Sonntag, 27. Dezember 2009

12.000 Einwendungen gegen die Schließung des Bergwerkes Morsleben /28.12.09

Das Bundesamt für Strahlenschutz plant die Schließung des Bergwerkes Morsleben mitsamt der darin eingelagerten rund 37.000m³ Atommüll.

Die völlig ungeeignete Geologie bedeutet dabei nicht nur eine Gefährdung des Standortes, sondern auch eine nicht hinnehmbare Absenkung der Anforderungen an die Endlagerung von Atommüll. - Vom 22. Oktober - 21. Dezember lagen die Pläne öffentlich aus.

Gegen diese Pläne haben etwa 12.000 Menschen und Institutionen Einwendungen erhoben, die das sachsen-anhaltinische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt jetzt prüfen muss. Danach findet ein Erörterungstermin statt, zu dem Antragsteller und EinwenderInnen geladen werden. Das könnte ab Sommer 2010 sein.

Die Morsleben-Kampagne hat die Planauslegung genutzt, um über die Probleme des Atommüll-Lagers Morsleben zu informieren, kritische Auseinandersetzung zu fördern und hat aufgerufen, Einwendungen zu erheben.
Mehr Infos unter http://www.morsleben-kampagne.de/

Spenden für Ankettaktion, Prozess naht /16.12.09

Liebe Anti-Atom-Bewegte,

wie ihr wisst, wurde im November 2008 der Castor-Transport bereits knapp hinter der Grenze für zwölf Stunden aufgehalten. Schuld war eine Kleingruppenaktion, bei der sich drei Personen an einen Betonblock unterden Gleisen ketteten.

Diese Information ging um die halbe Welt. Unter anderem berichteten The Earth Times, Top News India, Al Jazeera, Gulf Times und Khaleej Times über die Aktion. Besonders hoch war die Aufmerksamkeit jedoch lokal und national.
Unsere direkte Aktion war eines von vielen Highlights unter den vielfältigen Protesten und Aktionskonzepten entlang der Strecke. Sie trug gemeinsam mit vielen anderen Aktionen dazu bei, dass dieser Transport mit einer größeren Verspätung das Zwischenlager erreichte als je zuvor.

Die drei „Kletten“ erhielten inzwischen Strafbefehle über je 80 Tagessätze a zehn Euro. Einer der Strafbefehle wurde rechtskräftig, ohne dass er je zugestellt wurde. Dieser musste bereits bezahlt werden.

Ein Prozesstermin wurde verschoben.


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Mit atomfeindlichen Grüßen
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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Gegen polizeiliche Anonymität /15.12.09

Gegen polizeiliche Anonymität
Dannenberger Stadtrat will sich im Gespräch mit der Polizei über Castor-Einsätze informieren

Wenn atommüllbeladene Castor-Behälter ins Zwischenlager Gorleben verfrachtet werden, ist Dannenberg Frontstadt. Denn die Jeetzelstadt ist Standort einer Anlage, die für die Transporte derzeit unverzichtbar ist: des Castor-Verladebahnhofes im Ortsteil Breese in der Marsch.

Wenn der Castor kommt, dann ziehen Schüler demonstrierend durch die Straßen, und die Bahnstrecke nach Lüneburg, auf der der Transport zum Verladebahnhof rollt, wird im Dannenberger Stadtgebiet mit Stacheldraht und »Hamburger Reitern» in eine Hochsicherheitszone verwandelt. Hundertschaftsweise werden dann in Dannenberg Einsatzkräfte von Bereitschafts- und Bundespolizei eingesetzt und treffen dabei - auch - auf Bürger der Stadt Dannenberg. Und das mache diese Einsätze zu einem Thema für den Dannenberger Stadtrat, betonte am Montag während der Ratssitzung in der »Alten Landdrostei» in Tramm Ratsfrau Elke Mundhenk (Grüne).

Ihre Fraktion hatte nämlich den Antrag eingebracht, Vertreter der niedersächsischen und sachsen-anhaltinischen Polizei einzuladen, um mit ihnen über eben diese Castor-Einsätze zu sprechen. Hintergrund des Gesprächswunsches ist die Anfrage Dannenberger Bürger an ihren Stadtrat. Die Jeetzelstädter hatten kritisiert, dass die während der Castor-Transporte eingesetzten Polizeikräfte nicht identifizierbar seien, einer »Polizeiwilkür» damit Tür und Tor geöffnet werde. Und sie hatten den Rat gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen. »Natürlich sind wir nicht für die Polizei zuständig», räumte Mundhenk in der Debatte um diesen Tages-ordnungspunkt ein. »Aber wir sind immer für die Interessen unserer Bürger zuständig», stellte die Ratsfrau heraus. Daher halte sie es für durchaus berechtigt, Polizeivertreter zu einem Gespräch einzuladen und sich die Gründe für »das anonyme Auftreten» der Einsatzkräfte darlegen zu lassen...

...Während der Sonderratssitzung sollen auch Bürger die Möglichkeit haben, Fragen an die Polizei-Vertreter zu stellen. Darin wiederum glaubte Barbara Felber (CDU), den »Ausdruck» eines »Tribunal-Gedankens» zu erkennen. Es gebe bereits »gute Ansätze im Austausch zwischen Bürgern und Polizei», stellte die Ratsfrau heraus und verwies auf die zu Castor-Zeiten eingerichteten Info-Büros der Polizei in Dannenberg und Lüchow. Kurt Herzog (GLW) hingegen unterstützte den Antrag der Grünen. »Ich erlebe diese Problematik ständig.» Die »Weigerung der Polizei, Namensschilder zu tragen», mache bei einem Fehlverhalten der Beamten eine Identifikation unmöglich, und »das geht so nicht.» Nach längerer, ausgesprochen sachlich geführter Debatte sprach sich der Rat einstimmig dafür aus, Vertreter der Polizei zu einem Austausch zu bitten.

Wer eingeladen wird - im Gespräch sind Lüchow-Dannenbergs ehemaliger Polizeichef Peter Huber und der Leiter der Polizeidirektion Lüneburg, Friedrich Niehörster - und wann die Sitzung stattfinden soll, ist noch nicht endgültig geklärt.

Bei der Polizeidirektion Lüneburg betont man unterdessen, dass in Niedersachsen Polizeibeamte nicht verpflichtet seien, im Einsatz Namensschilder zu tragen. Allerdings sei es seit dem Neuerlass der Bekleidungsvorschrift vor drei Jahren »ausdrücklich erwünscht», so eine Sprecherin der Behörde. Was im »Normaldienst» auch fast durchgehend geschieht, scheitere bei Einsätzen wie dem während der Castor-Transporte jedoch an der Praktikabilität: »An der Schutzausrüstung ist das Anbringen von Namensschildern problematisch», heißt es von der Polizeidirektion. Vorgeschrieben sei für die Uniformen lediglich die Kennzeichnung mit dem niedersächsischen Landeswappen.
Quelle:EJZ

Dienstag, 15. Dezember 2009

Anti-Atom-Aktion bei der Meerjungfrau in Kopenhagen /11.12.09


Atomkraft verhindert vernünftige Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels

Kopenhagen, 10.12.09 - Am vierten Tag des UN-Klimagipfels in Kopenhagen organisierten zehn Umweltorganisationen aus verschiedenen Ländern, Partner der internationalen Kampagne "Don´t Nuke the Climate", eine Aktion bei der Meerjungfrau. Damit sollten die Versuche der Nuklear-Industrie, den Klimawandel für ihre eigenen Interessen zu nutzen, symbolisiert werden. Um die Mittagszeit setzten die Umweltaktivisten der weltbekannten Kopenhagener Meerjungfrau eine Schutzmaske auf, um die Gefahren der Atomtechnologie zu verdeutlichen und die Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Atomkraft zu betonen.

Charlotte Mijeon von der Organisation Sortir du Nucléaire, Frankreich, betonte: "Indem Dänemarks geliebte Meerjungfrau eine Schutzmaske trägt, wird daran erinnert, dass Atomkraft den Kampf gegen die globale Erderwärmung behindert und die wahren Lösungen wie Sonne, Wind und Wasserkraft verschleiert werden."

Weiter prangerten Vertreter der beteiligten Organisationen die Versuche eines green washings der Nuklear-Industrie an:
Claire Greensfelder vom "International Forum on Globalization" der USA meinte:
Während des Kopenhagen-Gipfels müssen die Entscheidungsträger nicht nur ehrgeizige Klimaziele vereinbaren. Vielmehr müssen sie aufhören, die Atomkraft als Lösung für das Klima zu betrachten, das gilt auch für so genannte "saubere" Kohle und Agrosprit.
Sabine Bock, Koordinatorin von Women in Europe for a Common Future (WECF), ergänzt:
"Atomenergie hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt ist, sondern auch eine Bedrohung für die Menschenrechte.
In unserer Arbeit mit lokalen Gemeinschaften erleben wir ernsthafte Gesundheitsprobleme und Menschenrechtsverletzungen, bedingt durch die schädigende Wirkung der Atomenergie und ihrer Radioaktivität. Wir können nicht verstehen, dass Regierungen noch immer diese gefährliche Technologie fördern anstatt sichere, nachhaltige, saubere und erneuerbare Energiesysteme zu entwickeln."

"Leider setzten immer mehr Staaten auf die Atomkraft als "Klimaretter", fügt Vladimir Slivyak von der Organisation Ecodefense in Russland hinzu. Wenn diese Energieform in das Kyoto-Nachfolgeprotokoll aufgenommen wird, könnten einige Staaten durch den Verkauf von Atomreaktoren an Entwicklungsländer ihr Emissions-Reduktionsziel erreichen.
Dies ist doppelt falsch:
1) Mit Investitionen zur Reduzierung von Kohlenstoffemissionen in Entwicklungsländern unternimmt das Land selbst keine Anstrengungen, um die Produktion der eigenen Treibhausgase zu vermeiden.
2) Bei Anerkennung als CDM (Clean Development Mechanism) würden der Atomkraft große Mengen öffentlicher Gelder zufließen, die eigentlich für neue, effiziente, sichere und saubere Energie-Technologien zur Verfügung stehen sollten."

Schließlich betont Karin Wurzbacher, Physikerin am Umweltinstitut München e.V. die große Gefahr einer massiver Ausbreitung von Nuklear-Anlagen: "Damit würde der Zugang zu waffenfähigem Material erleichtert und die Gefahr der illegalen Weiterverbreitung von Atomwaffen verstärkt."

Peer de Rijk von der Organisation WISE (World Information Service on Energy, Amsterdam)
resümiert: "Atomkraft als Klimaretter zu bezeichnen, ist eine Schande. Die Kampagne "Don´t Nuke the Climate!" umfasst mehr als 350 Organisationen in 45 Ländern der Welt.
Mitgliedsorganisationen machen mit Kampagnen darauf aufmerksam, dass Atomkraft nicht nur gefährlich ist (bezüglich radioaktivem Müll, der Gefahr schwerer Unfälle und des Proliferationspotenzials). Um das Klima zu retten, kämen Neubauten viel zu spät. Schließlich ist Atomkraft viel zu teuer und als Energie für die Südstaaten ungeeignet."

Sollte diese Technologie Bestandteil des neuen Klimaabkommens werden, würden die nötigen Finanzmittel für die wirklichen Lösungen (z. B. Energie-Effizienz und Erneuerbare
Energien) fehlen. Wenn wir an der Atomkraft festhalten, wäre der Kampf gegen die globale Klimaerwärmung verloren. Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt sind eingeladen, die Petition "Don´t Nuke the Climate!" zu unterzeichnen.

Die Petition ist in zehn verschiedenen Sprachen unter http://www.dont-nuke-the-climate.org/ verfügbar und wird bereits von mehr als 50.000 Menschen unterstützt.

Ansprechpartner:
Karin Wurzbacher, Dipl. Phys, +49 170 75 92 158, kw(at)umweltinstitut.org
Christina Hacker, +49 178 30 67 068, ch(at)umweltinstitut.org

Quelle: firmenpresse

Kletteraktivistin wehrt sich mit Verfassungsbeschwerde gegen Langzeitgewahrsam /8.12.09

Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hält einen mehrtägigen präventiven Gewahrsam - wie in ihrem Fall beim Castor 2008 - für unzulässig und sieht darin eine Ersatzbestrafung. Sie rügt die Verletzung ihrer Freiheitsgrundrechte, sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Versammlungs-und Meinungsfreiheit. Zahlreiche Initiativen unterstützen sie bei ihrem Gang nach Karlsruhe.

Die Kletteraktivistin und ehemalige Französischmeisterin im Sportklettern Cécile Lecomte reichte am Montag (7.12.2009) eine Verfassungsbeschwerde (1) gegen ihren mehrtägigen Sicherungsgewahrsam (2) während des Castortransportes 2008 nach Gorleben ein. Nach einer Kletteraktion über der Schiene war die in Lüneburg lebende gebürtige Französin festgenommen worden. Amts- und Landgericht folgten dem Antrag der Polizeidirektion auf Anordnung einer 4-tägigen präventiven Ingewahrsamnahme. Der Demonstrantin wurde straf-rechtlich nichts vorgeworfen, vielmehr ging es der Polizei darum, eventuelle kommende spektakuläre Kletteraktionen gegen den Castortransport – die unter
Umständen als Ordnungswidrigkeit hätten bewertet werden können - zu verhindern. Die Aktivistin ist der Behörde schon lange ein Dorn im Auge, da sie mit ihren Kletterfähigkeiten gern mit spektakulären Aktionen auf ihre politischen Anliegen aufmerksam macht.

Geklärt werden soll mit der Verfassungsbeschwerde, ob bei der Anordnung des Präventivgewahrsams Art und Schwere der zu verhindernden Tat - zumindest bei der Dauer des Gewahrsams - berücksichtigt werden muss.
„Ich halte einen mehrtägigen Gewahrsam zur Verhinderung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten für gänzlich unverhältnismäßig und sehe darin eine unzulässige „Ersatzbestrafung“ durch die Polizei,“ erklärt Lecomte.

Weiter prangert sie die Verfassungsmäßigkeit von §§ 18, 21 NdsSOG (Regelung zur Anordnung und Dauer von polizeilichem Gewahrsam) an. Das im Grundrecht verankerte Bestimmtheitsprinzip besagt, dass der Bürger erkennen können muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Im falle der §§ 18, 21 NdsSOG ist sehr fraglich, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind!

“Häufig reichen schon Prognoseindizien vom Hörensagen oder Vermutungen von Staatsschutzbeamten, um protestierende BürgerInnen in die Gewahrsamszelle zu verfrachten,“ erläutert die 28-jährige hierzu „Das ist sehr bedenklich. In meinem Fall basierte die der Ingewahrsamnahme zu Grunde liegende polizeiliche Gefahrenprognose auf einer ganzen Reihe von (Kletter)Aktionen, die entweder legalem Verhalten entsprachen oder in Ausnahmefällen als geringfügige Ordnungswidrigkeiten bestraft worden sind - wie das harmlose Beklettern von Bäumen in Lüneburg-. Vorbestraft bin ich nicht“ Die Betroffene sieht solche ungeprüfte staatsschutzpolizeiliche Angaben, als Türöffner für staatlichen Willkürakten.
„Die besagte Gefahrenprognose ist dauerhaft in polizeilichen Dateien gespeichert und wirkt wie ein Damoklesschwert auf meine Freiheitsrechten.“

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind ebenfalls die Haftbedingen, den sie damals ausgesetzt wurde. Tagelang wurde sie in eine weiß gekachelte Zelle ohne Tageslicht und Beschäftigungsmöglichkeit eingesperrt. In die frische Luft durfte sie nur eine halbe Stunde in Handfesseln.

Hintergrund (3)

Am 6.11.2008 hatte die Kletteraktivistin mit drei anderen DemonstrantInnen an einer Eisenbahnbrücke über dem Elbe-Seitenkanal bei Lüneburg ein Trans-parent entrollt, um gegen den bevorstehenden Transport von Castorbehältern aus Frankreich mit hochradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager Gorleben zu protestieren. Die Robin-Wood AktivistInnen wurden nach mehreren Stunden Protest von der Brücke durch die Polizei geräumt. Im Anschluss wurde Cécile Lecomte in präventiven Langzeitgewahrsam genommen und nach Braunschweig ins Polizeiliche Zentralgewahrsam verlegt. Die anderen KletterInnen wurden noch vor Ort nach einer Personalienfeststellung freigelassen.

„Meine Ingewahrsamnahme zeigt wie effektiv fantasievolle Kletteraktionen sind, die Staatsmacht hat Angst davor. Atomkraft und Grundrechte sind nicht kompatibel“, so das damalige Fazit der Aktivistin. Weil sie aber durch die Maßnahme und die Haftbedingen sehr „mitgenommen wurde“, weil sie das Ganze als Willkür empfand, entschied sie sich – unter anderem mit juristischen Mitteln – dagegen zu kämpfen und in die Öffentlichkeit zu gehen. Zahlreiche Gruppen unterstützen Cécile Lecomte und wünschen sich, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken.

Unbeugsames Eichhörnchen, 08.12.2009
1. Wortlaut der Beschwerde unter
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/VerfBs-Langzeitgewahrsam-Castor08.pdf

2. weitere Hintergründe zum Langzeitgewahrsam der Aktivistin auf ihrer Homepage:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html

Fernsehbericht über die Aktion von Robin Wood am 6.11.2008
(Französisches öffentliches Fernsehen):
http://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q

Quelle: scharf-links