Union und FDP wollen das Atomgesetz im nächsten Sommer ändern. Atomkraftgegner werfen der kommenden Bundesregierung geplanten Rechtsbruch vor.
VON MALTE KREUTZFELDT
BERLIN taz | Atomkraftgegner haben der kommenden Bundesregierung vorgeworfen, bei der geplanten Verlängerung von AKW-Laufzeiten rechtswidrig vorzugehen. Denn Union und FDP wollen das Atomgesetz frühestens im nächsten Sommer ändern, wenn sie einen Gesamtenergieplan erstellt haben - und die Wahlen in Nordrhein-Westfalen vorbei sind. Bis dahin hätten die Alt-Reaktoren Biblis A und Neckarwestheim, die Strommenge, die ihnen laut Atomgesetz noch zusteht, aber bereits aufgebraucht.
In der taz vom 15.10. hatte die Unions-Umweltpolitikerin Tanja Gönner die Betreiber darum aufgefordert, Anträge auf Strommengenübertragung zu stellen: "Das Atomgesetz bietet die Möglichkeit, Strom von neuen auf ältere Anlagen zu übertragen", hatte sie erklärt.
Erlaubt sind solche Übertragungen aber als Ausnahme - und nur, wenn die betroffene Alt-Anlage genauso sicher ist wie die neuere, erklärte nun Jochen Stay von der Initiative Ausgestrahlt. Auch Union und FDP hätten in den vergangnen Wochen immer wieder öffentlich erklärt, dass die alten AKWs weniger sicher seien, sagte Stay. "Wenn die Stromkonzerne jetzt trotzdem zu einem Übertragungs-Antrag ermuntert werden und eine Bewilligung schon in Aussicht gestellt werde, dann entspricht dies einem angekündigten Rechtsbruch."
Quelle: taz.de
VON MALTE KREUTZFELDT
BERLIN taz | Atomkraftgegner haben der kommenden Bundesregierung vorgeworfen, bei der geplanten Verlängerung von AKW-Laufzeiten rechtswidrig vorzugehen. Denn Union und FDP wollen das Atomgesetz frühestens im nächsten Sommer ändern, wenn sie einen Gesamtenergieplan erstellt haben - und die Wahlen in Nordrhein-Westfalen vorbei sind. Bis dahin hätten die Alt-Reaktoren Biblis A und Neckarwestheim, die Strommenge, die ihnen laut Atomgesetz noch zusteht, aber bereits aufgebraucht.
In der taz vom 15.10. hatte die Unions-Umweltpolitikerin Tanja Gönner die Betreiber darum aufgefordert, Anträge auf Strommengenübertragung zu stellen: "Das Atomgesetz bietet die Möglichkeit, Strom von neuen auf ältere Anlagen zu übertragen", hatte sie erklärt.
Erlaubt sind solche Übertragungen aber als Ausnahme - und nur, wenn die betroffene Alt-Anlage genauso sicher ist wie die neuere, erklärte nun Jochen Stay von der Initiative Ausgestrahlt. Auch Union und FDP hätten in den vergangnen Wochen immer wieder öffentlich erklärt, dass die alten AKWs weniger sicher seien, sagte Stay. "Wenn die Stromkonzerne jetzt trotzdem zu einem Übertragungs-Antrag ermuntert werden und eine Bewilligung schon in Aussicht gestellt werde, dann entspricht dies einem angekündigten Rechtsbruch."
Quelle: taz.de