Freitag, 30. Juli 2010

Finanzierungsverantwortung liegt beim Bund /28.7.10

Finanzierungsverantwortung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen der DDR liegt beim Bund
Errichtung und Betrieb von Endlagern ist eine staatliche Aufgabe
Stilllegung des Endlagers Morsleben ist einigungsbedingte Altlast

Zur aktuellen Berichterstattung über die Kosten, die dem Bund durch den Rückbau und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen entstehen, erläutert das BfS: Der Staat übernimmt die Finanzierung von Rückbau und Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen, die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden, von anderen Betreibern übernommen wurden oder mit der Wiedervereinigung von der DDR in Bundesbesitz übergegangen sind. Dies sind zum Beispiel Kernforschungseinrichtungen der öffentlichen Hand und das Kernkraftwerk Greifswald als ehemalige DDR-Anlage. Die Stilllegung des Endlagers Morsleben wird als einigungsbedingte Altlast vollständig aus staatlichen Mitteln bestritten. Die Stilllegungskosten für das Endlager Asse werden ebenfalls vom Staat getragen. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Energieversorger an den Kosten der Stilllegung des Endlagers Asse zu beteiligen.

Der Rückbau von Kernkraftwerken wird dagegen von den Energieversorgern selbst finanziert. Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern ist zwar eine staatliche Aufgabe, die Kosten hierfür werden aber den Abfallverursachern anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Dies betrifft derzeit die Errichtung des Endlagers Konrad sowie die Erkundung des Salzstockes Gorleben. Abfallverursacher der öffentlichen Hand werden entsprechend dieser Regelung an den Kosten beteiligt.

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich verpflichtet, für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken (AKW) sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle Rückstellungen zu bilden. Weiterhin obliegt ihnen die Gewährleistung, dass die Finanzmittel zum entsprechenden Zeitpunkt in erforderlicher Höhe zur Verfügung stehen. Dies war jedoch in der Vergangenheit aufgrund akuter Finanznot der Betreibergesellschaften nicht immer der Fall (siehe THTR 300 – Thorium Hochtemperatur Reaktor – in Hamm- Uentrop). Solange die Rückstellungen nicht in einen öffentlich kontrollierten Fond überführt sind, ist zu befürchten, dass sich dies wiederholen könnte – insbesondere in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor dem Hinter grund der Debatte über Laufzeitenverlängerung und den zu erwartenden Mehreinnahmen der Betreibergesellschaften stellt die GRÜNE Bundstagsabgeordnete Sylvia Korting-Uhl die Frage nach deren Höhe und Verwendungszweck.

Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Kostenschätzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle vor. Derzeit wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine vorläufige Sicherheitsanalyse für den Standort Gorleben erstellt, deren Ergebnisse die Grundlage für eine Aktualisierung des Endlagerkonzepts bilden soll. Eine belastbare Kostenschätzung für den Standort Gorleben ist erst möglich, wenn diese Aktualisierung vorliegt.