Lüneburg - Anwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ein Kläger wohnt etwa einen halben Kilometer vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt, das Haus einer Anwohnerin steht wenige Meter neben der Strecke ins Zwischenlager Gorleben.
Das OVG hatte eine Verhandlung zunächst verweigert, weil es bei atomaren Transportgenehmigungen keine Klagebefugnis von Anwohnern der Strecke sah. Das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen eine Verhandlung gefordert. Nach dem Anstieg von Strahlenwerten am Lager Gorleben ist der Castor-Transport im November ungewiss. Das Umweltministerium in Hannover erklärte am Dienstag nach einem Expertentreffen, dem Transport erst zuzustimmen, wenn es Maßnahmen des Betreibers zur Verringerung der Belastung geprüft habe.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de
Das OVG hatte eine Verhandlung zunächst verweigert, weil es bei atomaren Transportgenehmigungen keine Klagebefugnis von Anwohnern der Strecke sah. Das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen eine Verhandlung gefordert. Nach dem Anstieg von Strahlenwerten am Lager Gorleben ist der Castor-Transport im November ungewiss. Das Umweltministerium in Hannover erklärte am Dienstag nach einem Expertentreffen, dem Transport erst zuzustimmen, wenn es Maßnahmen des Betreibers zur Verringerung der Belastung geprüft habe.
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