Freitag, 30. Januar 2009

Generelles Klageverbot gegen Atommülltransporte wird aufgehoben /30.01.09

BVG-Urteil zu Castor-Transporten
Anwohner dürfen klagen
Das Bundesverfassungsgericht hebt generelles Klageverbot gegen Atommülltransporte auf. Zudem müsse der Schutz der Transporte gegen Terrorangriffe geklärt werden.
VON CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE taz. Das Bundesverfassungsgericht fordert wirksamen Rechtsschutz gegen Atommülltransporte. Es verstoße gegen das Grundgesetz, wenn gegen Castor-Transporte überhaupt nicht geklagt werden könne, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/06). Anders lautende Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg wurden aufgehoben.

Konkret ging es um einen Castor-Transport im Sommer 2003, gegen den zwei Anlieger klagen wollten. Ein Mann wohnte in der Nähe des Verladebahnhofs Dannenberg, eine Frau an der Straßenstrecke zum Zwischenlager Gorleben. Sie hielten die Gefahren durch mögliche Unfälle und Terroranschläge für unverantwortbar groß.

Doch beide Klagen wurden von den niedersächsischen Verwaltungsgerichten gar nicht erst geprüft, sondern gleich als unzulässig zurückgewiesen. Gegen Atomanlagen könne nur klagen, wer in einer "engeren räumlichen Beziehung" hierzu lebe. Sonstige Personen müssten sich, ohne Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung, einfach darauf verlassen, dass die Behörden Grenzwerte und andere Schutzbestimmungen schon einhalten. Bei Anwohnern der Castor-Strecke wurde die Klagebefugnis verneint, weil die Anwohnerin 8 Meter von der Straße entfernt wohne; damit sei sie nicht mehr betroffen als jeder beliebige Passant auf der Straße. Ihr Risiko gehe nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus.

Diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht nun beanstandet, weil dabei das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei. Der Bürger könne sich auf seine Grundrechte auch dann berufen, wenn viele oder gar alle Personen in einer bestimmten Gegend betroffen seien. Die Zahl der Betroffenen reduziere schließlich nicht das individuelle Risiko durch einen möglichen Unfall. Außerdem, so Karlsruhe, habe die Frage, ob Castor-Transporte ausreichend gegen Terrorangriffe geschützt seien, durchaus grundsätzlichen Charakter.

Das OVG Lüneburg muss nun neu entscheiden. Karlsruhe ließ zwar offen, ob die Klagen der Anwohner zulässig sind, legte dies aber nahe. Ob Klagen gegen Castor-Transporte jedoch Erfolg haben werden, ist völlig offen. Der letzte Transport von elf Atommüllbehältern aus der französischen Aufbereitungsanlage La Hague nach Gorleben wurde im November 2008 gegen heftige Proteste der Anti-AKW-Bewegung durchgesetzt.
Quelle: taz.de