Freitag, 26. März 2010

Alles nach dem Plan von 1983 /22.3.10

Schwarz-Gelb will den Salzstock Gorleben als Atomendlager weitererkunden. Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben.
Von Dagmar Dehmer

Berlin - Anfang Juni jährt sich zum 30. Mal die Räumung des Hüttendorfs von Atomgegnern in Gorleben. Die „Freie Republik Wendland“ endete damals durch einen Polizeieinsatz. Am Wochenende haben lokale Bürgerinitiativen in Gorleben, wo nach den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung möglichst bis 2030 ein Atomendlager entstehen soll, Erinnerungen daran aufleben lassen.

Nach Angaben der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg haben etwa 300 Menschen am Sonntag in Gorleben gegen die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) angekündigte Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten demonstriert. 70 Trecker der bäuerlichen Notgemeinschaft im Wendland waren mit im Einsatz. Auf dem Betriebsgelände der Firma Salinas Salzgut GmbH seien Hütten errichtet worden. Die Firma versucht seit 1996 eine Genehmigung für ein Salzbergwerk auf dem Gelände des geplanten Atomendlagers zu bekommen, um es so zu verhindern. Nach Angaben der Bürgerinitiative hat die Polizei die Demonstration mit einem Pfeffersprayeinsatz beendet. Es sei auch zu Festnahmen gekommen, um Personalien festzustellen.

Röttgen hat angekündigt, das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) werde bis Ende des Monats beim Bergamt in Niedersachsen einen Antrag stellen, den Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 zu verlängern. Damals galt noch das alte Bergrecht, 1990 wurde es dahingehend geändert, dass eine Bürgerbeteiligung bei bergrechtlichen Verfahren eingeführt wurde. Röttgen hat jedoch im Bundestag in dieser Woche „umfassende Bürgerbeteiligung und volle Transparenz“ auch in der Erkundungsphase zugesagt. Allerdings besteht diese Transparenz offenbar vor allem in einer „angemessenen Bürgerinformation“. Das sagte Röttgen auf die Frage, ob eine formale Bürgerbeteiligung erst in etwa zehn Jahren erfolgen soll, wenn ein Planfeststellungsverfahren nach Atomrecht für den Endlagerbau in Gorleben eingeleitet werden könnte.

Doch die formale Aussperrung der Öffentlichkeit ist nicht der einzige wichtige Unterschied zum Jahr 1983. Damals galten auch völlig andere Sicherheitsanforderungen an ein Endlager. Erst im vergangenen Sommer hat das Bundesumweltministerium eine nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung aktualisierte Fassung der Sicherheitsanforderungen vorgelegt, die nur noch wenig mit der aus dem Jahr 1983 zu tun hat. Bis 1. Oktober sollen die Anforderungen mit den Ländern ausgehandelt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Abgesehen davon soll in Gorleben nun ein Endlager ausschließlich für hoch radioaktive Abfälle gebaut werden. Denn seit 2006 wird das ehemalige Erzbergwerk Schacht Konrad in der Nähe von Salzgitter als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut. Dort sollen rund 90 Prozent aller radioaktiven Abfälle eingelagert werden. In Gorleben würden nur noch rund 29 000 Kubikmeter Atomabfälle vergraben. Allerdings enthalten diese Abfälle etwa 99 Prozent der radioaktiven Strahlung aller Atomabfälle.

Wegen dieses komplett veränderten Vorhabens kommt der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger in einem Gutachten für das BfS vom September 2009 zu dem Schluss, dass die „Steuerungs- und Aufsichtsfunktion des Rahmenbetriebsplans von 1983 aufgebraucht“ sei. Greenpeace machte das Gutachten Ende vergangener Woche öffentlich und prüft mit der Bürgerinitiative eine Klage gegen die Wiederaufnahme der Erkundung auf der Basis des 27 Jahre alten Rahmenbetriebsplans.

Doch das ist nicht das einzige Hindernis für die Wiederaufnahme der Erkundung. Im niedersächsischen Bergrecht haben Grundeigentümer die Möglichkeit, sich Nutzungsrechte für eventuelle Ressourcen unterhalb ihres Bodens eintragen zu lassen. Das Betriebsgelände der Salinas liegt auf einem Grundstück des Grafen Andreas von Bernstorff, der seine Salzrechte nie an den Bund abgetreten hat. Das BfS hat nach eigenen Angaben zwischen 1989 und 1996 etwa 115 Verträge zur Überlassung von Salzrechten für die Erkundung abgeschlossen. Wenn die Rechtebesitzer die Verträge 2015 nicht verlängern wollen, gibt es wenig Möglichkeiten, sie dazu zu zwingen. Das gilt sogar dann, wenn in Gorleben tatsächlich ein Endlager errichtet werden soll, denn das Atomgesetz sieht keine Enteignung mehr vor.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/