Behördenchef rät dazu, am Atomausstieg festzuhalten
Salzgitter - Das Bundesamt für Strahlenschutz schaltet sich in die Debatte über die Atomkraft ein. Die Behauptung, Gorleben sei als Endlager für Atommüll geeignet, scheitere aber am politischen Willen, sei falsch, erklärte der Amtsleiter Wolfram König.
Die Probleme der Endlagerung des Atommülls seien nicht gelöst, warnt das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter. "Die Risikodebatte muss öffentlich geführt werden", sagte der Behördenchef Wolfram König der "Westfälischen Rundschau". Die Endlagerung des hochgefährlichen Materials sei entgegen anderslautender Aussagen von Atomkraftbefürwortern, Politikern oder Energieversorgern nicht einmal technisch gelöst.
"Weltweit gibt es bis jetzt kein einziges Endlager für hochradioaktive Abfälle", sagte König. In Deutschland wird als mögliches Endlager für Atommüll seit 1979 nur der Salzstock Gorleben in Niedersachsen geprüft. "Es gibt bis jetzt keinen Sicherheitsnachweis für Gorleben als unterirdisches Endlager hochradioaktiven Atommülls", so König. Dafür seien noch mindestens 15 Jahre nötig.
Der Behördenchef warnte deswegen vor voreiligen Schlüssen. Die Behauptung, Gorleben sei als Endlager geeignet, aber scheitere am politischen Willen, sei falsch. "Politische Glaubensbekenntnisse zur Eignung oder Nichteignung von Gorleben können Sicherheitsnachweise nicht ersetzen." Er sprach sich dafür aus, am geplanten Ausstieg aus der Atomkraft festzuhalten.
Auch der Umweltbeauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen, Klaus Breyer, warnt davor, den Atomausstieg rückgängig zu machen. Nach wie vor bleibe Atomkraft ein nicht beherrschbares Risiko, sagte Breyer. Die Frage der Endlagerung sei nicht geklärt. Auch die diskutierten längeren Laufzeiten für ältere Kraftwerke sind nach Auffassung Breyers nicht dazu geeignet, das Klima zu schützen oder die Strompreise zu senken.
Unterdessen ist der Eigner des Salzstocks Gorleben mit der Klage gescheitert, sein Bergwerk weiter nutzen zu dürfen. Eine Endlagerung von Atommüll im Salzstock hat Vorrang vor dem Salzabbau, befand das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das öffentliche Interesse, den Salzstock eines Tages weiter auf seine Eignung zum Atommüllendlager zu erkunden, sei durch öffentlich-rechtliche Vorschriften abgesichert, urteilte das Gericht. Das Interesse des Eigentümers an der Gewinnung von Salz sei weniger gewichtig.
Zudem erschwere die vom Eigentümer im südlichen Bereich des Salzstocks geplante Salzgewinnung die Erkundung als Endlager erheblich. Ein Bereich mit Salzgewinnung müsse weiträumig von der Erkundung ausgeschlossen werden. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.
Der Eigentümer des Salzstocks, Andreas Graf Bernstorff, plant die Rohstoffgewinnung im Südwesten des Salzstocks, etwa eineinhalb Kilometer vom Gorlebener Erkundungsbergwerk entfernt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte ihm in erster Instanz recht gegeben und die niedersächsischen Bergbehörden verurteilt, eine erste grundsätzliche Genehmigung zum Salzabbau zu erteilen. Dagegen legte das Landesamt für Bergbau beim Oberverwaltungsgericht Berufung ein. Die Erkundung des Gorlebener Salzstocks auf seine Eignung zum Atommüllendlager war im Juni des Jahres 2000 durch ein Moratorium unterbrochen worden.
Quelle: Stuttgarter Zeitung online
Salzgitter - Das Bundesamt für Strahlenschutz schaltet sich in die Debatte über die Atomkraft ein. Die Behauptung, Gorleben sei als Endlager für Atommüll geeignet, scheitere aber am politischen Willen, sei falsch, erklärte der Amtsleiter Wolfram König.
Die Probleme der Endlagerung des Atommülls seien nicht gelöst, warnt das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter. "Die Risikodebatte muss öffentlich geführt werden", sagte der Behördenchef Wolfram König der "Westfälischen Rundschau". Die Endlagerung des hochgefährlichen Materials sei entgegen anderslautender Aussagen von Atomkraftbefürwortern, Politikern oder Energieversorgern nicht einmal technisch gelöst.
"Weltweit gibt es bis jetzt kein einziges Endlager für hochradioaktive Abfälle", sagte König. In Deutschland wird als mögliches Endlager für Atommüll seit 1979 nur der Salzstock Gorleben in Niedersachsen geprüft. "Es gibt bis jetzt keinen Sicherheitsnachweis für Gorleben als unterirdisches Endlager hochradioaktiven Atommülls", so König. Dafür seien noch mindestens 15 Jahre nötig.
Der Behördenchef warnte deswegen vor voreiligen Schlüssen. Die Behauptung, Gorleben sei als Endlager geeignet, aber scheitere am politischen Willen, sei falsch. "Politische Glaubensbekenntnisse zur Eignung oder Nichteignung von Gorleben können Sicherheitsnachweise nicht ersetzen." Er sprach sich dafür aus, am geplanten Ausstieg aus der Atomkraft festzuhalten.
Auch der Umweltbeauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen, Klaus Breyer, warnt davor, den Atomausstieg rückgängig zu machen. Nach wie vor bleibe Atomkraft ein nicht beherrschbares Risiko, sagte Breyer. Die Frage der Endlagerung sei nicht geklärt. Auch die diskutierten längeren Laufzeiten für ältere Kraftwerke sind nach Auffassung Breyers nicht dazu geeignet, das Klima zu schützen oder die Strompreise zu senken.
Unterdessen ist der Eigner des Salzstocks Gorleben mit der Klage gescheitert, sein Bergwerk weiter nutzen zu dürfen. Eine Endlagerung von Atommüll im Salzstock hat Vorrang vor dem Salzabbau, befand das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das öffentliche Interesse, den Salzstock eines Tages weiter auf seine Eignung zum Atommüllendlager zu erkunden, sei durch öffentlich-rechtliche Vorschriften abgesichert, urteilte das Gericht. Das Interesse des Eigentümers an der Gewinnung von Salz sei weniger gewichtig.
Zudem erschwere die vom Eigentümer im südlichen Bereich des Salzstocks geplante Salzgewinnung die Erkundung als Endlager erheblich. Ein Bereich mit Salzgewinnung müsse weiträumig von der Erkundung ausgeschlossen werden. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.
Der Eigentümer des Salzstocks, Andreas Graf Bernstorff, plant die Rohstoffgewinnung im Südwesten des Salzstocks, etwa eineinhalb Kilometer vom Gorlebener Erkundungsbergwerk entfernt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte ihm in erster Instanz recht gegeben und die niedersächsischen Bergbehörden verurteilt, eine erste grundsätzliche Genehmigung zum Salzabbau zu erteilen. Dagegen legte das Landesamt für Bergbau beim Oberverwaltungsgericht Berufung ein. Die Erkundung des Gorlebener Salzstocks auf seine Eignung zum Atommüllendlager war im Juni des Jahres 2000 durch ein Moratorium unterbrochen worden.
Quelle: Stuttgarter Zeitung online