Montag, 30. Juni 2008

PM: Bonner Hausdurchsuchung, Staatsanwaltschaft läuft ins Leere

Presseinfo der Anti-Atom-Gruppe Bonn
Bonn, 29.06.08

Bonner Hausdurchsuchung: Staatsanwaltschaft läuft ins Leere. AtomkraftgegnerInnen fordern Entschädigung für Beschlagnahme

Das Ermittlungsverfahren gegen die Bonner Anti-Atom-Gruppe wegen eines angeblichen Aufrufs zu Straftaten ist jetzt eingestellt worden.

Zehn Monate nach der Hausdurchsuchung beim Inhaber der Internetseite www.antiatombonn.de und Beschlagnahme seines Computers konnte die Bonner Staatsanwaltschaft weder feststellen, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde, noch ob es dafür Beweise oder einen Schuldigen gibt. Ohne weitere Begründung wird das Verfahren nun "wegen Geringfügigkeit" beendet. Dem schon völlig absurden Vorgehen setzt das nach Ansicht der Anti-Atom-Gruppe Bonn die Krone auf. Sie fordert eine Entschädigung für den von Hausdurchsuchung und Beschlagnahme betroffenen Atomkraftgegner. Die Staatsanwaltschaft müsse eingestehen, mit Ihren Vorwürfen ins Leere gelaufen zu sein.

Was war passiert?

Die Anti-Atom-Gruppe Bonn hatte im Mai 2007 mit einem öffentlichen Training in gewaltfreier Aktion im Bonner Hofgarten gegen den G8-Gipfel mobilisiert. Auf ihrer Internetseite hatte sie den Aktionsaufruf des bundesweiten "Block G8"-Bündnisses dokumentiert, hinter dem über 100 Organisationen standen, von Gewerkschaftsgliederungen über Antifa-Gruppen und GlobalisierungskritikerInnen, bis hin zu Organisationen wie Pax Christi und Grüner Jugend.

Sinnverfälschend konstruierte die Bonner Staatsanwaltschaft aus dem bereits im Herbst 2006 international publizierten Text von "Block G8" einen angeblichen Aufruf zu Gewalt gegen Polizeibeamte herbei. Die Bilder Tausender friedlicher Demonstranten am Zaun von Heiligendamm gingen im Juni 2007 um die Welt.

Am frühen Morgen des 16. August 2007 durchsuchten dann mehrere Polizisten in Bonn die Wohnung des Inhabers der Internetadresse der Anti-Atom-Gruppe Bonn. Seine komplette EDV-Ausrüstung nahmen die Beamten mit. Der Vorwurf: Als Domaininhaber von www.antiatombonn.de sei er verantwortlich für einen dort veröffentlichten Aufruf zu Straftaten.

Das Vorgehen sorgte für bundesweite Empörung. Das Landgericht Bonn teilte im November 2007 jedoch mit, dass es die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf den Tatvorwurf als gegeben ansehe. Nach Einsicht in die Akten stellte sich heraus, dass bereits wochenlang Aktive der Anti-Atom-Gruppe Bonn ausgeforscht und beobachtet wurden.

Das ging angeblich alles so in Ordnung: Im Januar 2008 versicherte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage von Bündnis '90/Die Grünen, es bestünden "keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Durchsuchungsmaßnahme." Sie bestätigte auch die Einzigartigkeit dieses Falles in NRW.
In den folgenden Monaten blieben allerdings Schritte zur Auswertung des beschlagnahmten Computers aus. Schriftliche und telefonische Nachfragen seitens des Anwalts des Betroffenen verliefen erfolglos. Eine Auswertung des Computers erfolgte erst im April 2008, ca. 8 Monate nach der Beschlagnahme.

Nun ist das Verfahren im Juni 2008 "wegen Geringfügigkeit" eingestellt worden. Ergebnisse, Begründungen, Beweise: Fehlanzeige. Wenn der Anlass letztlich ein offenbar so nichtiger ist - war dann eine Hausdurchsuchung tatsächlich so verhältnismäßig, wie ihn Gericht, Staatsanwaltschaft und Ministerin halten?

Vielleicht ging es auch einfach darum, G8-Kritiker einzuschüchtern und ihre Arbeit auszuhorchen: "Im Rahmen einer ersten [...] Sichtung von Dateien wurde eine erhebliche Menge von Vorgängen betreffend die Anti-Atom-Gruppe Bonn und zu dem G8-Gipfel festgestellt."

Mit der vorläufigen Niederlage der Bonner Staatsanwaltschaft in diesem fadenscheinigen Kriminalisierungsversuch ist das Verfahren für die Anti-Atom-Gruppe Bonn aber noch nicht beendet. Die Verletzung von Grund- und Bürgerrechten ist keine "Geringfügigkeit".

Die Bonner Anti-Atom-Gruppe geht davon aus, dass das Verfahren nicht nur "wegen Geringfügigkeit" - und somit einem impliziten Tatvorwurf -, sondern schlicht "aus Mangel an Beweisen" eingestellt werden muss. Die juristische und politische Auseinandersetzung werden wir darum selbstverständlich weiterführen.

Kontakt und weitere Informationen:
Anti-Atom-Gruppe Bonn
Tel. 0228-4221370
kontakt@antiatombonn.de, http://www.antiatombonn.de/