Samstag, 31. Juli 2010

Anti Atom Camp im Wendland 7. - 15. 08. 10 X - tausendmal quer

Liebe Anti-Atom-AktivistInnen,
das erste Halbjahr 2010 war sehr bewegt und engagiert. Und auch das zweite Halbjahr 2010 verspricht eine sehr aktionsreiche Zeit zu werden.

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der AKW-Laufzeiten angekündigt und möchte dies im zweiten Halbjahr zementieren. Zudem rollt im November ein Castor-Transport mit hochradioaktivem Müll gen Gorleben. Vergangenes und zukünftiges miteinander verbinden ist Ziel des, von .ausgestrahlt und X-tausendmal quer organisierten Anti-Atom-Camps vom 07.-15.08.2010 in Gedelitz (Wendland)

unweit des Zwischenlagers und des Erkundungsbergwerks Gorleben. Neben inhaltlichen Angeboten zu Atomkraft, praktischen Workshops und Trainings werden wir die Zeit nutzen können, uns kennenzulernen, zu vernetzen und gemeinsam ein paar gemütliche und erholsame Tage zu verbringen. Vielleicht auch mit dem ein oder anderen Geländespiel. ;-)

Weitere, genauere Infos gibt es unter

Gruß
Matthias
für das AAC-Orga-Team

Freitag, 30. Juli 2010

"Amnesty Journal" fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten /27.07.10

"Amnesty Journal": Generalsekretärin Monika Lüke fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten
27. Juli 2010 - 9:21

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Streitgespräch zwischen Monika Lüke und dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, in der neuesten Ausgabe des Amnesty Journals. / Titelthema: Polizeigewalt in Deutschland / Ab 30. Juli 2010 am Kiosk

BERLIN: Polizisten, die im Dienst misshandeln, kommen in Deutschland häufig straffrei davon. Das kritisiert Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, in der neuesten Ausgabe des Amnesty Journals in einem Streitgespräch mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg.

„In vielen Fällen verlaufen die Ermittlungen gegen Polizisten im Sande, weil die Beamten nicht identifiziert werden können“, sagt Lüke. Deshalb müsse es eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte geben. „Was sich in Deutschland durchzieht, und was ich besorgniserregend finde, ist, dass es bei Vorwürfen gegen die Polizei Indizien gibt, dass die Ermittlungen nicht umfassend geführt werden, nicht unverzüglich und nicht unparteiisch.“

Freiberg lehnt die Forderung nach Erkennbarkeit ab, weil es dann auch privat zu Bedrohungen komme könne. "Man muss sehen, dass die Gewalt gegen Polizisten ein Ausmaß angenommen hat, das früher undenkbar war." Das Risiko, dass der Einzelne eingehe, sei zu groß. Auch Amnesty International bedauert und verurteilt klar und unmissverständlich Straftaten gegen die Polizei. Diese müssen mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Das Thema von Amnesty aber sind Menschenrechtsverletzungen. Und diese liegen vor, wenn ein Polizist im Dienst misshandelt.

Das Titelthema der August/September-Ausgabe des Amnesty Journals ist rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland. Amnesty International hatte dazu am 8. Juli 2010 einen Bericht veröffentlicht und eine Kampagne gestartet. Unter www.amnesty.de/polizei gibt es Beteiligungsmöglichkeiten wie eine Online-Demonstration und –Petition sowie viele weiterführende Informationen. In der aktuellen Journal-Ausgabe erklärt der Bielefelder Polizeibeamte Olaf Diedrich, warum es nicht immer einfach ist, gleichzeitig Polizist und Mitglied von Amnesty International zu sein. Auch gibt es eine Reportage über die Ausbildung von Polizeischülern und ein Interview mit einer ehemaligen Amnesty-Mitarbeiterin, die bei einem Polizeieinsatz misshandelt wurde.

Das aktuelle Amnesty Journal ist ab dem 30. Juli 2010 bundesweit an allen Bahnhofs- und Flughafenkiosken zum Preis von 4,80 Euro erhältlich. Die Auflage liegt derzeit bei 86.000.


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Der Spot bei YouTube zur Kampagne

Dieser Clip zeigt drei Fälle rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland. Drei Fälle aus dem aktuellen Bericht von Amnesty International. Drei Fälle, in denen niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Mehr Verantwortung bei der Polizei: www.amnesty.de/polizei

Redaktionsfehler seitens Amnesty International: Entgegen den Angaben (ab 0:55) ereignete sich einer der im Spot gezeigten Fälle nicht in Reutlingen sondern in Schwäbisch Gmünd.

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Polizisten aus Sachsen-Anhalt feiern Saufgelage in Hotel /29.07.10

Diese Mitteilung past nicht undedingt in unseren Blog...,oder eigentlich doch.
Denn unangebrachtes Verhalten von  Polizeibeamten ist zur Castorzeit im November im Wendland häufiger zu beobachten.

Castor kommt! Du auch?
1./2. Nov.-Woche 2010

Polizisten aus Sachsen-Anhalt haben im Hamburger Hotel Steigenberger Treudelberg betrunken andere Gäste belästigt. Das berichtete das "Hamburger Abendblatt" in seiner Donnerstagsausgabe. Die rund 100 Polizisten waren am vergangenen Wochenende in dem Vier-Sterne-Hotel untergebracht, weil sie die Hamburger Polizei bei einem Einsatz im Schanzenviertel unterstützen sollten. Nachdem die Hundertschaft am Sonnabend gegen 23 Uhr aus dem Einsatz entlassen wurde, sollen die Polizisten viel Alkohol getrunken und laut gefeiert haben.

Hochzeitsgesellschaft belästigt
Augenzeugen berichteten laut NDR 90,3, dass es dabei "richtig zur Sache ging". Ein volltrunkener Beamter in Uniform erbrach sich auf dem Hotelflur, andere stürmten eine Hochzeitsgesellschaft und belästigten die Gäste. Außerdem seien Hotelangestellte verbal attackiert worden. Es sei eine Situation gewesen, in der die Hotelleitung fast schon den Notruf 110 hätte anrufen können, sagte eine Hamburger Polizeisprecherin. "Dass sich Polizisten, die bei uns zu Gast sind, so undiszipliniert verhalten, habe ich noch nie erlebt", sagt Rolf Haug, Direktor des noblen Hotels in Lemsahl-Mellingstedt dem "Hamburger Abendblatt".
Entschuldigung aus Magdeburg

Die Hamburger Polizeiführung habe deshalb bereits in Richtung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt "sehr deutliche Worte" gefunden, berichtet die Zeitung weiter. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: "Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt." Bei den Polizisten aus Sachsen-Anhalt handelt es sich um Angehörige der Landesbereitschaftspolizei. Der Direktor der Landesbereitschaftspolizei sagte am Donnerstag, dass Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamten geprüft würden. Nach seinen bisherigen Erkenntnissen hätten 16 Polizisten über die Stränge geschlagen.

An der Art der Unterbringung wird sich bei künftigen Großeinsätzen aber nichts ändern. "Wir brauchen Hotels, wo wir die auswärtigen Hundertschaften möglichst geschlossen unterbringen können", sagte eine Polizeisprecherin im Gespräch mit NDR 90,3. Zudem brauche man Platz für die Fahrzeuge. Deswegen würden oft nur Hotels am Stadtrand in Frage kommen. Eine Konsequenz hat die Polizei intern aber schon gezogen: Die Kollegen aus Sachsen-Anhalt werden künftig nicht mehr angefordert.
Quelle: NDR Online

Finanzierungsverantwortung liegt beim Bund /28.7.10

Finanzierungsverantwortung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen der DDR liegt beim Bund
Errichtung und Betrieb von Endlagern ist eine staatliche Aufgabe
Stilllegung des Endlagers Morsleben ist einigungsbedingte Altlast

Zur aktuellen Berichterstattung über die Kosten, die dem Bund durch den Rückbau und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen entstehen, erläutert das BfS: Der Staat übernimmt die Finanzierung von Rückbau und Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen, die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden, von anderen Betreibern übernommen wurden oder mit der Wiedervereinigung von der DDR in Bundesbesitz übergegangen sind. Dies sind zum Beispiel Kernforschungseinrichtungen der öffentlichen Hand und das Kernkraftwerk Greifswald als ehemalige DDR-Anlage. Die Stilllegung des Endlagers Morsleben wird als einigungsbedingte Altlast vollständig aus staatlichen Mitteln bestritten. Die Stilllegungskosten für das Endlager Asse werden ebenfalls vom Staat getragen. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Energieversorger an den Kosten der Stilllegung des Endlagers Asse zu beteiligen.

Der Rückbau von Kernkraftwerken wird dagegen von den Energieversorgern selbst finanziert. Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern ist zwar eine staatliche Aufgabe, die Kosten hierfür werden aber den Abfallverursachern anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Dies betrifft derzeit die Errichtung des Endlagers Konrad sowie die Erkundung des Salzstockes Gorleben. Abfallverursacher der öffentlichen Hand werden entsprechend dieser Regelung an den Kosten beteiligt.

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich verpflichtet, für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken (AKW) sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle Rückstellungen zu bilden. Weiterhin obliegt ihnen die Gewährleistung, dass die Finanzmittel zum entsprechenden Zeitpunkt in erforderlicher Höhe zur Verfügung stehen. Dies war jedoch in der Vergangenheit aufgrund akuter Finanznot der Betreibergesellschaften nicht immer der Fall (siehe THTR 300 – Thorium Hochtemperatur Reaktor – in Hamm- Uentrop). Solange die Rückstellungen nicht in einen öffentlich kontrollierten Fond überführt sind, ist zu befürchten, dass sich dies wiederholen könnte – insbesondere in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor dem Hinter grund der Debatte über Laufzeitenverlängerung und den zu erwartenden Mehreinnahmen der Betreibergesellschaften stellt die GRÜNE Bundstagsabgeordnete Sylvia Korting-Uhl die Frage nach deren Höhe und Verwendungszweck.

Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Kostenschätzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle vor. Derzeit wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine vorläufige Sicherheitsanalyse für den Standort Gorleben erstellt, deren Ergebnisse die Grundlage für eine Aktualisierung des Endlagerkonzepts bilden soll. Eine belastbare Kostenschätzung für den Standort Gorleben ist erst möglich, wenn diese Aktualisierung vorliegt.

Filmen der Demo am 5. Sept. 09 durch die Polizei war rechtswidrig, Urteil /28.07.10

Pressemitteilung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg 28.07.10

“Filmen verboten!” - BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg klagt erfolgreich gegen Filmaufnahmen durch die Polizei

Einen eindrucksvollen Erfolg vor Gericht erzielte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) entschied, dass das Filmen der Großdemonstration am 5. September 2009 durch Einsatzkräfte der Polizei rechtswidrig war. Die Richter monierten, es müsse heutzutage von einem “modernen” Eingriffsbegriff ausgegangen werden, die Kameraüberwachung einer friedlichen Demonstration verstoße gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

Rund 50.000 Menschen demonstrierten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Atomkraft und für den Abbruch des Endlagerprojekts in Gorleben, angeführt wurde die Demo von Treckern der Bäuerlichen Notgemeinschaft – diese eindrucksvolle Anti-Atom-Manifestation vor dem Brandenburger Tor rundete den einwöchigen Treck von Gorleben nach Berlin ab. “Es herrschte eine ausgelassene und kämpferische Stimmung, wir waren begeistert über das Wiedererstarken der Anti-Atom-Bewegung und wir hatten es geschafft, dass über Gorleben nicht nur während der Castor-Transporte berichtet wurde”, erinnert die BI-Vorsitzende Kerstin Rudek.

Während des Aufzuges vom Hauptbahnhof zu Brandenburger Tor fuhr ein Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze des Demo-Zuges her, Einsatzkräfte der Polizei filmten permanent den Aufzug mit mehreren auf dem Dach des Transporters montierten Kameras: “Filmen verboten!”, forderten einzelne Demo-Teilnehmer an der Spitze des Zuges. Die Polizei ließ sich jedoch nicht beeindrucken – die BI und Prof. Clemens Arzt von der Humanistischen Union gingen vor Gericht.

Mit Erfolg: das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Überwachung der Demo am 5. September mittels Bildaufnahmegeräte (Video- bzw. Filmkameras) rechtswidrig war. Die Argumentation der Polizei, die Filmaufnahmen nach dem “Kamera-Monitor-Prinzip” dienten allein der Verkehrslenkung und der Leitung des Polizeieinsatzes, ließen die Verwaltungsrichter nicht gelten. Auf neun Seiten führen sie jetzt aus, dass sie in der Dauerbeobachtung der Versammlung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sehen. Eine Einschüchterung der Demonstranten sei, selbst wenn das nicht gewollt sei, nicht auszuschließen: “Denn wenn der einzelne Teilneher der Versammlung damit rechnen muss, dass seine Anwesenheit oder sein Verhalten bei einer Veranstaltung durch Behörden registriert wird, könnte ihn dies von einer Teilnahme abschrecken oder ihn zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden”, schreiben die Richter der Polizei ins Merkbuch.

Die BI wird konsequenter Weise die jährliche Demo “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” in Berlin am 11. September unterstützen. Die nächsten Großereignisse, ein weitere Berlin-Demo gegen Atomkraft am 18. September und der Protest gegen die Castor-Transporte im Herbst, und damit der Streit um die Überwachungsmanie stehen an: “Wir wollen, dass Tausende ohne Einschüchterung durch die Polizei sich an unseren Protesten beteiligen können!”
Eine Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen (Aktenzeichen VG 1K 905.09)

Wolfgang Ehmke, Tel. 0170 - 510 56 06