Sonntag, 24. Januar 2010

Ex-Lobbyist übernimmt die Atomaufsicht /10.01.10

Umstrittener Atomaufseher
Der "böse Schein" der Parteilichkeit
Ex-Lobbyist Gerald Hennenhöfer übernimmt künftig die Atomaufsicht im Bundesumweltministerium. Früher war er beim Stromkonzern Viag. Die Besetzung fordert die Kritik von Umweltjuristen heraus.
Von Joachim Wille

Renommierte Umwelt- und Verwaltungsjuristen warnen davor, dass die Neubesetzung der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium mit einem Ex-Atomlobbyisten gravierende Probleme aufwerfen könnte. Dies könne den Verdacht der Befangenheit begründen, so die von der FR befragten Experten.

Laut dem Kasseler Professor Alexander Roßnagel wäre der neue Leiter der Abteilung deswegen von "nahezu allen relevanten Fragen der Atompolitik ausgeschlossen".Sein Frankfurter Kollege Erhard Denninger sagte, es könne "im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Aufgabenwahrnehmung sehr, sehr eng werden". Dies stützt die Kritik, die Umweltschützer an der Besetzung des Postens geäußert haben.

Die Abteilung Reaktorsicherheit des Röttgen-Ministeriums ist unter anderem als Bundesaufsichtsbehörde für die Durchsetzung der sicherheitstechnischen Standards bei den 17 deutschen Atomkraftwerken und für Fragen der nuklearen Endlagerung - Stichworte Gorleben, Asse, Morsleben - zuständig.

Ihr neuer Leiter ist der Jurist Gerald Hennenhöfer, der Generalbevollmächtigter für Wirtschaftspolitik beim Stromkonzern Viag war, einem Vorläufer des Energieriesen Eon. Hennenhöfer hatte den Posten schon einmal inne gehabt, nämlich bis 1998 unter der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (CDU).

Für die Viag, zu der er danach wechselte, handelte er unter anderem die Konditionen des Atomausstiegs mit aus; der Vertrag der Stromkonzerne mit der rot-grünen Bundesregierung von 2000 trägt seine Unterschrift. 2004 wechselte der Jurist zur Anwaltssozietät Redeker. Als Mandantin hatte er unter anderem die damalige Betreiberin des umstrittenen Atomendlagers Asse, die Münchner Helmholtz-Gesellschaft.

Roßnagel verweist ebenso wie Denninger, ein emeritierter Staatsrechtler, und der Hamburger Verwaltungsjurist Professor Hans Peter Bull auf die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach besteht für Behördenmitarbeiter unter bestimmten Umständen ein sogenanntes Mitwirkungsverbot. Dies müsse im Fall Hennenhöfer "sorgfältig geprüft werden", fordern die Juristen.

Laut Paragraph 20 des Gesetzes darf für eine Behörde - hier das Umweltministerium - "in einem Verwaltungsverfahren" nicht mitarbeiten, "wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ... tätig geworden ist". Dies könnte für Hennenhöfer zum Beispiel gelten, wenn er über Anträge von AKW-Betreibern auf Laufzeitverlängerung für Alt-Meiler durch Strommengen-Übertragung mitentscheiden müsste. Die Reststrommengen sind im Atomkonsens geregelt, an dem er selbst auf Konzern-Seite mitgewirkt hat.

Umweltjurist Roßnagel, der Vizepräsident der Uni Kassel ist, sieht im Fall Hennenhöfers alle Themen betroffen, "die im Rahmen des Atomkonsenses verhandelt worden sind", und dies seien eben "nahezu alle relevanten Fragen der Atompolitik". Auch sei Hennenhöfer nicht nur dann ausgeschlossen, wenn es etwa um Verfahren mit Eon-Beteiligung gehe, sondern auch bei den anderen Stromkonzernen RWE, EnBW und Vattenfall, die den Atomkonsens ebenfalls unterschrieben haben. Roßnagel warnt davor, dass Sachentscheidungen, bei denen Hennenhöfer mitwirkt, "rechtswidrig und eventuell sogar nichtig" wären.

Auch der Jurist Bull, von 1988 bis 1995 SPD-Innenminister in Schleswig-Holstein, stellt fest, Hennenhöfer dürfe "an Aufsichtsentscheidungen zu AKW-Laufzeitverlängerungen nicht teilnehmen". Denninger argumentiert auch mit der Haltung des Bundesverwaltungsgerichts zum Mitwirkungsverbot. Danach hätten die Befangenheitsregelungen "grundsätzlich nicht nur Bedeutung, wenn eine Interessenkollision wirklich vorliegt, sondern sie zielen gerade darauf ab, dass schon der ,böse Schein´ möglicher Parteilichkeit vermieden wird".

Minister Röttgen könne auch nicht einfach abwarten, ob und wann ein betroffener Beamter seine "Befangenheit" bei ihm meldet. Der Minister müsse "das Vorliegen von Ausschlussgründen gegebenenfalls von sich aus prüfen". Denninger verweist zudem auf die EU-Grundrechte-Charta. Diese stärke das Recht der Bürger auf eine "unparteiische und gerechte" Behandlung von Verwaltungsangelegenheiten.

Der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte nach Hennenhöfers Berufung schon im Dezember auf das Problem des "Mitwirkungsverbots" hingewiesen. Das Röttgen-Ministerium argumentierte damals, der Abteilungsleiter sei "nicht generell für den Aufgabenbereich seiner Abteilung befangen, sondern könnte es allenfalls im Hinblick auf konkrete einzelne Sachverhalte sein".

Hennenhöfer werde nicht mitwirken, wenn "ausnahmsweise eine solche Konstellation vorliegen sollte". Nach der Argumentation der von der FR befragten Juristen wären jedoch offenbar zentrale Arbeitsbereiche der Abteilung Nuklearsicherheit betroffen.
Quelle: fr-online