Sonntag, 13. Dezember 2009

Grünes Licht für erstes Atom-Endlager /26.11.09

Von J. Schneider
Karlsruhe macht den Weg für das Endlager Schacht Konrad frei. Doch die Atom-Gegner geben sich noch nicht geschlagen - und setzen ihre Proteste fort.

Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig den Betrieb und die Einlagerung von 270.000 Kubikmetern Atommüll im Endlager in Schacht Konrad bei Salzgitter erlaubt. Mit dieser Entscheidung ist am Donnerstag die letzte juristische Hürde für das erste reguläre Atomendlager in Deutschland gefallen.

Der Landwirt Walter Traube, dessen Anwesen an die Schachtanlage Konrad angrenzt, hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Bau des Endlagers für schwach- und mittelradioaktiven Müll in dem früheren Eisenerzbergwerk bei Salzgitter eingelegt. Aber die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Beschwerde des Landwirts nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Einschätzung des Gerichts sind die Grundrechte des Klägers im Rechtsstreit um den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2002 für das Endlager nicht verletzt worden.

Erste Einlagerung im Jahr 2014

Voraussichtlich Anfang 2014 soll nun der erste Atommüll in die 1200 Meter tiefen Schächte verbracht werden, erklärte der künftige Betreiber der Anlage, das Bundesamt für Strahlenschutz BFS. Im Mai 2007 hatte die Behörde mit dem Ausbau für das Endlager begonnen. Der Abfall kommt in erster Linie aus deutschen Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren.

Das Verfassungsgericht entschied nun, dass die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatlichen Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger stehen - obwohl ein "Restrisiko" in Kauf genommen werde. Vom Gesetzgeber könne, so das Gericht, keine absolute Sicherheit verlangt werden, weil damit jegliche Zulassung neuer Technik blockiert würde.

Die Kammer befand, dass "Fragen nach der Langzeitsicherheit" des Endlagers in einer fernen Zukunft kein Beschwerderecht des Klägers begründen. Demnach würde es "kein Grundrecht auf die Verhinderung von Gefährdungen für die Umwelt und nachfolgende Generationen" geben, die erst nach Lebzeiten des Klägers eintreten.

"Gegner müssen sich warm anziehen"

Der Kläger und die ihn unterstützenden Atomkraftgegner wollen jetzt die öffentlichen Proteste gegen das Lager verstärken. "Die Gegner müssen sich warm anziehen", sagte Peter Dickel, der Sprecher der atomkritischen AG Schacht Konrad. Er sprach von einem "schweren Schlag".

Bereits für Donnerstagabend lud die Bürgerinitiative zu einem Protest mit Fackeln vor den Toren der Schachtanlage. Die Gegner der Anlage empörten sich über die Karlsruher Begründung für die Nichtannahme der Klage, weil mit ihr das Grundrecht ausgeschlossen werde, auch Fragen nach der "Langzeitsicherheit" des Endlagers zu stellen. Auch der ehemalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) kritisierte, dass das Verfassungsgericht die Klage nicht zugelassen hat. Die Bürger hätten, sagte er, einen "Anspruch auf eine höchstrichterliche Entscheidung gehabt".

Schacht Konrad entstand in den 50er-Jahren als Eisenerzbergwerk. 1965 begann der Abbau von Erz, wurde aber schon elf Jahre später eingestellt, weil das Erz aus Niedersachsen international nicht konkurrenzfähig war. Der Antrag auf den Bau des Endlagers wurde 1982 gestellt. Seither hatten fast 300000 Bürger Einwände gegen das Projekt erhoben. Auch die Stadt Salzgitter scheiterte mit einer Verfassungsklage.

Im Schacht sollen zum Beispiel alte Werkzeuge oder Anlagenteile aus Atomkraftwerken, Forschungslabors, Kliniken oder auch der Industrie eingelagert werden. Diese Art von Atommüll mit, wie es heißt, "geringer Wärmeentwicklung", macht mit 95 Prozent den bei weitem größten Teil des gesamten deutschen Atommülls aus. Hochradioaktive Abfälle sollen nicht eingelagert werden.
Quelle: Süddeutsche.de