Ulrich Kapp reichte beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Änderung des Atomgesetzes ein. Bis zum 15. April haben Sie die Möglichkeit auf der Internetseite des Bundestages diese Petition mit ihrem Namen zu unterstützen.
Text der Petition:
Der Bundestag möge beschließen das AtG dahingehend zu ändern, dass:
1. Die Endlagerung von atomaren Abfällen in Salzstöcken und Bergwerksanlagen nicht zulässig ist und bereits bestehende End- und Versuchslager rückgebaut werden müssen.
2. Die Betreiber verpflichtet werden stillgelegte AKW zum Zwecke der Endlagerung zur Verfügung zu stellen.
3. Die Betreiber verpflichtet werden allein die Kosten für Endlagerung und Rückbau der bereits bestehenden End- und Zwischenlager zu tragen.
Begründung:
Zu 1.: Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials, der von atomaren Abfällen ausgeht, ist es unverantwortlich diese in unterirdischen Anlagen einzulagern. Geologische, seismische und chemisch-physikalische Aktivitäten und Prozesse sind in der Lage die Abfälle innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden zu lassen, wie uns das Beispiel ASSE II aktuell gerade zeigt. Die Risiken sind unberechenbar. Wir reden hier nicht über ein paar Jahrhunderte, sondern über etliche Jahrhunderttausende. Das ist mehr Zeit als die Menschheit bisher existiert! Ein Verbleib der atomaren Abfälle an der Oberfläche hingegen, ist erheblich risikoloser, da beispielsweise der Zustand der Behälter regelmäßig kontrolliert werden kann und seismische und geologische Prozesse kaum mehr eine Rolle spielen. Im Falle einer Gefährdung an einem Standort, könnten die Atommüllbehälter kurzfristig an einen anderen Endlager-Standort verbracht werden.
Zu 2.: Stillgelegte atomare Anlagen, insbesondere Kernkraftwerke, sind aufgrund ihrer Bauweise und Sicherheitsstrukturen besser zur Lagerung der atomaren Abfälle geeignet als die anderen zur Zeit in Erwägung gezogenen Möglichkeiten. Bei dieser Option bleibt auch eine anderweitige Entsorgung der atomaren Abfälle bestehen, sofern sich durch die Forschung und Entwicklung echte Alternativen bieten.
Zu 3.: Bereits der Bau von Kernkraftwerken wurde von der Bundesregierung mit Milliardenbeträgen gefördert, welche von den Energiekonzernen nicht zurückbezahlt werden mussten. Nun soll die Allgemeinheit auch noch die Entsorgungskosten tragen. Dies benachteiligt diejenigen, die wenig Energie verbrauchen in ungerechtfertigtem Maße und belohnt quasi diejenigen, die viel Energie verbrauchen. Dies ist in einer Zeit wo alle von Energiesparen reden geradezu unerträglich.
Link zum Unterzeichnen der Petition: Nukleare Entsorgung - Änderung des Atomgesetzes vom 17.02.2009
An der Diskussions im Forum des Bundestages teilnehmen: Diskutieren Sie mit!
Text der Petition:
Der Bundestag möge beschließen das AtG dahingehend zu ändern, dass:
1. Die Endlagerung von atomaren Abfällen in Salzstöcken und Bergwerksanlagen nicht zulässig ist und bereits bestehende End- und Versuchslager rückgebaut werden müssen.
2. Die Betreiber verpflichtet werden stillgelegte AKW zum Zwecke der Endlagerung zur Verfügung zu stellen.
3. Die Betreiber verpflichtet werden allein die Kosten für Endlagerung und Rückbau der bereits bestehenden End- und Zwischenlager zu tragen.
Begründung:
Zu 1.: Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials, der von atomaren Abfällen ausgeht, ist es unverantwortlich diese in unterirdischen Anlagen einzulagern. Geologische, seismische und chemisch-physikalische Aktivitäten und Prozesse sind in der Lage die Abfälle innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden zu lassen, wie uns das Beispiel ASSE II aktuell gerade zeigt. Die Risiken sind unberechenbar. Wir reden hier nicht über ein paar Jahrhunderte, sondern über etliche Jahrhunderttausende. Das ist mehr Zeit als die Menschheit bisher existiert! Ein Verbleib der atomaren Abfälle an der Oberfläche hingegen, ist erheblich risikoloser, da beispielsweise der Zustand der Behälter regelmäßig kontrolliert werden kann und seismische und geologische Prozesse kaum mehr eine Rolle spielen. Im Falle einer Gefährdung an einem Standort, könnten die Atommüllbehälter kurzfristig an einen anderen Endlager-Standort verbracht werden.
Zu 2.: Stillgelegte atomare Anlagen, insbesondere Kernkraftwerke, sind aufgrund ihrer Bauweise und Sicherheitsstrukturen besser zur Lagerung der atomaren Abfälle geeignet als die anderen zur Zeit in Erwägung gezogenen Möglichkeiten. Bei dieser Option bleibt auch eine anderweitige Entsorgung der atomaren Abfälle bestehen, sofern sich durch die Forschung und Entwicklung echte Alternativen bieten.
Zu 3.: Bereits der Bau von Kernkraftwerken wurde von der Bundesregierung mit Milliardenbeträgen gefördert, welche von den Energiekonzernen nicht zurückbezahlt werden mussten. Nun soll die Allgemeinheit auch noch die Entsorgungskosten tragen. Dies benachteiligt diejenigen, die wenig Energie verbrauchen in ungerechtfertigtem Maße und belohnt quasi diejenigen, die viel Energie verbrauchen. Dies ist in einer Zeit wo alle von Energiesparen reden geradezu unerträglich.
Link zum Unterzeichnen der Petition: Nukleare Entsorgung - Änderung des Atomgesetzes vom 17.02.2009
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