20 Uhr statt. Bei Leitstade wurde gegen 22.40 Uhr (Bkm 191,6) eine Schienenkralle sichergestellt. Um 23.30 Uhr gelang es drei Störern bei Bkm 192 auf den Zug aufzuspringen, so dass dieser stoppen musste. Um 23.53 Uhr wurde mit Signalmunition auf einen Polizeihubschrauber geschossen (Bkm 187,2), wobei sich kurz darauf 100 Personen an einem Feuer südlich der Gleise befanden. Gegen 23.00 Uhr wurde bei Bkm 188,2 eine Blockade von ca. 300 Personen im Gleisbett beim Forsthaus Posade geräumt. Bei Bkm 199,8 (Oldendorf) wurden gegen 20.21 Uhr Einsatzkräfte durch Störer mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen. Gegen 21.00 Uhr seilten sich an einer Brücke bei Bkm 199,8 drei Personen aus einer Versammlung heraus über die Gleise ab. Um 22.32 Uhr befanden sich bei Tollendorf ca. 300 Personen auf den Schienen, es wurden Feuerwerkskörper abgeschossen.

28. Am 9.11.2008 begaben sich gegen 22.00 Uhr vom Camp Hitzacker ca. 70 Personen in Richtung Gleise. Einsatzkräfte unterbanden das weitere Vordringen zu den Gleisen und wurden massiv angegangen. Im Nahbereich zerstachen zehn Vermummte zwei Reifen eines Dienstkraftfahrzeugs.

29. Am 9.11.2008 brannten um 23.30 Uhr in Metzingen auf der B 216 mehrere Strohballen. Gegen 00.35 Uhr wurde die K 8 zwischen Metzingen und Plumbohm durch einen gefällten Baum blockiert.

30. In der Nacht von Sonntag, d. 9.11. auf Montag, d. 10.11.2008 kam es zu einer Traktorblockade in Quickborn auf der K 15. Hier verkeilten sich im Fischgrätmuster 37 Traktoren zu einer Wagenburg, so dass die Nordroute des Straßentransports komplett blockiert war. Ca. 300 Personen hielten sich dort auf, es brannten kleine Feuer in Blechtonnen. Am Montag wurde gegen 12.00 Uhr die 4. Auflösungsverfügung ausgesprochen, anschließend wurde mit der Räumung begonnen. Diese wurde dadurch erschwert, dass z.B. ein Vorderrad von einem Traktor ausgebaut worden war, sowie teilweise durch mechanische Manipulationen ein Ingangsetzen wesentlich erschwert wurde. Gegen 23.00 Uhr war die Blockade nach ca.11 Stunden geräumt.

31. Am 10.11.2008 gegen 10.00 Uhr ketteten sich in Grippel auf der L 256 hinter der Einmündung der K 27 (Mussstrecke) an 2 Betonpyramiden jeweils vier Personen an. Die Innenteile der Pyramiden waren mit Spezialkleber auf der Fahrbahn fixiert. Beim Anheben der Außenhülle wären die Arme der Angeketteten massiv verletzt worden. 100 Personen befanden sich im Umfeld. Nach ca. 12 Stunden konnte die Straße geräumt werden.

2009

32. Am 29.5.2009 kam es zu einer von der BI angemeldeten Demonstration am Erkundungs- Bergwerk. Die Veranstalter hatten ca. 100 Teilnehmer und einige Traktoren erwartet. Geplant war eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug um das Erkundungsbergwerk. Es erschienen schließlich 400-500 Teilnehmer mit 20 Traktoren.
Ca. 80 Personen überwanden den juristischen Zaun und brachen das hinterliegende Rolltor auf. Ein großer Teil der Versammlung folgte auf das Gelände. Weiter brachen ca. 50 Personen das letzte Rolltor auf. Die Versammlung wurde kurz zuvor aufgelöst,
dennoch verteilten sich die Personen auf dem Gelände. Dem Druck der nachrückenden Demonstranten konnten die Einsatzkräfte nicht standhalten, so dass zahlreiche Personen und 20 Traktoren auf das Gelände strömten. Zwei Personen erkletterten den Schacht 1, ca. 100 Personen betraten das Schachtgebäude. Einsatzkräfte sicherten den
Schachtkorb aufgrund bestehender Unfallgefahr. Die Kräfte wurden massiv angegangen. Herumliegende Gegenstände (Schrauben, Metallteile) wurden in den Schacht geworfen. Ein Mitarbeiter des EB wurde durch einen Tritt leicht verletzt. Erst nach Gesprächsangebot durch den Präsidenten des BfS war die Menge bereit, das Gelände zu verlassen. Zuvor war unter www.contratom.de/news/newsanzeige.Php?newsid=14429 dazu aufgerufen worden, „die Einebnung des Schwarzbaus im Wendland in die Wege zu leiten“. Im Nachgang berichtete www.contratom.de über die „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“.

33. Am 17.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer der Maschendrahtzaun stellenweise durchtrennt wurde und es Personen mit Leitern gelang, in das Innere des Geländes vorzudringen.

34. Am 30.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer es zu Zaunbeschädigungen und dem Abbrennen eines nahegelegenen Hochsitzes kam.

2010

35. Am Pfingstmontag 24.5.2010 stürmten ca. 60 Personen im Rahmen einer unangemeldeten Demonstration auf das Gelände des Erkundungsbergwerks. Der SDraht wurde zerschnitten, das Tor geöffnet, mit Vorschlaghämmern auf Beton und Scheibe des Pförtnerhauses eingeschlagen. Entsprechende Beschädigungen entstanden. Es waren Kinder beteiligt, man tauschte hinter großen Transparenten die Kleidung untereinander. Vor dem Gelände wurde eine Barrikade errichtet, 2/3 der Teilnehmer waren zeitweise vermummt. Es wurde versucht, die Barrikade in Brand zu setzen.

36. Vom 4.-6.6.2010 fand das Aktionswochenende „30 Jahre Republik Freies Wendland“ mit angemeldeter Dauermahnwache und einer Versammlung statt. Im Zuge dieser kam es abermals, diesmal durch eine Gruppe mit Malerkitteln teilweise vermummter Personen in Kleingruppentaktik zu Versuchen, den juristischen Zaun um das Erkundungsbergwerk zu beschädigen. Es kam zu Übergriffen auf Einsatzkräfte. Im zeitlichen Zusammenhang brannten in der Nacht vom 5. auf den 6.6.2010 19 PKWReifen auf der K 2 nahe dem Ortseingang Gedelitz und blockierten so die Straße. Ebenfalls waren in dieser Nacht Krähenfüße im gesamten Einfahrtsbereich der Polizeiliegenschaft Lüchow ausgebracht worden.

37. Es fanden mit Beginn des Transportwochenendes vom 5.-8.11.2010 diverse Blockaden nicht nur der Transportstrecke selbst sondern auch von Polizeiliegenschaften und wichtigen Verkehrswegen statt.
Beispielhaft seien genannt: Am 5.11. gegen 19.00 Uhr nahmen Teilnehmer der Versammlung „Treck zum Castor“ an einer mehrstündigen Blockade vor der Polizeiunterkunft Neu Tramm teil (50 Fahrzeuge und ca. 100 Personen).
Gegen 20.00 Uhr am selben Tag blockierten ca. 500 Personen mehrstündig die B 216 in Metzingen. Es wurden Krähenfüße auf die Fahrbahn gebracht und Reifen an einem Fahrzeug des Bayrischen Rundfunks zerstochen. Es wurden vereinzelt Steine in Richtung der Einsatzfahrzeuge geworfen. Vier Dienst-KfZ wurden leicht beschädigt.
Insbesondere initiierte die BNG am 7.11. ständig wechselnde Traktorblockaden im gesamten Einsatzraum Göhrde. Dadurch wurden Kräfte gezielt gebunden, die dann für den Einsatz an der Schiene nicht zur Verfügung standen. Es sollten gezielt die Hauptzufahrtstraßen zur Schiene für die Einsatzkräfte nicht passierbar gemacht werden.
Auch am 8.11. kam es zu diversen Traktorblockaden rund um die Transportstrecke. An und Abfahrtswege sollten für die Einsatzfahrzeuge versperrt werden. Viele Ortschaften und Hauptverkehrsstraßen waren nicht mehr befahrbar.
Dieses Konzept wird von der Protestszene als „Erweiterung der Räume des Widerstandes“ verstanden: so soll im Jahr 2011 gezielt der Nachschub der Einsatzkräfte blockiert und sabotiert werden.

38. Am 5.11. um 11.40 Uhr fuhr ein Traktor, der mit einem Betonklotz beladen war, am Ortseingang Quickborn auf der B 191. Der Fahrer des Traktors entzog sich einer Kontrolle, indem er auf eine Polizeibeamtin zufuhr, die zur Seite springen musste.

39. Am 6.11. fand in Berg/Pfalz eine Schienenblockade mit 1000 Teilnehmern statt. Der Zug musste umgeleitet werden.

40. Am Rande der Auftaktdemonstration in Dannenberg/ Splietau haben ca. 250 Störer im Schutz einer Traktorblockade neben der L 256 ca. 150m vor Splietau ab 14.00 Uhr begonnen, die Straße mit Schaufeln zu unterhöhlen. Es wurde ein Loch von 30m Länge, 2m Tiefe 1-2m unter der Fahrbahndecke gegraben. Die Asphaltdecke war stabil, aber nicht befahrbar. Ca. 150 Störer, z.T.vermummt und schwarz gekleidet, bewarfen dort eingesetzte Kräfte mit Steinen und Feuerwerkskörpern. Die Fahrbahn war gegen 23.00 Uhr wieder befahrbar.

41. Die bundesweit beworbene Aktion „Castor-Schottern!“ begann am frühen Morgen des 7.11.2010: Es kam zu massiven Personenbewegungen aus den Camps Köhlingen, Metzingen und Hitzacker in Richtung Gleise. Insgesamt befanden sich im Tagesverlauf ca. 7000 Demonstanten in der Göhrde. Gegen 9.30 Uhr befanden sich ca. 3.000 - 4.000 Störer im Bereich Leitstade (BKM 192-193) an den Gleisen. Es erfolgten mehrfach „Angriffswellen“ auf die Schiene. Ca. 250 Störer entfernten z.B. auf einer Länge von ca. 6 Metern Schottersteine aus dem Gleisbett (BKM 192,5). Zahlreiche Störer beschossen Einsatzkräfte mit Steinen, Signalmunition, Reizstoffen und Pfefferspray. Eine Barrikadenbildung fand statt. Gegen 14.00 Uhr wurden Einsatzkräfte in Höhe BKM 190(Bereich Leitstade/Grünhagen) von ca. 300 Personen überrannt. Diese Personen begannen den Gleisschotter abzutragen. Es kam zu Angriffen mit Signalmunition auf Einsatzkräfte. Insgesamt wurden 13 Beamte im Zuge der Räumung verletzt.
Im weiteren Verlauf „erstürmten“ Störer zwei Sonderwagen der Polizei südlich des Bahnhofs Leitstade und brachten eine unbekannte Menge einer brennbaren Flüssigkeit auf beide Wagen auf und zündeten diese an. Es entzündete sich die Flüssigkeit auf einem Fahrzeug, so dass es brannte. Die Sicherheitsverglasung wurde beschädigt.
Beamte, die das brennende Fahrzeug verlassen wollten, wurden durch massive Steinwürfe daran gehindert. Ein Beamter wurde durch diese Steinwürfe leicht verletzt.
Die Fahrzeuge wurden beschädigt.
Bei mehreren Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei wurden die Scheiben zerstört und die Reifen zerstochen. Weitere Einsatzfahrzeuge wurden zunächst mit einer Flüssigkeit übergossen und anschließend mit einem Pulverstoff versehen. An der Transportstrecke wurden in diesem Bereich an einigen Stellen Schienenkrallen festgestellt (z.B. Bkm 191,5 gegen 12.00 Uhr und Bkm 190,2 gegen 16.45 Uhr). Zahlreiche Zufahrtswege zu den Gleisen wurden mit Baumbarrikaden versperrt.

42. Ebenfalls am 7.11. begann gegen 9.00 Uhr bei Harlingen (BKM 186/187) eine Gleisblockade, im Zuge derer sich ab 19.00 Uhr bis zu 3500 Personen an der Schienenbesetzung beteiligten. Im Umfeld kam es zu weiteren Gleisbesetzungen und Schotteraktionen. So wurde bei BKM 187,7 eine massive Entschotterung des Gleiskörpers über 50 m festgestellt. Es wurden im Verlauf 1217 Personen in Gewahrsam genommen. Die Räumung der Strecke dauerte von ca. 1.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens. Es waren im Verlauf der Blockade z.B. 31 Bahnschwellen unterhöhlt und vom Schotter befreit worden.

43. Am 7.11. ereignete sich um 11.00 Uhr eine Ankettaktion an der Schiene in Höhe der Ortschaft Eschede. Drei Personen verursachten durch ihre Ankettung im Gleis einen dreistündigen Stopp des Castorzuges.

44. Am 7.11. gegen 15.25 Uhr sprangen 2 Personen bei Klein Bünstorf (Lkr Uelzen) ins Gleisbett, so dass der Transport eine „Gefahrenbremsung“ machen musste. Eine Person erkletterte den Zug.

45. Am 7.11. befanden sich gegen 11.30 Uhr ca. 1500 Personen in einer Sitzblockade auf der K2 vor dem Zwischenlager in Gorleben. Stetiger Zulauf zur Blockade führte am 9.11. um 1.00 Uhr zu ca. 3500 Personen in dieser Sitzblockade. Die Räumung dauerte ca. 4 Stunden.

46. Am 8.11. gegen 18.30 Uhr gelangte ein Greenpeace-LKW, getarnt als Getränkelastwagen vor die ULS. Zwei Betonblöcke wurden vom LKW auf die Fahrbahn herabgelassen und dort befestigt. Insgesamt waren 7 Personen im Fahrzeug, von denen sich 2 an die Betonblöcke angekettet hatten, so dass die Ausfahrt stundenlang blockiert war. Erst gegen 8.00 Uhr am nächsten Morgen war die Straße geräumt.

47. Am 8.11. wurde eine Blockadeaktion mittels einer Betonpyramide mit vier angeketteten Personen von der Bäuerlichen Notgemeinschaft gegen 23.00 Uhr an der Hauptstraße Ecke Ringstraße in Gorleben durchgeführt. Die Räumung dauerte ca. 4 Stunden. Eine weitere Pyramide konnte vor Aufbringung sicher gestellt werden.

48. Es gab folgende Beispiele weiterer gewaltbereiter Störaktionen während des Transportwochenendes: Im Verlauf des 6.11. setzten Störer im Bereich Splietau einen Laserpointer gegen einen Polizeihubschrauber ein. Am 7.11. wurde um 3.00 Uhr auf der Essowiese in Dannenberg ein USBV unter ein DienstKfZ geworfen. Es handelte sich um einen böllerartigen Gegenstand, der abgelöscht werden musste. Zur gleichen Zeit warfen Störer Pyrotechnik und ein bengalisches Feuer auf das Gelände der Polizeiunterkunft NeuTramm. Am 8.11. griffen um 23.53 Uhr 20 Vermummte aus mehreren Pkw im Bereich Gedelitz/Gorleben Einsatzkräfte durch Schubsen und Treten an. Ein Pkw-Fahrer fuhr auf eine Beamtin zu, die zur Seite springen musste. Am 9.11. gegen 1.00 Uhr befanden sich Krähenfüße auf der L 256 zwischen Gorleben und Gartow.

Derzeitige Erkenntnisse:

49. Zurzeit ist noch nicht klar abzusehen, wie viele Menschen sich an den Protesten gegen den erwarteten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben beteiligen werden. Insgesamt ist aber weiterhin mit einer sehr großen Beteiligung an den Protesten zu rechnen und zwar unter dem Eindruck des Unglücks von Fukushima, der offenen Endlagerthematik und dem zwar vereinbarten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, der aber weiten Teilen der Protestbewegung nicht schnell genug erfolgt. Insbesondere hat die aktuelle Diskussion um die Feststellung „erhöhter“ Strahlenwerte am Zwischenlager die Protestbewegung gestärkt.

50. Im Bereich Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sind verschiedene Interessengruppen bemüht, die Protestbereitschaft aufrecht zu erhalten und zu verstärken, indem man in den regionalen Zeitungen regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zum Thema "Protest gegen Atommülltransporte" gibt. Die großen Protestbewegungen, wie zum Beispiel die BIU Lüchow-Dannenberg und die Initiative "X-tausendmal quer", haben mit Herannahen des neuen Transport-Termins ihre Bemühungen verstärkt, Demonstranten zu mobilisieren.

51. Die Mobilisierung erfolgt nicht nur im Wendland, sondern insbesondere auch überregional und über das Internet. Beispielhaft gab es am Montag, d. 17.10.2011 eine von bundesweiten Medien wahrgenommene Pressekonferenz eines breiten Bündnisses der verschiedenen Protestinitiativen in Hannover, auf der geplante Aktionen vorgestellt worden sind. Es wurden Demonstrationen, Blockaden, ICE-Streckenblockade, Schottern, u.a. Aktionen angekündigt.
Die Gruppierung „campact“ führt Mitte November eine bundesweite Mobilisierungstour durch 10 deutsche Großstädte durch. Am Wochenende 5./.11.2011 fanden in 45 Städten bundesweit Anti-Castor-Demonstrationen statt. Bundesweit finden Vorbereitungstreffen statt.

52. Unter der Eingangsseite im Internet www.gorleben-castor-2011.de werden für den diesjährigen Castortransport diverse Aktionen von einem breiten Protestbündnis beworben. Alle bekannten Protestinitiativen beteiligen sich an dieser Seite und geben Hinweise auf diverse Vorbereitungsaktionen sowie die Auftaktdemonstration und Camps.

53. Für Samstag, den 26.11.2011 plant die Protestszene in Dannenberg die bundesweite Anti–Atom–Demonstration als Auftaktveranstaltung zum Protest gegen den diesjährigen Castortransport. Die Veranstaltung wird von zahlreichen Initiativen wie der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, x-tausendmal quer, ausgestrahlt, ContrAtom, BUND, Robin Wood, WiderSetzen, u.a. durch entsprechend verlinkte Ankündigungen im Internet beworben.
Es ist davon auszugehen, dass die Protestszene auch dieses Jahr wieder versuchen wird, den Castor–Transport erheblich zu verzögern oder gar zu verhindern. Es finden sich verschiedene Aufrufe zu größeren Blockaden auf der Straße und auf den Schienen, zu der Aktion „Castor?Schottern!“ und diversen anderen Aktionen. Zudem werden viele Aktionen miteinander verbunden, um so größtmögliche Erfolge zu erzielen.

54. Die von x-tausendmalquer und der „Kurve Wustrow“ ausgerufene Aktion „Gorleben – 365“ (www.gorleben365.de) soll für ein Jahr an jedem Tag durch eine andere Gruppierung gewaltfreie Blockade-Aktionen am Erkundungsbergwerk realisieren, um den Baustellenverkehr zu behindern. Sie wurde beim „Fest zum Protest“ am 14.August 2011 von Gedelitz bei Gorleben aus gestartet und beinhaltete seither immer wieder verschiedene Blockadeaktionen an den Zufahrtstoren zum Erkundungsbergwerk. Beispielhaft kam es am 24.8.2011 zu einer Blockade aller 6 Zufahrtstore des juristischen Zaunes des Erkundungsbergwerks durch insgesamt 6 angekettete sowie begleitende Personen. Der Schichtwechsel konnte erst nach Auftrennung eines Zaunfeldes durchgeführt werden. Am 1.9.2011 kam es ebenfalls zu einer Blockade aller Zufahrtstore durch Ankettaktionen. Es wurde notwendig 2 Zaunfelder aufzuschneiden um den Schichtwechsel durchführen zu können. Am 30.10.2011 kam es im Zuge einer Aktion zu einer weiteren, kurzfristigen, Blockade aller Zufahrtstore zum Erkundungsbergwerk.

55. Die Initiative "X-tausendmal quer" kündigt auf der Internetseite www.xtausendmalquer.de eine große Sitzblockade auf der Straße zwischen Dannenberg und dem Zwischenlager in Gorleben an, unterstützt durch das Camp in Gedelitz. Auf www.widersetzen.de wird wieder eine „große bunte Sitzblockade auf den Castorgleisen“ angekündigt.

56. Regional und bundesweit fanden Vorbereitungstreffen und Aktionstrainings u.a. zum Blockieren statt. So fand z.B. am 24./25.9.2011 in Lüneburg ein „Castor-Warm-up“- Treffen statt, bei dem Kletter- und Blockadeaktionen geübt wurden. Auf der Internetseite www.x-tausendmalquer.de finden sich seit August 2010 zahlreiche Hinweise auf Aktionstrainings für die Vorbereitung auf den Castortransport.

57. Am 29.10.2011 fand der bundesweite „Castorstreckenaktionstag“ mit zahlreichen Protestaktionen im gesamten Bundesgebiet statt. Am Bahnhof in Lüneburg ereignete sich in diesem Zusammenhang eine Kletteraktion am Bahnhofsgebäude.

58. In einer Pressekonferenz am Montag, d. 17.10.2011 wurde von einer Sprecherin der Initiative Castor-Plenum eine Blockade der Nord-Süd-Achse Hamburg-Hannover der Bahn angekündigt: „Wir stoppen den Castor vor Lüneburg auf der Strecke zwischen Winsen und Uelzen. Wir betreten die Gleise mit vielen Menschen und bringen den gesamten Bahnverkehr zum Stehen.“ Hier wird eine Blockade der Haupt-ICEVerbindungsstrecke Norddeutschlands angekündigt. Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenste Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.

Gewaltbereitschaft:

Die Gewaltbereitschaft und Aggressivität hat bei den Protesten während der vergangenen Castor-Transporte zwar insgesamt quantitativ abgenommen, jedoch ist eine gesteigerte Gewaltbereitschaft, zumindest gegen Sachen, in der Zwischenzeit seit dem vorletzten Castortransport im Jahr 2008 zu verzeichnen. Es fühlen sich gewaltbereite Störer nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen. Die hohe Gewaltbereitschaft einiger Castor-Gegner wird an mehreren Ereignissen anlässlich der Castor-Transporte in den letzten Jahren besonders deutlich:

59. Am 07.09.2003 wurde in Dahlenburg, Gemarkung Tangsehl (Bahnkilometer 194,3), eine Kunststoffwasserleitung festgestellt, die vom öffentlichen Wassernetz im Bahndamm auf der Eisenbahnstrecke Lüneburg-Dannenberg endete. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Leitung um keinen offiziellen Anschluss handelte. Bei einem länger dauernden Wasserfluss wäre innerhalb kurzer Zeit eine Unterspülung des Bahndamms erfolgt, mit der Folge, dass die Strecke für den Bahnverkehr unbrauchbar gewesen wäre.

60. Kurz vor Durchführung des Castor-Straßentransportes 2003 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter die Straße zwischen Quickborn und Langendorf bei Straßenkilometer 49,95 unterspült hatten. Die Täter hatten eine so genannte "Wasserlanze" angelegt, die bis unter die Fahrbahndecke reichte.

61. Auch anlässlich des Castor-Transportes 2004 wurde versucht, durch eine Unterspülung der K 15 zwischen Kacherien und Quickborn die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Am 08.11.2004 wurde im Seitenraum der K 15 eine im Erdboden eingebrachte Spüllanze mit Rohrsystem gefunden, dass mit der zentralen Wasserversorgung verbunden war. Nach der Stellungnahme eines Mitarbeiters des THW wäre nach einem Wasseraustritt die Straße nach ca. 30 Minuten vollständig unterspült worden.

62. Auf der Schienenstrecke bei Harlingen und Nahrendorf wurden 2004, 2005, 2008 und 2010 sog. "VolXkrallen" befestigt und an der Schiene aufgefunden, die den Castor-Zug blockieren und im schlimmsten Fall einen Unfall herbeiführen sollten (siehe oben unter Nr. 9, 10, 19, 40, 57). Dabei nutzten die Täter zumindest teilweise den Schutz einer Versammlung aus. Mit solchen Eingriffen in den Schienenverkehr ist auch beim kommenden Castor-Transport zu rechnen.

63. Einen Höhepunkt bei der Ausübung krimineller Energie zur Verhinderung oder zumindest Erschwerung des Castor-Transportes stellt der Brandanschlag auf Polizei-Unterkünfte in Woltersdorf am 28.09.2005 dar. Die Spurenlage lässt den Schluss zu, dass die widerrechtlich auf das Gelände eingedrungenen Täter mittels Brandbeschleuniger alle Gebäude in Brand setzten, die sich in Landeseigentum befinden und die der Unterbringung von Polizeikräften dienen sollten.

64. Am 11.9.2006 wurde mitten in der Fahrbahn der L 256 zwischen Grippel und Gorleben ein ca. 60 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von ca. 15 cm gefunden. In dem Loch befand sich senkrecht ein Metallrohr mit angeschweißtem Widerhaken. In dem Rohr ist eine Querstrebe, die sich als Ankettvorrichtung für eine Einzelperson eignet.

65. In der Zeit vom 01.10.2006 bis 03.10.2006 kippte im Staatsforst Jagen bei Leitstade ein 23 m hoher Funkmast durch Lösen der Befestigungsschrauben um. Dabei wurde ein Waldweg versperrt. Auf diesem Funkmast waren ausschließlich Sende- und Funkantennenanlagen der Polizei befestigt. Der entstandene Sachschaden ist zunächst mit 18.000 Euro angegeben, wobei nur die Beschädigungen des Polizeieigentums berücksichtigt wurden.
Dieser Anschlag wurde in "indymedia" am 11.10.2006 unter der Überschrift: "Auf zum Castor 2006 oder Der Maulwurf und Der Turm" wie folgt beschrieben: "Da wo der Wald Goehrde am dunkelsten ist, wo nachts Hirsch und Wildschwein brüllen, lebt ein kleiner Maulwurf der Spezies molt - militanzia. Auf einem seiner ausgedehnten Streifzüge erkundete das liebenswerte Tierchen mit seinem putzigen schwarzen Fell auch die wendlaendische Anhoehe 102.5, nicht unweit des Bahnkilometers 191 gelegen. Auf der Kappe des Berges angekommen, offenbarte sich unserem Maulwurf ein haesslicher hoher Turm, von dem viele Antennen abgingen und der auf einem riesigen Betonklotz festgeschraubt war. Ei, Ei, Ei, sprach der Maulwurf, vor solchen haesslichen Tuermen haben mich meine Schwestern immer gewarnt, sie sollen eine schlimme Bedrohung für unsere Spezies sein und mit Castor im Bande stehen. Sprachs, holte den 30-er Maulschlüssel aus der schwarzen Bauchtasche hervor und schraubte den Turm einfach los. Der fiel….. und die gesamte Sendeelektronik war nun nicht mehr zu gebrauchen….."
Hinzugefügt waren Bilder, die u.a. den fallenden Turm zeigen. Der Text und die Bilder wurden anschließend aus "indymedia" gelöscht.

66. Am 16.10.2006 wurde in einem Waldstück ca. 50 m nördlich der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg in einem Erdversteck ein U-Eisen mit vier Bolzen gefunden. Das aufgefundene U-Eisen entspricht aufgrund seiner Bearbeitung und Form den bisher bekannten Schienenhemmschuhen. Aufgrund der neuen Größe dieses Schienenhemmschuhes ist von einer gesteigerten Gefährlichkeit für den Bahnverkehr auszugehen, sollte dieser zum Einsatz gelangen.

67. So findet sich in der Anti-Atom-Aktuell 177 – 178 vom Februar 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Wieviele Haken sind notwendig?“ Dort wird formuliert: „Das Einhängen von Hakenkrallen ist eine bewährte Methode, um den Bahnverkehr für mehrere Stunden regional lahmzulegen…..kann mensch so auch unmittelbar in den Castortransport
eingreifen.“

68. Im Dannenberger Stadtgebiet wurde am 10.11.2006 eine sog. „Reifenzerstechvorrichtung“ gefunden. An dem Deckel eines Regenwasserschachtes war eine Hydraulik befestigt, mit deren Hilfe Nägel über vorgebohrte Löcher hätten ausgefahren werden können. Die Hydraulik konnte mittels Funk betätigt werden.

69. In den Abendstunden des 11.11.2006 wurde an der Bahnstrecke Lüneburg, Bkm 208,9 eine Wasserlanze gefunden.

70. Im gesamten Bundesgebiet kam es am 8.11.2008 zu mehreren Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen. Es kam u.a. zu Streckensperrungen und Schrankenstörungen. In der Anti-Atom-Aktuell 195-196, S. 40-42 veröffentlicht die Protestszene Teile eines Bekennerbriefes, in dem die gestörten Reisenden „..um das geneigte Verständnis“ gebeten werden.
Insbesondere im Bereich der Schienentransportstrecke kam es am 9./10.11.2008 zur Anwendung von Gewalt gegen Sachen aber auch gegen Einsatzkräfte. So wurden Feuer entzündet, Gleise unterhöhlt, Reifen von Dienstkraftfahrzeugen zerstochen, mit Signalmunition auf Beamte geschossen, sowie Einsatzkräfte mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen (vgl. oben Nr. 26, 27, 28).
In der Zwischenzeit seit dem Castortransport 2008 kam es wiederholt im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Aktionen zu Gewaltanwendung gegen Sachen aber auch Personen. So wurde mehrfach die Umzäunung des Erkundungsbergwerks beschädigt, die Scheibe des dortigen Pförtnerhauses eingeschlagen und ein benachbarter Hochsitz abgebrannt, sowie Reifen am Einsatzfahrzeug zerstochen. Einsatzkräfte wurden in der Sylvesternacht 2009/2010 massiv mit Schneebällen und Pyrotechnik beworfen (vgl. Nr. 32-34).

71. Auch während des Transports 2010 kam es zu gewalttätigen Handlungen gegen Sachen aber auch gegen Personen. So kam es insbesondere im Einsatzraum Göhrde zu massiven tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte durch Würfe mit Steinen, Signalmunition, Reizstoffe und Pfefferspray (s.o. Nr. 41).

72. Besonderes Gewicht kommt dem Anzünden eines polizeilichen Sonderfahrzeugs in der Göhrde zu. Hier wurde das Fahrzeug von Störern mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Als Beamte das Fahrzeug verlassen wollten, wurden sie mit massiven Steinwürfen daran gehindert (s.o. Nr.41).

73. Es fanden während des Transports 2010 erhebliche Sachbeschädigungen an der Straße (Unterhöhlung der L 256 am Rande der Auftaktdemo s.o. Nr. 40) und an der Schiene durch die Aktion „Castor-Schottern!“ statt (s.o. Nr. 41, 42).

74. Desweiteren wurden teilweise Krähenfüße auf Straßen aufgebracht und sonstige Sachbeschädigungen an polizeilichem Gerät vorgenommen (s.o. Nr. 37, 41, 48). Zahlreiche Erkenntnisse im Hinblick auf den kommenden Castortransport lassen auf gewaltbereite Teilnehmer schließen:

75. Am 23.2.2011 wurde ein Transporter der Firma E-ON auf dem Privatgrundstück eines Mitarbeiters in Dannenberg in Brand gesetzt. In der Zeitschrift interim Nr.725, S.10 erschien ein Bekennerschreiben hierzu mit dem Titel „Repression erzeugt Widerstand, Widerstand erzeugt Wärme! Anlässlich der präventiven ED-Zwangsbehandlung zweier antiatom Aktivisten durch den Staatsschutz Lüchow, haben wir in der Nacht auf den 23.2.11 in Dannenberg einen Transporter des EON Konzerns in Brand gesteckt. Kriminell ist die Atomindustrie, nicht der Widerstand! Autonome KernphysikerInnen“.

Im räumlich zeitlichen Zusammenhang mit dem Castortransport nach Lubmin im Februar 2011 wurden Anschläge auf die dortige Bahnstrecke versucht. Auf dem Internetportal linksunten.indymedia bekannte sich ein anonymer Anti-Castor-Aktivist hierzu.

Am 23.5.2011 wurde in Berlin ein Brandanschlag auf Kabelleitungen am S-Bahnhof Ostkreuz gelegt, der den S-Bahnverkehr teilweise zum Erliegen brachte. In einem auf indymedia.org veröffentlichten Bekennerschreiben wurde Protest gegen Waffenhandel und insbesondere gegen die Atompolitik als Motiv genannt.

Am 17.8.2011 wurden von Unbekannten ein Baumstamm über die Schienenstrecke Lüneburg – Dannenberg gekippt, der weiträumig mit Trassierband abgesichert worden war.
Die Regionalbahn musste stoppen. Vor Ort befanden sich zahlreiche Flyer mit der Aufschrift „Wir stellen uns quer. Keine weiteren Castor-Transporte.“ Am 30.10.2011 um 00.12 Uhr wurden mehrere Reifen und Stroh auf der Straßentransportstrecke L 256 zwischen Splietau und Klein Gusborn angezündet, wodurch die Fahrbahn auf ca. 10qm oberflächlich beschädigt wurde. Im Nahbereich wurden „Krähenfüße“ ausgelegt.

76. Zur Aktion „Castor? Schottern!“ wird erneut aufgerufen. So stellt die Kampagne „Castor? Schottern!“ seit dem 28.9.2011 auf einer eigenen homepage das erneute Ziel dar: „Wir werden im Herbst 2011 wieder mit Tausenden Aktivisten als Aktion „Castor?Schottern!“ an die Schiene der Castor-Transportstrecke im Wendland ziehen mit dem Ziel, die Schiene durch das Entfernen des Schotters unbefahrbar zu machen.“ (www.castor-schottern.net). Auf der homepage finden sich Infos, Spendenaufrufe und Mobilisierungsmaterial. Die Kampagne findet sich unter den Mitgliedern des Bündnisses für die diesjährige zentrale Interneteingangsseite www.gorleben-castor-2011.de. Auch auf der Internetseite der BI Lüchow-Dannenberg findet sich eine Erklärung von „die stoeren-friedA aus dem widerStandsNest Metzingen“ in der es u.a. heißt „Ja – wir stören. … Wenn der Herbst näher rückt, werden auch die Pläne konkreter. Ob sie lieber singen, stehen, sägen, sitzen, schottern, dazu machen einige eine klare Ansage; andere haben sich noch nicht entschieden oder mögen sich nicht festlegen. .. Aber soviel wollen wir bereits jetzt und an allen Orten deutlich machen: wir werden es tun. Mit unterschiedlichen Ideen und Aktionsformen werden wir mit vielen Menschen in den reibungslosen Ablauf dieses Transports eingreifen und durch vielfältigste Störungen unmöglich machen. Die wilde Mischung machts.“ Auch auf www.contratom.de findet sich eine Erklärung der „Kampagne Castor? Schottern“.
Die Vorsitzende der BI Lüchow-Dannenberg weist u.a. auch auf diese Aktion hin, wie dem unter www.youtube.com/watch?v=YJs3eUf9B5M eingestellten Video zu entnehmen ist.
Die linksautonome Szene hat die Schottererfahrungen aus 2010 aufgearbeitet und bereitet sich auf ein Schottern 2.0 vor.
Auch in der überregionalen Pressekonferenz vom 17.10.2011 in Hannover hat eine Sprecherin der Initiative „Castor Schottern“ dieses wieder angekündigt.

Am 1.11.2011 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter Schotter aus dem Gleis bei Bkm 179, 1 (Nähe Bahnübergang Pisselberg) entfernt haben. Eine Schwelle wurde um 40 cm unterhöhlt.

Teile der Linkspartei rufen ebenfalls wieder zum Schottern auf.

Schließlich wurde am 7.11.2011 im Rahmen einer Demonstration in Lüneburg zum Gedenken an Sebastien Briat ebenfalls auf die Aktion „Castor-Schottern“ hingewiesen.

77. Von linksautonomen Gruppen ( www.castor2011.org) wird zur „Erweiterung der Räume des Widerstands“ aufgerufen (s. auch oben Nr.37) und die Erzielung eines „möglichst hohen Sachschadens“ erstrebt, der gerade auch die polizeiliche Logistik stören soll: „Die Räume des Widerstands erweitern heißt für uns, diesen Nachschub zu blockieren und zu sabotieren. Das kann schon im Vorfeld beginnen – denn auch aus Deiner Stadt kommen Bullen ins Wendland. Vor Ort heißt ein solches Konzept – eingebettet in den gesamten Widerstand – selbstorganisiert und unberechenbar zu agieren. Aufhalten lassen sich Wagenkolonnen beispielsweise durch Materialblockaden und ohne Luft in den Reifen fährt es sich auch ganz schlecht. Und verlässt das Essen die Kantine nicht oder wird umverteilt, gibt es keine Versorgung. Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Räume des Widerstandes groß. Militanz ist dabei kein Selbstzweck, sondern eine
Widerstandsform von vielen – allerdings eine, die besonders hohe Verantwortlichkeit braucht. Das Ziel ist, einen möglichst hohen, gezielten Sachschaden zu schaffen, ohne unbeteiligte zu gefährden, um so Freiräume für viele unterschiedliche Widerstandsformen zu schaffen und damit gemeinsam den Transport so schwierig wie möglich zu machen.“
Zu diesem Zweck ist eine präzise Karte ins Internet eingestellt worden, die die Standorte der polizeilichen Logistik aufzeigt.

78. Die Kampagne „CASTOR 2011: Atomstaat stilllegen - weiträumig/unkontrollierbar/renitent“ und autonome Gruppen haben in einem Flugblatt (mit Hinweis auf www.castor2011.org) auf Verkehrsbehinderungen während der Castorzeit hingewiesen und u.a. folgendes angekündigt: „Betroffen ist ebenfalls das Schienennetz des öffentlichen Nahverkehrs durch den vollständigen Rückbau der Strecke Dannenberg- Lüneburg ab dem 20.II.20II. Die Entwidmung findet öffentlich und unter Bürgerinnenbeteiligung statt: Schienenstränge, Schwellen und Schotter werden ab da an, bis zum 30.II.20II kostenfrei an Selbstabholer ..innen
abgegeben..“. Ein anonymer Sprecher dieser Kampagne wird in der HAZ v . 18.10.2011 mit der Aussage zitiert, dass auch Steinwürfe kein Tabu seien: „Steine sind für uns eine Art Distanzwaffe. Mit Steinwürfen halten wir die Polizisten auf Abstand“.

Die Teilnahme gewaltbereiter Personen an den Demonstrationen während des Transportes nach Gorleben ist nach den oben geschilderten Ereignissen und Aufrufen wiederum zu erwarten und lässt befürchten, dass es auch bei dem bevorstehenden Transport wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen wird. Diese sind von den Veranstaltern insbesondere deshalb nicht beherrschbar, da sich die Anhänger strafbarer Aktionen, wie z.B. in den oben zitierten Aufrufen zur „Schotternkampagne“ dargestellt, gerade die Infrastruktur und friedliche Demonstrationen für ihre eigenen Zwecke zunutze machen.

Unabhängig davon, wie viele Menschen an den Demonstrationen teilnehmen werden, ist deshalb anzunehmen, dass die stattfindenden friedlichen Versammlungen auch gewaltbereite Personen aufnehmen bzw. dulden werden. Wie bei den vergangenen Transporten ist zu erwarten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, spontane Versammlungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf insbesondere auf der Schienen- und Straßentransportstrecke abzuhalten.

Dem steht es rechtlich gleich, wenn eine Versammlung offiziell beendet wird, unmittelbar danach aber eine augenscheinlich bereits vorbereitete Aktion mit Gewalt folgt. Wer die Störung der öffentlichen Sicherheit zwar nicht selbst begeht, sie aber durchaus bezweckt, bleibt als so genannter Zweckveranlasser verantwortlich. Die Anzahl der Störungen im direkten Gefolge von Versammlungen und auch das konkrete Verhalten der Veranstalter belegen, dass es sich nicht um ungewollte Teilnehmerexzesse handelt, sondern um billigend auch vom Versammlungsleiter in Kauf genommene Störungen. Dies zeigt sich deutlich an der am 8.11.2004 stattgefundenen Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienen- Transportstrecke bei Harlingen, sowie an der am 29.5.2009 stattgefundenen „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“ in Gorleben (s.o. Nr.32); sowie an den Schotteraktionen in der Göhrde und der Gleisbesetzung bei Harlingen während des Transports 2010 in unmittelbarer Nähe zu den angemeldeten Versammlungen in Leitstade Nord und Süd; Wanderhütte Nähe Leitstade, Grünhagen, Forsthaus Posade, Bunte Hütte, Harlingen (s.o.Nr. 41, 42).

Insgesamt lässt sich zu Transportzeiten und räumlich im Streckenbereich des Transportes ein raumzeitliches Zusammenfallen von Protestaktionen des Typs Schienenbegehung einerseits und von Eingriffen in den Schienen- und Straßenverkehr andererseits feststellen.
Dem müsste ein Versammlungsleiter, der sich Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht zurechnen lassen will, mit deutlichen Signalen entgegentreten (s.a. Beschlüsse des VG Lüneburg vom 09.11.2001 - 3 B 72/01 und OVG Lüneburg vom 10.11.2001 - 11 MA
3673/01). An einer solchen Distanzierung fehlt es bisher durchgehend.

Je näher der Tag des kommenden Transportes rückt, desto größer ist die Gefahr, dass eine Versammlung auf der Transportstrecke zu kollektiven Unfriedlichkeiten und rechtswidrigen Blockadeaktionen führen wird. Auch als friedlich angekündigte Demonstrationen der vier maßgeblichen Initiativen "X-tausendmal quer", BIU Lüchow-Dannenberg, Bäuerliche Notgemeinschaft und der Initiative "Widersetzen" haben dann immer stärker das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Transport letztendlich zu verhindern oder ihn zumindest zu erschweren und zu verzögern.

Aus der Zielrichtung, den Castor-Transport zu verhindern oder jedenfalls solange zu blockieren, dass die Kosten unverhältnismäßig ansteigen, folgt auch die mindestens zustimmende Duldung rechtswidriger und strafbarer Handlungen, insbesondere der Blockaden und der Unterhöhlung des Schienenweges und der Straßen.

Zwar bekennen sich die großen Anti-Castor-Initiativen wie die BIU und "X-tausendmal quer" öffentlich zu einem gewaltfreien Protest. Allerdings herrschen zum einen unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "Gewaltfreiheit", zum anderen erfolgt keine Distanzierung zu gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern. Auch im Kooperationsgespräch mit Vertretern der BIU und x-tausendmal quer am 1.11.2011 erfolgte keine Distanzierung von der „Castor- Schottern“ – Kampagne. Im Gegenteil wird auf diese Kampagne auch von der BI mittlerweile hingewiesen.

Nach der Rechtsprechung des VG Lüneburg (Urteil v. 17.11.1999 - 7 A 40/97) sowie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 16.09.2005 - 11 LA 318/ 04) können im Rahmen der Prognoseentscheidung alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Versammlungen Berücksichtigung finden. Weder Blockaden von Abschnitten der Transportstrecke, noch Körperverletzungen, Eingriffe in den Bahnverkehr und Sachbeschädigungen seien zwangsläufig mit Großdemonstrationen verbunden. Sie sind deshalb vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Auch "friedliche" Demonstrationen fallen nicht unter den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn es sich um so genannte "Verhinderungsdemonstrationen" handelt oder solche, die wegen anderer gleichrangig schutzwürdiger Rechtsgüter verboten werden können (OVG Lüneburg, a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.2008, 11 LC 138/06). Wie bei den vergangenen Transporten sowie beim Transport in 2010 besteht auch bei dem erwarteten Castor-Transport die hohe Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Gefährdet ist die Durchführung der Castor-Transporte, insbesondere durch Schienen- und Straßenblockaden. Eine Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen ist nicht Voraussetzung für die Einschränkung des Versammlungsrechtes durch diese Allgemeinverfügung (Urteil d. VG Lüneburg v. 2.9.2004 – Az.: 3 A 236/03 -; OVG Lüneburg, vom 29.5.2008, 11 LC 138/06). Gleichwohl sind über die zu erwartenden Blockaden hinaus strafbewehrte Eingriffe in den Straßen- und Bahnverkehr sowie Beschädigungen von Sachen von erheblichem Wert, wie sie insbesondere bei dem Brandanschlag in Woltersdorf und bei dem Anschlag auf den Funkmast bei Leitstade und das in Brand gesetzte Sonderfahrzeug in der Göhrde 2010 bereits eingetreten sind, auch an der Transportstrecke, insbesondere durch die erneut angekündigte Aktion „Castor? Schottern!“ weiterhin zu befürchten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ankettaktionen oder der Bau sog. "Wasserlanzen" und "Gleishemmschuhe", versammlungstypisch sind oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Aktionen anlässlich der Castortransporte in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden und aufgrund der gegebenen zeitlichen Nähe zu dem anstehenden Transport in die Gefahrenprognose einfließen dürfen (siehe OVG Lüneburg, a.a.O.). Die Erfahrungen aus den vergangenen Castor-Transporten sowie die oben genannten derzeitigen Erkenntnisse und Ankündigungen rechtfertigen die Annahme, dass auch bei dem bevorstehenden Castor-Transport eine hohe Gefahr der Verletzung elementarer Rechtsgüter besteht.

3. Verhältnismäßigkeit

Geeignetes und erforderliches Mittel

Die zeitlich und räumlich beschränkte Untersagung von Versammlungen ist das geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel, um Rechte Dritter zu wahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen der Transport der Castor- Behälter mit hochradioaktiven Abfällen abgebrochen werden muss.

Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern, weil es die Bereiche und Zeiten voneinander abgrenzt, innerhalb derer eine Versammlung oder ein Transport die zu schützenden Rechtsgüter nicht vereitelt.

Hierbei handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht geringste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des Transports, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich wird in der Länge durch den Transportweg bestimmt, soweit nennenswerte Störungen in Form von Protestaktionen zu erwarten sind, also ab Lüneburg. Der Bahnhofsbereich in Lüneburg darf nicht als potenzieller Sammelraum für Schienenblockaden genutzt werden, zumal Lüneburg zumindest in den Jahren 2001 bis 2003 ein "Widerstands-Schwerpunkt" gewesen ist.

Aus den gleichen Gründen umfasst die Verfügung auch die Schienenstrecke und die Straßentransportstrecken ab der Verladestation. Die Verladestation stellt einen markanten Punkt dar, an dem der Transport längere Zeit unterbrochen werden muss. In den letzten Jahren kam es dort zu erheblichen Blockaden. Im Verlaufe des Transportes im März 2001 kam es zu umfangreichen gewalttätigen Ausschreitungen in der Nähe der Umladestation.

Aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungsteilnehmern, die während früherer Transporte die Gleise sowie die Straße massiv beschädigten, und den konkreten Erfahrungen mit der Straßenunterhöhlung in Splietau beim Transport 1997 sowie 2003 zwischen Quickborn und Langendorf müssen Alternativstrecken bzw. -streckenabschnitte vorgesehen werden. Es wäre den Störern 1997 beinahe gelungen, die seinerzeit vorgesehenen zwei Straßen-Hauptrouten zu zerstören. Darüber hinaus verfolgt die Protestszene das Ziel, jede der möglichen Straßenrouten ("Nord"- und "Südroute") zu blockieren, um dadurch den Transport zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern.

In der Breite ergibt sich der notwendige Bereich des Versammlungsverbotes aus der Reichweite der zu erwartenden Wurfgeschosse einerseits und der Notwendigkeit, mit Polizeikräften räumlich im Umfeld der Transportstrecke, an Hindernissen vorbei, ohne zeitraubende Auflösung etwaiger Demonstrationen schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Für den Bereich auf den Schienen schränkt § 62 der Eisenbahnbetriebsordnung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVerfG, Beschluss vom 12.03.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2003 - Az.: 3 A 301/01 -). Schienen eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich.

Die Bereiche der Umladestation in Dannenberg und das Gelände der Brennelemente Gorleben GmbH (Zwischenlager) müssen wegen der Blockadeversuche in der Vergangenheit und der Symbolkraft der Orte mit einem breiten Sicherheitsbereich versehen werden. In der Nähe dieser Anlagen ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der konkreten Blockaden in Gorleben und Dannenberg in erhöhtem Maße damit zu rechnen, dass dort rechtswidrige Aktionen verübt werden. Der Sicherheitsbereich um das Zwischenlager muss daher einen Radius von 500 Metern um den Eingangsbereich erfassen.

Aus dem Erfordernis, die Transportwege freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung des Versammlungsrechts. Es muss auf den frühest möglichen Termin für den bevorstehenden Castor-Transport abgestellt werden.
Die Protestszene hat für Samstag, den 26.11.2011 die Auftaktkundgebung in Dannenberg angekündigt, welche den Beginn der umfangreichen Demonstrationen anlässlich des Castor- Transportes darstellt.

Aus den negativen Erfahrungen des Jahres 1997, als sich aus der noch in Auflösung befindlichen „Stunkparade“ heraus am Wochenende vor dem Transport die größte und schwerste Straßenbeschädigung anlässlich einer Demonstration im Landkreis Lüchow-Dannenberg entwickelte, folgt, dass ein Versammlungsverbot zeitlich so früh ansetzen muss, dass es nicht möglich ist, aus einer Versammlung heraus die Straße bis zum Transporttag irreparabel zu beschädigen. Dass es nach wie vor einen zwar kleinen, aber gewaltbereiten Teil unter den Demonstranten gibt, zeigen auch die anlässlich der früheren im Vorfeld der Transporte unternommenen Versuche, durch Gleis- und Straßenunterspülungen und – untergrabungen sowie den Einsatz von "Schienenhemmschuhen" die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Dieser Anteil unter den Demonstranten droht zum diesjährigen Transport allerdings infolge der Wut über die Transportdurchführung trotz der nach Auffassung der Protestszene „erhöhten“ Strahlenwerte anzusteigen.

Es ist jedoch möglich, insoweit zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen zu unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr obiger Straftaten und Rechtsverletzungen bei unangemeldeten, so genannten Spontandemonstrationen besonders groß ist. Ein Veranstalter tritt dabei nicht auf und entzieht sich damit einer Kooperation. So kam es am Pfingstmontag 2010 (s.o Nr. 35) zu einer unangemeldeten Aktion mit erheblichem Gewaltpotential. Ebenso entwickelten sich aus zahlreichen unangemeldeten Spontandemonstrationen im Bereich der Göhrde während des Transportes 2008 und 2010 zahlreiche Gewalttätigkeiten (s.o. Nr.27, 41).
Die mögliche Anzahl derartiger Spontandemonstrationen ist nicht begrenzbar. Wollte man, sofern erforderlich, diese Spontandemonstrationen einzeln vor Ort untersagen, müsste in jedem Einzelfall aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose ein entsprechendes Verbot ausgesprochen werden. Hierzu müssten zunächst die verantwortlichen Personen (Versammlungsleiter, Anmelder) ausfindig gemacht werden. Durch derartige Maßnahmen - sofern sie überhaupt Erfolg versprechend sind - kann das Eingreifen der Polizei gerade bei einer Vielzahl von Spontandemonstrationen so sehr verzögert werden, dass Straftaten, insbesondere Aktionen zur Beschädigung der Transportwege, deren Behebung bis zum Transporttag nicht möglich ist, nicht verhindert werden können. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Masse der Versammlungsteilnehmer zwar ordnungsgemäß verhält. Die Minderheit aber, die rechtswidrige Aktionen plant, umfasst auch gewalttätige Personen, die im Schutz der friedlichen Demonstranten Straftaten begehen wollen. Durch das planvolle Zusammenwirken friedlicher und gewaltbereiter Demonstranten ist es den Polizeikräften stark erschwert, Übergriffe auf die Schienen- und Straßentransportstrecke zu verhindern.

Weil sich die Verantwortlichen angemeldeter Versammlungen einer Kooperation mit den Ordnungsbehörden nicht entziehen können, gibt es hier die Möglichkeit, im Wege der Einzelprüfung gemeinsam zu klären, ob und wie Ausschreitungen ggf. durch Beschränkungen zu verhindern sind.

Für den Tag vor einem frühest möglichen Transportzeitpunkt erscheint es deshalb ausreichend, nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.07.2000 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298 f.).

Die Notwendigkeit, den Bahn- und Straßenverkehr von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Transportzeitraum selbst, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar entlang der Transportstrecke untersagt werden müssen.

Um zu gewährleisten, dass die Straßentransportstrecke frei von Störungen bleibt, muss daher bereits der Sonntag vom Verbot jedweder Versammlung umfasst sein.
Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Transport auch im Falle des Eintritts von Verzögerungen sicher in das Zwischenlager Gorleben einzufahren. Wegen der zahlreich zu erwartenden Störungen, nicht nur auf den Gleisen, sondern auch verstärkt auf der Straßentransportstrecke, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, wann der Transport beendet sein wird. Bis zum Abschluss des Transportes muss jedoch die Strecke passierbar bleiben. Die Begrenzung des Zeitraumes bis zum 06.12.2011 ist daher geboten. Gemäß dem Tenor der Verfügung wird das Verbot jedoch so früh wie möglich in zeitlichen Streckenabschnitten aufgehoben werden.

Angemessenes Mittel

Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich einen Transportkorridor für den Castor Transport. Dies ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren für die oben genannten Schutzgüter auch angemessen (s. Beschl. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BVQ 15/01 -).

Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castor-Transport zu äußern. Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen.

Eine Kooperation mit den Veranstaltern etwaiger Demonstrationen wird von der Polizeidirektion ernsthaft verfolgt. Der schon vor dem Transport 2002 von der Polizei ins Leben gerufene Bereich "Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement“, der durch Kooperation mit den Initiativen Bäuerliche Notgemeinschaft, "X-tausendmal quer" und BIU Lüchow-Dannenberg, Konfliktminimierung erreichen will, wird entsprechend den Erfahrungen der letzten Transporte fortgeführt.
Die BIU Lüchow-Dannenberg, "X-tausendmal quer", „widersetzen“ und die Bäuerliche Notgemeinschaft waren zu einem Gespräch im Vorfeld des erwarteten Castor-Transportes am 01.11.2011 eingeladen. Dieses Gesprächsangebot wurde von der BI und „X-tausendmal quer“ angenommen.

Eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Veranstaltern etwaiger Demonstrationen ist nicht möglich. Aus den Anzeigen in der EJZ und aus den Veröffentlichungen im Internet wird deutlich, dass die zentrale Koordination wichtiger Aktionen zwar bei der Bürgerinitiative und bei "X-tausendmal quer" liegt. Die zu erwartenden Proteste gegen Castor-Transporte werden aber von einer Vielzahl verschiedenster Gruppierungen nach außen hin repräsentiert. Diese Gruppierungen bilden sich zum einen teilweise relativ kurzfristig vor dem Transport und stehen daher als Ansprechpartner für Kooperationsbemühungen nicht zur Verfügung. Zum anderen wird in der Öffentlichkeit nicht immer deutlich, wer als verantwortlicher Ansprechpartner gegenüber der Versammlungsbehörde für Kooperationsgespräche zur Verfügung steht.

Im Hinblick auf die zu erwartende Gemengelage zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen, sowie der Tatsache, dass sich zeitlich und räumlich rund um angemeldete Versammlungen jederzeit andere spontane Versammlungen anschließen, kann zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht weiter als in der geschehenen zeitlichen Differenzierung unterschieden werden. Eine Allgemeinverfügung bleibt mithin in dieser Form das angemessene Mittel (vgl. VG Lüneburg v. 3.12.2009, Az 3 A 445/06, S.23).

Unabhängig von fehlenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppierungen in der Allgemeinverfügung steht es im Ermessen der zuständigen Behörde gleichwohl Ausnahmen von den Regelungen der Allgemeinverfügung, d.h. Versammlungen zuzulassen (vgl. Beschluss OVG Lüneburg vom 16.09.2005, 11 LA 318/04). Von dieser Möglichkeit wurde bereits in den Vorjahren Gebrauch gemacht. Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigender Weise einzubeziehen. Damit ist es möglich, den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, formuliert hat, Rechnung zu tragen.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat einen geordneten Versammlungsverlauf sicherzustellen, damit alle friedlichen Teilnehmer ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert wahrnehmen können. Sie ist verpflichtet, die Begehung etwaiger Straftaten zu verhindern, wenn sie sich - wie hier - im Vorfeld deutlich abzeichnen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt auch im überwiegenden Interesse der Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau, der DB Schenker Rail Deutschland AG und der DB Netz AG. Das Interesse an der Unversehrtheit der Gleise, Züge und Straßenfahrzeuge sowie der Anspruch aus § 4 des Atomgesetzes, den Transport gemäß der vorliegenden Genehmigung abwickeln zu können, überwiegen gegenüber dem Interesse der Demonstranten an einer Kundgebung an den Gleisen bzw. auf und an den Straßen. Dabei ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass das Demonstrationsrecht nicht generell aufgehoben, sondern nur in engen Grenzen räumlich und zeitlich beschränkt wird.

Die Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Rechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil das Versammlungsverbot anderenfalls - mangels Vollziehbarkeit - unwirksam und damit letztendlich überflüssig wäre (vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.04.1984, Az.: 12 OVG B 49/84; Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001 - 7 B 11/01).

5. Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Lüneburg hat sich mit Verfügung vom 25.10.2011 gem. § 102 Abs. 1 des Nds. SOG gegenüber dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt.

6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung

Die Verfügung kann gemäß § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Allgemeinverfügung ergehen. Da es trotz der seit längerer Zeit bekannt gemachten bundesweiten Aufrufe zu Großdemonstrationen gegen den Castor-Transport aus Sicht der Polizeidirektion niemanden gibt, an den sie als generell Verantwortlichen eine Einzelverfügung richten kann, bleibt nur die gewählte Form der Allgemeinverfügung, d. h. eines Verwaltungsaktes, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Dabei sind der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in dem dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz kann die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt werden.

7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erhoben werden.

8. Hinweise

1. Eine etwaige Klage gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

2. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 4 oder § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, beantragt werden.

3. Nach § 20 des NdsVersG wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Leiter eine Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung fortsetzt. Nach § 21 des NdsVersG handelt unter anderem ordnungswidrig, wer
a) eine Versammlung unter freiem Himmel durchführt, deren fristgerechte Anzeige entgegen §5 NdsVersG vollständig unterblieben ist,
b) an einer Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch
vollziehbares Verbot untersagt ist,
c) sich trotz Auflösung einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro, bzw. von bis zu 3000,- Euro geahndet werden.

4. Auf Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, jedoch auch auf Verkehrsstrecken der Deutschen Bahn AG gibt es kein Demonstrationsrecht, da dort kein öffentlicher Verkehr im Sinne einer Begegnung zwischen Menschen stattfindet. Dies gilt hier insbesondere auf den Strecken der Deutschen Bahn AG, Hamburg - Hannover und Lüneburg - Dannenberg. Jede Demonstration auf diesem Schienenweg ist, ohne dass es eines ausdrücklichen Versammlungsverbotes bedarf, verboten, ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB, der mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.

5. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann zu den Dienstzeiten (Mo.- Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) bei der Polizeidirektion Lüneburg, Behördenzentrum, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch unter www.castoreinsatz.de nachzulesen.

Anhang 1:

Umfang des Korridors

Die Bahnhofstraße in Lüneburg im gesamten Bereich zwischen der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße einschließlich der Zufahrt zum zentralen Omnibusbahnhof; Bahnhofsgebäude und Bahnhofsvorplatz in Lüneburg.

Strecke a)
Sämtliche Eisenbahnstrecken in Lüneburg innerhalb der Eingrenzung B 4 (gesamte Ostumgehung) im Osten, dem Amselweg im Süden und der Hamburger Straße im Nordwesten sowie die Eisenbahnstrecke nach Dannenberg bis einschließlich Gleisende. Jeweils einschließlich der öffentlichen und privaten Flächen, die links und rechts an die Bahngleise dieser Eisenbahnstrecken angrenzen, und zwar in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab Gleisachse (Mitte des Gleises) des jeweils äußersten Gleises. Sämtliche Unter- bzw. Überführungen entlang dieser Eisenbahnstrecken bis zu einer Entfernung von 50 m ab Gleisachse.
In Dannenberg die Zuwegung vom ehemaligen Stellwerk des Güterbahnhofs Dannenberg Ost (von der ehemaligen Asylbewerberunterkunft) bis in Höhe der "Raiffeisenstraße“. Die oben unter IV. a) bezeichnete Fläche um die Umladestation des Bahnhofes Dannenberg Ost, Grundstück der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) in der Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 12, Flurstück 147/2, wird wie folgt erläutert (siehe Anhang 2):

* Die Verbotszone wird in nördlicher Richtung durch die Ortsdurchgangsstraße (Dorfstraße) der Ortschaft Breese i.d.Marsch in voller Ausdehnung begrenzt.

* Die westliche Begrenzung ergibt die Flucht Dorfstraße, Ortschaft Breese i.d.M., beginnend bei Hausnummer 45, bis Gartenstraße/Ecke Molkereiweg, geführt über die Feldwege in Verlängerung der Dorfstraße mit Querung des Breeser Weges, der Raiffeisenstraße Höhe Rondell und der B 191 bei km 43,15.

* Die südliche Begrenzung stellt der Straßenzug Molkereiweg, ab Ecke Gartenstraße, über Rotdornweg bis Höhe Hausnummer 28, weiter über den dort mündenden Wirtschaftsweg mit Querung des Kirchhofsweg bis Schnittpunkt der jeweiligen Verlängerungen Feldweg und Ortsverbindungsweg Breese i.d.M./Gümse dar.

* Die östliche Begrenzung erfolgt durch die Verlängerung des Ortsverbindungsweges Breese i.d.M./Gümse geführt über den dortigen Feld-/Forstweg mit Querung der B 191 bei km 44,1 bis zum Schnittpunkt der Flucht des aus dem Neubaugebiet führenden Wirtschaftsweges.

Entlang der Strecken b) und c) beziehen sich die Verbote in der Breite auf folgenden Umfang:
Innerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen; dies sind insbesondere die Fahrbahnen, Parkplätze, Radwege, Gehwege und befestigte Seitenstreifen und Gräben sowie sämtliche öffentliche und private Flächen der vorgenannten Straßen und Wege in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab dem Fahrbahnrand der oben bezeichneten Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen sowie längs an den genannten Straßen angrenzende öffentliche und private Flächen in einer Entfernung bis zu 50 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.

Strecke b)
B 191 ab einschließlich der Kreuzung mit der Gartower Straße bzw. Landesstraße 256 - L 256 – bei km 52,450 bis einschließlich der Kreuzung mit der Ortsverbindungsstraße D 8 (Verbindung zwischen Breese in der Marsch - B 191/ Verbindung zwischen B 191 - L 256/ Kirchhofsweg) bei km 43,850 Ortsverbindungsstraße D 27 von der B 191 (Kreuzung bei km 43,850) bis zur Einmündung in die L 256 bei km 2,1. L 256 zwischen der Abzweigung bei km 42,450 der B 191 und der Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 bei km 2,1 Gemeindestraße zwischen der Umladestation des Bahnhofs Dannenberg Ost und der Ortsverbindungsstraße D 8. Ortsverbindungsstraße D 8 von der Einmündung der vorgenannten Gemeindestraße bis zur B 191 einschließlich der Kreuzung mit der B 191 bei km 43,860. L 256 ab einschließlich Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 zwischen Nebenstedt und Splietau bei km 2,1 bis zur Einmündung K 2 bei km 7,650 in Gorleben K 2 zwischen der Abzweigung bei km 7,650 der L 256 in Gorleben und der Zufahrt zum Zwischenlager einschließlich des Zufahrtsbereiches selbst bei km 15,850.

Das Gelände um den Eingangsbereich des Grundstücks der Brennelemente Gorleben GmbH in derGemarkung Gorleben, Flur 6, Flurstück 6/3, und zwar in einer Entfernung bis zu 500 m, gemessen von der jeweils äußeren Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich.

Strecke c)
B 191 von der Kreuzung mit der Verbindungsstraße zur L 256 bei km 43,850 in Richtung Dömitz bis zur Abzweigung in die Kreisstraße 15 (K 15) nach Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 15 von der vorgenannten Einmündung bis zur Einmündung in die K 29 in Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches bis Langendorf, Abzweig der K 27, einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 27 von der Einmündung der K 15 in Langendorf bis zur Einmündung auf die L 256 in Grippel einschließlich des Kreuzungsbereiches, dann wie Strecke b). Die Verbindungsstraße (K 29) von der Einmündung in die K 15 in Quickborn Richtung Gusborn bis zur Kreuzung mit der L 256. Die Verbindungsstraße zwischen Kacherien und Groß Gusborn (G 5) einschließlich der Kreuzungen in diesen Orten.

Soweit sich die oben bezeichneten Flächen gegenseitig überschneiden, gilt die jeweils breitere Zone.

Anhang 2: