Samstag, 12. November 2011

Allgemeinverfügung zum Castortransport nach Gorleben online /12.11.11

Im Folgenden veröffentlichen wir die Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg für den Castortransport nach Gorleben.
Die PDF-Datei zum download unter :
http://castoreinsatz.de/recht/2011-CA-Allgemeinverfuegung.pdf

(Ein wildes Konstrukt, zum Teil sind die Begründungen 16 Jahre alt. Aus dem Zusammenhang gerissen, muß dieses Papier herhalten, um die Grundrechte für die Zeit des Castortransportes nach Gorleben außer Kraft zu setzen. Abenteuerlich was den Initiativen untergeschoben wird. Wer mit WiderSetzen am 8.11.08 auf den Schienen war, weiß dass definitiv keine Leuchtmunition geschossen wurde. Es gab keinen Wasserwerfereinsatz. Eine GROSSE LÜGE! Anmerk. Admin)


Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg

Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport

Innerhalb des nachfolgend dargestellten Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:

I. Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 26.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 06.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

II. Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 27.11.2011, 00.00 Uhr, bis zum 07.12.2011, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

III. Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castor- Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im Übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden.

IV. Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche:

a) Die Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost- und Westbahnhof (Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofsbereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer in den Anhängen 1 und 2 näher bezeichneten Fläche um den Zaun der Umladestation Dannenberg. 2



b) Die Transportstrecke Dannenberg - Gusborn - Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.



c) Die Transportstrecke Dannenberg - Quickborn - Langendorf - Gorleben, einschließlich der Verbindungsstraßen von Quickborn und Kacherien nach Gusborn und eines Bereiches von 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.



Die Streckenabschnitte sind im Anhang 1 dieser Verfügung detailliert dargestellt. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verfügung.

V. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet.

VI. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.


Begründung:
1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlich verpflichtet, atomaren Abfall, der in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aufbereitet worden ist, wieder in das Bundesgebiet zurückzunehmen. Der Bundesumweltminister hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter das Zwischenlager Gorleben als Transportziel festgelegt.

Die Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau ist aufgrund einer vollziehbaren Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (in Salzgitter) vom 01.06.2011 gem. § 4 des Atomgesetzes berechtigt, bis einschließlich 31.01.2012 radioaktive Abfälle nach Gorleben zu transportieren. Jede nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung ist verfassungsrechtlich aus den Art. 19, 20 des Grundgesetzes geschützt. Das Land Niedersachsen ist aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art.2 des Gesetzes vom 07.10.2010 (Nds.GVBl. S. 465, 469) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen, damit es nicht zu unrechtmäßigen Eingriffen in bestehende Rechtspositionen kommt.

Diese Verfügung beruht auf § 8 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) vom 07.10.2010 (verkündet als Art.1 des Gesetzes zur Neuregelung des Versammlungsrechts vom 07.10. 2010, GVBl. S. 465) i. V. m. den §§ 35 und 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.8.2009 (BGBl. I S. 2827) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.9.2009 (Nds. GVBl. S. 361).

Gemäß § 8 Abs. 2 des NVersG kann die zuständige Behörde eine Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu untersagen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985; BVerfGE 69, S. 315 ff, S. 362 – "Brokdorf").

§ 8 Abs. 2 des NVersG ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gem. §23 NVersG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes. Bei Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die grundlegende Bedeutung der Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen zu beachten. Dabei hat die Versammlungsfreiheit nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, S. 315 ff, 349 f).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen unter zwei Voraussetzungen zugelassen

a) zum Schutz anderer mit dem Versammlungsrecht gleichwertiger Rechtsgüter bei einer unmittelbar aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter oder

b) wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung).

Auch wenn eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Versammlungsrecht nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandssituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die friedliche Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden.

Zum Schutz von Rechtsgütern, die dem Demonstrationsrecht gleichwertig sind, ist es hier erforderlich, Versammlungen innerhalb des oben beschriebenen Transportkorridors für einen begrenzten Zeitraum zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigten Demonstrationen gefährdet werden. Dem Genehmigungsinhaber soll die Ausübung seines Transportrechtes vereitelt werden, wobei mindestens Sachschäden einkalkuliert werden. Außerdem soll in den Bahn- und Straßenverkehr eingegriffen werden.

Während der von den Initiativen "Bäuerliche Notgemeinschaft", "X-tausendmal quer", Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BIU), "WiderSetzen" u.a. organisierten oder unterstützten Demonstrationen kam es anlässlich der bisherigen Transporte zu rechtswidrigen Blockaden und teilweise zu Gewalttätigkeiten. Dies ist auch bei diesem Transport mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.


2. Gefahrenprognose

Bisherige Erfahrungen

Die Gefahrenprognose stützt sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten elf Castor-Transporte.

Während der Transporte der Jahre 1995 bis 1997 und 2001 bis 2010 gab es im Zusammenhang mit den bestätigten oder spontanen Versammlungen zahlreiche rechtswidrige Blockadeaktionen, zum Teil mit bis zu 3.500 Teilnehmern und mehrtägiger Dauer. Dabei kam es teilweise auch zu gewalttätigen Übergriffen (Straftaten von erheblicher Schwere, insbesondere gemäß §§ 240, 223, 224, 315, 315 b, 316 b StGB). Die Straftaten wurden mindestens gelegentlich, z.T. auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen.

Beispielhaft werden die folgenden Blockaden und Straftaten anlässlich der letzten Castor-Transporte genannt:

November 2004:

1. In Langendorf begann am 07.11.2004 ab etwa 14.00 Uhr eine Blockade der Hauptstraße mit ca. 35 Traktoren und zeitweise 300 Personen. Ein Passieren der Ortschaft Langendorf in Richtung Quickborn oder Grippel war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Versuch, die Traktoren mit Erdstangen zu verbinden, wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden. Es kam zu Flaschen- und Strohwürfen auf die Einsatzkräfte.

2. Unter dem Motto "Rallye Monte Göhrde" fanden Aktionen unterschiedlicher Personengruppen im Raum Metzingen, Leitstade, Grünhagen und Govelin statt, in denen Blockaden durch gefällte Bäume errichtet wurden und Personen versuchten, sich auf der Schienentransportstrecke in das Gleisbett zu begeben. Als Beispiel sei hier lediglich erwähnt, dass am 07.11.2004 ca. 100 Demonstranten im Wald hinter Govelin mit Hilfe von Baumstämmen Barrikaden auf den Straßenzuwegungen zu den Schienen errichteten, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu erschweren.

3. Unter dem Motto: "Wir nehmen die Fäden in die Hand" fand am 08.11.2004 die sog. Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienentransportstrecke bei Harlingen in Höhe Bkm 186,9 statt. Mit Hilfe von Wollknäueln wurden Einsatzfahrzeuge "eingesponnen" und ein "Widerstandsnetz" über die Gleise gesponnen. Ca. 100 Personen besetzten die Schienen. Unter den überwiegend friedlichen Demonstranten befand sich eine Gruppe von ca. 30 Störern, die massiv gegen die Einsatzkräfte vorging und in deren Richtung Feuerwerkskörper warf.
Nachdem die Einsatzkräfte die Demonstranten im Bereich Harlingen von den Schienen weggedrängt hatten, zog sich die Menschenmenge in ein angrenzendes Waldstück zurück. Um 14.47 Uhr wurde bei Bkm 187,0 aus der Menge ein Molotow-Cocktail auf die Einsatzkräfte geworfen.

4. Die überwiegend friedliche und "bunte" Aktion "Spinnennetz" wurde zudem von gewaltbereiten Castor-Gegnern genutzt, um sog. "VolXkrallen" auf den Schienen zu befestigen. Nachdem ca. 20 Demonstranten am 08.11.2004 durch Polizeikräfte von den Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges "Forsthaus Posade" bei Bkm 188,3 abgedrängt worden waren, wurde ein noch nicht angebrachter Schienenhemmschuh aufgefunden.
Schienenhemmschuhe wurden auf der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg mehrfach verwendet. Im Bereich Dahlenburg bei Bkm 209,5 wurden aus einer Gruppe von 15 Personen heraus drei Hemmschuhe auf einen Schienenkopf angebracht.
In Höhe Eichdorf wurde ebenfalls am 08.11.2004 aus einer Gruppe von ca. 50 Personen
heraus ein Hemmschuh auf den Schienen befestigt. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte
flüchteten die Personen in den Wald. Bei Bkm 198,3 wurden zwei weitere Hemmschuhe
neben dem Bahndamm entdeckt und sichergestellt. Zusätzlich wurde am Einsatzort bei
der Kontrolle eines Pkw mit fünf Fahrzeuginsassen ein weiterer Hemmschuh
sichergestellt.
Dabei handelt es sich um "Hemmschuhe", die auf dem Schienenkopf angebracht werden. Diese wurden augenscheinlich im Eigenbau aus Winkelstahl hergestellt. Um eine Störung des Castor-Zuges oder schlimmstenfalls ein Entgleisen zu verhindern, müssen die Hemmschuhe durch den Einsatz von Trennschleifern entfernt werden.
Anderenfalls wären nach sachverständiger Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Sachschäden an Fahrzeugen und am Oberbau sehr wahrscheinlich. Eine Entgleisung des Zuges kann nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich demnach bei der Befestigung von Schienenhemmschuhen um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.

5. Am 09.11.2004 kam es in der Ortslage von Quickborn, Hauptstraße 15 gegen 04.00 Uhr zu einer versuchten Blockade der K 15 durch ca. 15 - 20 Personen. Bei diesem Versuch gelang es einem Traktor unter massiver Bedrohung der Polizeibeamten die K 15 bis 10.00 Uhr zu blockieren. An diesem Traktor war an der Heckhydraulik ein massiver Betonblock (Maße 1m x 1m x 0,70m) angebracht. In dem Betonblock waren Röhren eingelassen. Vier Personen gelang es, sich durch entsprechende technische Vorrichtungen an ihren Handgelenken in diesen Röhren zu fixieren. Eine weitere Person hatte sich, ebenfalls mittels einer technischen Vorrichtung, an einem zu diesem Zweck manipulierten Hinterrad des Traktors fixiert.

November 2005:

6. Die bäuerliche Notgemeinschaft hatte für Sonntag, den 20.11.2005 in Klein Gusborn in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Versammlung mit Aufzug als sog. "Treckerdemonstration" angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die PD Lüneburg bestätigt. Es wurden 209 Traktoren auf dem sog. Kreuzfeld abgestellt, zusätzlich nahmen ca. 1.250 Personen an der Versammlung teil. Nach Beendigung der Versammlung kam es zu einer Blockade der L 256 im Bereich Klein Gusborn durch ca. 160 Traktoren, die quer auf der Straße abgestellt wurden. Es kamen ca. 600 Personen der Blockade hinzu.
Eine gütliche Auflösung der Blockade scheiterte. Bei der Räumung der Straße wurden 74 Traktoren sichergestellt. Die Blockade dauerte ca. 10 Stunden, wobei kein normaler Verkehr mehr möglich war und Umleitungen erforderlich waren. Nach Beendigung der Blockade wurde ein Loch in der Größe 1x1 m und 0,8 m tief an der L 256, Höhe Eichenweg entdeckt, welches zuvor durch die Trecker verdeckt wurde.

7. In Grippel kam es am 21./22.11.2005 zu mehreren Blockaden. Elf Personen konnten sich an einen Trecker bzw. an dem dort befindlichen Betonblock festketten. An einem weiteren Trecker gelang es 4 Personen sich anzuketten. Auf Höhe der Dannenberger Straße 10 kam es zu einer weiteren Blockade durch einen abgestellten Leichenwagen. Auf dessen Ladefläche befand sich ein Betonblock, an dem sich mehrere Personen angekettet hatten. Die Räumung der Blockaden dauerte insgesamt mehr als 10 Stunden.

8. In Langendorf wurde am 21.11.2005 gegen 19.00 Uhr ein Trecker abgestellt. An diesem Fahrzeug waren zwei große Betonblöcke befestigt, an denen sich 6 Personen angekettet hatten. Die Blockade dauerte bis gegen 02.00 Uhr an und wurde erst durch die freiwillige Aufgabe der Angeketteten möglich.

9. In Quickborn wurde am 21.11.2005 durch einen Trecker ein Betonquader auf der Hauptstraße (K 15) abgestellt. Drei hinzukommenden Personen gelang es, sich an diesen Betonquader anzuketten.

10. Am 21.11.2005 wurde ein stillgelegter Leichenwagen auf der L 256 bei Langendorf abgestellt. In dem Fahrzeug befand sich ein Betonklotz, an dem sich 3 Personen angekettet hatten.

11. Im Gleisbereich in Höhe der Ortschaft von Harlingen fanden am 21.11.2005 Gleisbesetzungen von größeren Personengruppen an mehreren Stellen statt. Die Personengruppen kamen aus nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise. Stellenweise befanden sich ca. 200 Menschen auf den Gleisen. Bei der Räumung der Gleisblockaden kam es zu vereinzelten Steinwürfen auf die Polizeikräfte. In der Nähe der Gleisblockaden wurden drei Schienenhemmschuhe entdeckt.

12. An der Eisenbahnstrecke Uelzen-Lüneburg kam es bei Bad Bevensen in Höhe Klein Bünstorf (Bkm 107,1) zu einem unbeabsichtigten Stopp des Castortransportzuges. Aus einer Gruppe heraus sprangen zwei Personen auf die Gleise in ca. 30 - 40 Metern Entfernung vor dem heranfahrenden Zug. Die eingeleitete Schnellbremsung führte zum Stopp des Zuges.

November 2006:

13. Am 09.11.2006 kam es auf der K 15 zwischen Langendorf und Quickborn zu einer Kontrolle eines Pritschenfahrzeuges mit Betonklotz. Bei der Überprüfung des Fahrers und Beifahrers leisteten diese Widerstand. Dabei wurden die überprüften Personen durch 50 – 60 Personen unterstützt, die zuvor an einem Laternenumzug teilgenommen hatten. Im Rahmen der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter schwer verletzt.

14. In der Nacht vom 10.11.2006 auf den 11.11.2006 kam es auf der B 191 in Höhe Pudripp zu einer Straßenblockade durch 30 bis 40 Traktoren, die unmittelbar auf der Straße abgestellt wurden. Die Treckerblockade wurde von ca. 100 weiteren Personen unterstützt. Durch die Blockade hatten sich bis zu 60 LKW angestaut. Die Straße konnte erst nach erfolgter Räumung, also 8 Stunden später, frei gegeben werden.

15. Bei der angemeldeten und bestätigten Auftaktdemonstration am 11.11.2006 in Gorleben vor dem Zwischenlager löste sich eine Gruppe von ca. 50 Personen, die auf einer 100 m langen Strecke die dort aufgestellten Absperrgitter umwarfen und teilweise wegwarfen. Vor dem Zwischenlager entzündeten einige Demonstranten mehrere Feuer auf der Straße. Die Werksfeuerwehr konnte diese Feuer nicht löschen, da zuvor deren Löschschläuche zerschnitten wurden. Einschreitende Einsatzkräfte wurden mit brennenden Strohballen und Feuerwerkskörpern beworfen. Erst die Feuerwehr Gorleben konnte die Feuer unter dem Schutz der Einsatzkräfte löschen.

16. Am 11.11.2006 blockierten aus einem Laternenumzug heraus ca. 300 Teilnehmer und drei begleitende Traktoren die B 216 fünf Stunden in der Ortschaft Metzingen. Im Verlauf der Blockade wurden brennende Barrikaden aus Strohballen und Baumstämmen an den Ortsausgängen errichtet. Auch aus dieser Veranstaltung heraus wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit Signalmunition beschossen.

17. Am Sonntag, den 12.11.2006 verfestigten sich im Laufe des Tages und der folgenden Nacht mehrfach Blockaden im Bereich der Verladestation und der B 191.
An diesem Tag fand auch die sog. Stuhlprobe am Verladekran statt. Diese Veranstaltung verlief friedlich. Kurz vor dem Ende dieser Versammlung bewegten sich ca. 400 Menschen aus Nebenstedt kommend auf die Umladestation zu und blockierten den Kreuzungsbereich südlich der Umladestation auf der B 191. Am Nachmittag blockierten ca. 400 Personen die B 191 auf der Nordroute. Diese Blockaden dauerten bis spät in die Nacht. Gegen 3.00 Uhr wurde die Blockade auf der Nordroute geräumt.

18. Auf der L 256 (Südroute) in Höhe Klein Gusborn ketteten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 fünf Personen an eine 150 cm hohe Betonpyramide, die ihrerseits fest mit der Fahrbahn verbunden war. 250 weitere Personen versammelten sich um die Angeketteten herum. Nach etwa vier Stunden war die Straße wieder befahrbar.

19. Auch auf der Nordroute konnten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 in Langendorf fünf Personen an einen Betonklotz anketten. Hier versammelten sich weitere 40 Personen um den Betonklotz. Die Straße konnte nach vier Stunden geräumt werden.

20. Zu einer weiteren Ankettaktion kam es ebenfalls am 12.11.2006 auf der Südroute bei Splietau. Dort gelang es 4 Personen sich an eine Betonpyramide anzuketten. Auch diese Aktion wurde von ca. 40 Personen unterstützt.

21. In unmittelbarer Nähe der Umladestation auf der B 191 hatten es am Abend des 12.11.2006 sechs Personen geschafft, sich an ein unterhalb der Fahrbahn verlaufendes Abwasserrohr anzuketten.

November 2008

22. Am 6.11.2008 kam es zeitgleich zu drei unangemeldeten, demonstrativen Abseilaktionen von Kletteraktivisten auf der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg, u.a. auf der Schienenbrücke über den Elbe-Seiten-Kanal bei Bkm 221, 580, welche dazu führten, dass der reguläre Zugverkehr vorrübergehend gestoppt werden musste.

23. Im Anschluss an den nicht angemeldeten Laternenumzug in Metzingen kam es am Abend des 7.11.2008 zu einer Blockade der B 216 durch ca. 300 Personen und 12 Traktoren. Es brannten Strohballen auf der Straße. Im weiteren Verlauf wurden Polizeibeamte mit Eiern und Flaschen beworfen, die Blockade wurde schließlich durch Einsatzkräfte geräumt. Bei einem Dienstkraftfahrzeug wurden zwei Reifen zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen. Aus dem ebenfalls unangemeldeten Laternenumzug in Hitzacker (ca. 120 Teilnehmer) wurden vereinzelt Polizeifahrzeuge mit Eiern beworfen.
Während der Veranstaltung „Angrillen bis zum Abgrillen“ vor der Polizeiunterkunft in Neu Tramm wurden die Zufahrten zeitweise mit bis zu 100 Demonstranten und 15 Traktoren blockiert.

24. Am 8.11.2008 fand in Gorleben mit ca. 14.500 Teilnehmern und 350 Traktoren die bis dahin größte Auftaktveranstaltung statt. Im Verlauf wurden Handzettel verteilt, die dazu aufforderten, sich im Anschluss an einer großen Massensitzblockade vor der Zufahrt zum Zwischenlager zu beteiligen: „Bleibt mit uns hier! Die Blockade beginnt jetzt und hier! Wir bleiben: Bäuerliche Notgemeinschaft, X-tausendmal quer, Attac, Grüne Jugend, BUNDJugend und viele Andere“. Im Anschluss hieran verblieben ca. 200 Personen vor der Zufahrt zum Zwischenlager. Unter ihnen befanden sich auch Bundestagsabgeordnete. Diese Massensitzblockade dauerte zwei Tage bis zum Montag, den 10.11.2008. Sie wurde durch das Errichten einer „Zeltstadt“ verfestigt. Es wurden Baumstämme, Planen, Schnüre etc. verbaut. Die Räumung von dann ca. 800 Personen und 7 Traktoren am Montag dauerte 3,5 Stunden.

25. Am 8.11.2008 ketteten sich in Berg (Rheinland-Pfalz) drei Personen an die Gleise. Der Transport musste für 11 Stunden gestoppt werden.

26. Am Morgen des 9.11.2008 fand im Bereich Göhrde zwischen Leitstade und Grünhagen, die von der Initiative „WiderSetzen“ angekündigte Schienenblockade mit ca. 500 Personen statt. Es wurden Barrikaden errichtet, Feuer entzündet und Polizeibeamte mit Signalmunition beschossen. Schlagstock- und Wasserwerfereinsatz wurden notwendig.
Bei Bkm 190, 2 wurde eine Unterhöhlung der Gleise auf einer Strecke von 20 m festgestellt. Bei Bkm 190,4 im Ortsteil Grünhagen wurden 35 Schwellenschrauben gelöst und der Schienenstrang auf 10 m Länge angehoben.

27. Im Verlauf des 9.11.2008/10.11.2008 fanden zahlreiche Blockaden und Ankettaktionen auf und an der Schienentransportstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg statt. Schwerpunkt war der Bereich Göhrde, in dem weit über 1000 Störer agierten. U.a. kam es um 16.46 Uhr zu einer Ankettaktion mit acht Personen bei Eichdorf (Bkm 198,7). Bei Oldendorf (Bkm 199,8) ketteten sich um 18.40 Uhr zwei Personen im Gleisbett fest, 50 Personen umgaben diese. Gegen 18.40 Uhr war zwischen Bkm 197,0 und 199,8 eine Gleisunterhöhlung von 40 m Länge zu verzeichnen. Gleichzeitig blockierten bei Bkm 197,0 ca. 200 Personen die Schienen. Bei Nahrendorf (Bkm 198,3) bewarfen gegen 16.20 Uhr Störer Einsatzkräfte mit Steinen, wodurch ein Beamter leicht verletzt wurde. Bei Süschendorf wurde gegen 18.23 Uhr bei Bkm 202,3 eine Gleisunterhöhlung festgestellt. Eine weitere Gleisblockade fand bei Harlingen (Bkm 188,0) mit 210 Personen im Gleisbett um 15.20 Uhr statt. Bei Leitstade wurde gegen 22.40 Uhr (Bkm 191,6) eine Schienenkralle sichergestellt. Um 23.30 Uhr gelang es drei Störern bei Bkm 192 auf den Zug aufzuspringen, so dass dieser stoppen musste. Um 23.53 Uhr wurde mit Signalmunition auf einen Polizeihubschrauber geschossen (Bkm 187,2), wobei sich kurz darauf 100 Personen an einem Feuer südlich der Gleise befanden. Gegen 23.00 Uhr wurde bei Bkm 188,2 eine Blockade von ca. 300 Personen im Gleisbett beim Forsthaus Posade geräumt. Bei Bkm 199,8 (Oldendorf) wurden gegen 20.21 Uhr Einsatzkräfte durch Störer mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen. Gegen 21.00 Uhr seilten sich an einer Brücke bei Bkm 199,8 drei Personen aus einer Versammlung heraus über die Gleise ab. Um 22.32 Uhr befanden sich bei Tollendorf ca. 300 Personen auf den Schienen, es wurden Feuerwerkskörper abgeschossen.

28. Am 9.11.2008 begaben sich gegen 22.00 Uhr vom Camp Hitzacker ca. 70 Personen in Richtung Gleise. Einsatzkräfte unterbanden das weitere Vordringen zu den Gleisen und wurden massiv angegangen. Im Nahbereich zerstachen zehn Vermummte zwei Reifen eines Dienstkraftfahrzeugs.

29. Am 9.11.2008 brannten um 23.30 Uhr in Metzingen auf der B 216 mehrere Strohballen. Gegen 00.35 Uhr wurde die K 8 zwischen Metzingen und Plumbohm durch einen gefällten Baum blockiert.

30. In der Nacht von Sonntag, d. 9.11. auf Montag, d. 10.11.2008 kam es zu einer Traktorblockade in Quickborn auf der K 15. Hier verkeilten sich im Fischgrätmuster 37 Traktoren zu einer Wagenburg, so dass die Nordroute des Straßentransports komplett blockiert war. Ca. 300 Personen hielten sich dort auf, es brannten kleine Feuer in Blechtonnen. Am Montag wurde gegen 12.00 Uhr die 4. Auflösungsverfügung ausgesprochen, anschließend wurde mit der Räumung begonnen. Diese wurde dadurch erschwert, dass z.B. ein Vorderrad von einem Traktor ausgebaut worden war, sowie teilweise durch mechanische Manipulationen ein Ingangsetzen wesentlich erschwert wurde. Gegen 23.00 Uhr war die Blockade nach ca.11 Stunden geräumt.

31. Am 10.11.2008 gegen 10.00 Uhr ketteten sich in Grippel auf der L 256 hinter der Einmündung der K 27 (Mussstrecke) an 2 Betonpyramiden jeweils vier Personen an. Die Innenteile der Pyramiden waren mit Spezialkleber auf der Fahrbahn fixiert. Beim Anheben der Außenhülle wären die Arme der Angeketteten massiv verletzt worden. 100 Personen befanden sich im Umfeld. Nach ca. 12 Stunden konnte die Straße geräumt werden.

2009

32. Am 29.5.2009 kam es zu einer von der BI angemeldeten Demonstration am Erkundungs- Bergwerk. Die Veranstalter hatten ca. 100 Teilnehmer und einige Traktoren erwartet. Geplant war eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug um das Erkundungsbergwerk. Es erschienen schließlich 400-500 Teilnehmer mit 20 Traktoren.
Ca. 80 Personen überwanden den juristischen Zaun und brachen das hinterliegende Rolltor auf. Ein großer Teil der Versammlung folgte auf das Gelände. Weiter brachen ca. 50 Personen das letzte Rolltor auf. Die Versammlung wurde kurz zuvor aufgelöst,
dennoch verteilten sich die Personen auf dem Gelände. Dem Druck der nachrückenden Demonstranten konnten die Einsatzkräfte nicht standhalten, so dass zahlreiche Personen und 20 Traktoren auf das Gelände strömten. Zwei Personen erkletterten den Schacht 1, ca. 100 Personen betraten das Schachtgebäude. Einsatzkräfte sicherten den
Schachtkorb aufgrund bestehender Unfallgefahr. Die Kräfte wurden massiv angegangen. Herumliegende Gegenstände (Schrauben, Metallteile) wurden in den Schacht geworfen. Ein Mitarbeiter des EB wurde durch einen Tritt leicht verletzt. Erst nach Gesprächsangebot durch den Präsidenten des BfS war die Menge bereit, das Gelände zu verlassen. Zuvor war unter www.contratom.de/news/newsanzeige.Php?newsid=14429 dazu aufgerufen worden, „die Einebnung des Schwarzbaus im Wendland in die Wege zu leiten“. Im Nachgang berichtete www.contratom.de über die „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“.

33. Am 17.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer der Maschendrahtzaun stellenweise durchtrennt wurde und es Personen mit Leitern gelang, in das Innere des Geländes vorzudringen.

34. Am 30.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer es zu Zaunbeschädigungen und dem Abbrennen eines nahegelegenen Hochsitzes kam.

2010

35. Am Pfingstmontag 24.5.2010 stürmten ca. 60 Personen im Rahmen einer unangemeldeten Demonstration auf das Gelände des Erkundungsbergwerks. Der SDraht wurde zerschnitten, das Tor geöffnet, mit Vorschlaghämmern auf Beton und Scheibe des Pförtnerhauses eingeschlagen. Entsprechende Beschädigungen entstanden. Es waren Kinder beteiligt, man tauschte hinter großen Transparenten die Kleidung untereinander. Vor dem Gelände wurde eine Barrikade errichtet, 2/3 der Teilnehmer waren zeitweise vermummt. Es wurde versucht, die Barrikade in Brand zu setzen.

36. Vom 4.-6.6.2010 fand das Aktionswochenende „30 Jahre Republik Freies Wendland“ mit angemeldeter Dauermahnwache und einer Versammlung statt. Im Zuge dieser kam es abermals, diesmal durch eine Gruppe mit Malerkitteln teilweise vermummter Personen in Kleingruppentaktik zu Versuchen, den juristischen Zaun um das Erkundungsbergwerk zu beschädigen. Es kam zu Übergriffen auf Einsatzkräfte. Im zeitlichen Zusammenhang brannten in der Nacht vom 5. auf den 6.6.2010 19 PKWReifen auf der K 2 nahe dem Ortseingang Gedelitz und blockierten so die Straße. Ebenfalls waren in dieser Nacht Krähenfüße im gesamten Einfahrtsbereich der Polizeiliegenschaft Lüchow ausgebracht worden.

37. Es fanden mit Beginn des Transportwochenendes vom 5.-8.11.2010 diverse Blockaden nicht nur der Transportstrecke selbst sondern auch von Polizeiliegenschaften und wichtigen Verkehrswegen statt.
Beispielhaft seien genannt: Am 5.11. gegen 19.00 Uhr nahmen Teilnehmer der Versammlung „Treck zum Castor“ an einer mehrstündigen Blockade vor der Polizeiunterkunft Neu Tramm teil (50 Fahrzeuge und ca. 100 Personen).
Gegen 20.00 Uhr am selben Tag blockierten ca. 500 Personen mehrstündig die B 216 in Metzingen. Es wurden Krähenfüße auf die Fahrbahn gebracht und Reifen an einem Fahrzeug des Bayrischen Rundfunks zerstochen. Es wurden vereinzelt Steine in Richtung der Einsatzfahrzeuge geworfen. Vier Dienst-KfZ wurden leicht beschädigt.
Insbesondere initiierte die BNG am 7.11. ständig wechselnde Traktorblockaden im gesamten Einsatzraum Göhrde. Dadurch wurden Kräfte gezielt gebunden, die dann für den Einsatz an der Schiene nicht zur Verfügung standen. Es sollten gezielt die Hauptzufahrtstraßen zur Schiene für die Einsatzkräfte nicht passierbar gemacht werden.
Auch am 8.11. kam es zu diversen Traktorblockaden rund um die Transportstrecke. An und Abfahrtswege sollten für die Einsatzfahrzeuge versperrt werden. Viele Ortschaften und Hauptverkehrsstraßen waren nicht mehr befahrbar.
Dieses Konzept wird von der Protestszene als „Erweiterung der Räume des Widerstandes“ verstanden: so soll im Jahr 2011 gezielt der Nachschub der Einsatzkräfte blockiert und sabotiert werden.

38. Am 5.11. um 11.40 Uhr fuhr ein Traktor, der mit einem Betonklotz beladen war, am Ortseingang Quickborn auf der B 191. Der Fahrer des Traktors entzog sich einer Kontrolle, indem er auf eine Polizeibeamtin zufuhr, die zur Seite springen musste.

39. Am 6.11. fand in Berg/Pfalz eine Schienenblockade mit 1000 Teilnehmern statt. Der Zug musste umgeleitet werden.

40. Am Rande der Auftaktdemonstration in Dannenberg/ Splietau haben ca. 250 Störer im Schutz einer Traktorblockade neben der L 256 ca. 150m vor Splietau ab 14.00 Uhr begonnen, die Straße mit Schaufeln zu unterhöhlen. Es wurde ein Loch von 30m Länge, 2m Tiefe 1-2m unter der Fahrbahndecke gegraben. Die Asphaltdecke war stabil, aber nicht befahrbar. Ca. 150 Störer, z.T.vermummt und schwarz gekleidet, bewarfen dort eingesetzte Kräfte mit Steinen und Feuerwerkskörpern. Die Fahrbahn war gegen 23.00 Uhr wieder befahrbar.

41. Die bundesweit beworbene Aktion „Castor-Schottern!“ begann am frühen Morgen des 7.11.2010: Es kam zu massiven Personenbewegungen aus den Camps Köhlingen, Metzingen und Hitzacker in Richtung Gleise. Insgesamt befanden sich im Tagesverlauf ca. 7000 Demonstanten in der Göhrde. Gegen 9.30 Uhr befanden sich ca. 3.000 - 4.000 Störer im Bereich Leitstade (BKM 192-193) an den Gleisen. Es erfolgten mehrfach „Angriffswellen“ auf die Schiene. Ca. 250 Störer entfernten z.B. auf einer Länge von ca. 6 Metern Schottersteine aus dem Gleisbett (BKM 192,5). Zahlreiche Störer beschossen Einsatzkräfte mit Steinen, Signalmunition, Reizstoffen und Pfefferspray. Eine Barrikadenbildung fand statt. Gegen 14.00 Uhr wurden Einsatzkräfte in Höhe BKM 190(Bereich Leitstade/Grünhagen) von ca. 300 Personen überrannt. Diese Personen begannen den Gleisschotter abzutragen. Es kam zu Angriffen mit Signalmunition auf Einsatzkräfte. Insgesamt wurden 13 Beamte im Zuge der Räumung verletzt.
Im weiteren Verlauf „erstürmten“ Störer zwei Sonderwagen der Polizei südlich des Bahnhofs Leitstade und brachten eine unbekannte Menge einer brennbaren Flüssigkeit auf beide Wagen auf und zündeten diese an. Es entzündete sich die Flüssigkeit auf einem Fahrzeug, so dass es brannte. Die Sicherheitsverglasung wurde beschädigt.
Beamte, die das brennende Fahrzeug verlassen wollten, wurden durch massive Steinwürfe daran gehindert. Ein Beamter wurde durch diese Steinwürfe leicht verletzt.
Die Fahrzeuge wurden beschädigt.
Bei mehreren Einsatzfahrzeugen der Bundespolizei wurden die Scheiben zerstört und die Reifen zerstochen. Weitere Einsatzfahrzeuge wurden zunächst mit einer Flüssigkeit übergossen und anschließend mit einem Pulverstoff versehen. An der Transportstrecke wurden in diesem Bereich an einigen Stellen Schienenkrallen festgestellt (z.B. Bkm 191,5 gegen 12.00 Uhr und Bkm 190,2 gegen 16.45 Uhr). Zahlreiche Zufahrtswege zu den Gleisen wurden mit Baumbarrikaden versperrt.

42. Ebenfalls am 7.11. begann gegen 9.00 Uhr bei Harlingen (BKM 186/187) eine Gleisblockade, im Zuge derer sich ab 19.00 Uhr bis zu 3500 Personen an der Schienenbesetzung beteiligten. Im Umfeld kam es zu weiteren Gleisbesetzungen und Schotteraktionen. So wurde bei BKM 187,7 eine massive Entschotterung des Gleiskörpers über 50 m festgestellt. Es wurden im Verlauf 1217 Personen in Gewahrsam genommen. Die Räumung der Strecke dauerte von ca. 1.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens. Es waren im Verlauf der Blockade z.B. 31 Bahnschwellen unterhöhlt und vom Schotter befreit worden.

43. Am 7.11. ereignete sich um 11.00 Uhr eine Ankettaktion an der Schiene in Höhe der Ortschaft Eschede. Drei Personen verursachten durch ihre Ankettung im Gleis einen dreistündigen Stopp des Castorzuges.

44. Am 7.11. gegen 15.25 Uhr sprangen 2 Personen bei Klein Bünstorf (Lkr Uelzen) ins Gleisbett, so dass der Transport eine „Gefahrenbremsung“ machen musste. Eine Person erkletterte den Zug.

45. Am 7.11. befanden sich gegen 11.30 Uhr ca. 1500 Personen in einer Sitzblockade auf der K2 vor dem Zwischenlager in Gorleben. Stetiger Zulauf zur Blockade führte am 9.11. um 1.00 Uhr zu ca. 3500 Personen in dieser Sitzblockade. Die Räumung dauerte ca. 4 Stunden.

46. Am 8.11. gegen 18.30 Uhr gelangte ein Greenpeace-LKW, getarnt als Getränkelastwagen vor die ULS. Zwei Betonblöcke wurden vom LKW auf die Fahrbahn herabgelassen und dort befestigt. Insgesamt waren 7 Personen im Fahrzeug, von denen sich 2 an die Betonblöcke angekettet hatten, so dass die Ausfahrt stundenlang blockiert war. Erst gegen 8.00 Uhr am nächsten Morgen war die Straße geräumt.

47. Am 8.11. wurde eine Blockadeaktion mittels einer Betonpyramide mit vier angeketteten Personen von der Bäuerlichen Notgemeinschaft gegen 23.00 Uhr an der Hauptstraße Ecke Ringstraße in Gorleben durchgeführt. Die Räumung dauerte ca. 4 Stunden. Eine weitere Pyramide konnte vor Aufbringung sicher gestellt werden.

48. Es gab folgende Beispiele weiterer gewaltbereiter Störaktionen während des Transportwochenendes: Im Verlauf des 6.11. setzten Störer im Bereich Splietau einen Laserpointer gegen einen Polizeihubschrauber ein. Am 7.11. wurde um 3.00 Uhr auf der Essowiese in Dannenberg ein USBV unter ein DienstKfZ geworfen. Es handelte sich um einen böllerartigen Gegenstand, der abgelöscht werden musste. Zur gleichen Zeit warfen Störer Pyrotechnik und ein bengalisches Feuer auf das Gelände der Polizeiunterkunft NeuTramm. Am 8.11. griffen um 23.53 Uhr 20 Vermummte aus mehreren Pkw im Bereich Gedelitz/Gorleben Einsatzkräfte durch Schubsen und Treten an. Ein Pkw-Fahrer fuhr auf eine Beamtin zu, die zur Seite springen musste. Am 9.11. gegen 1.00 Uhr befanden sich Krähenfüße auf der L 256 zwischen Gorleben und Gartow.

Derzeitige Erkenntnisse:

49. Zurzeit ist noch nicht klar abzusehen, wie viele Menschen sich an den Protesten gegen den erwarteten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben beteiligen werden. Insgesamt ist aber weiterhin mit einer sehr großen Beteiligung an den Protesten zu rechnen und zwar unter dem Eindruck des Unglücks von Fukushima, der offenen Endlagerthematik und dem zwar vereinbarten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, der aber weiten Teilen der Protestbewegung nicht schnell genug erfolgt. Insbesondere hat die aktuelle Diskussion um die Feststellung „erhöhter“ Strahlenwerte am Zwischenlager die Protestbewegung gestärkt.

50. Im Bereich Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sind verschiedene Interessengruppen bemüht, die Protestbereitschaft aufrecht zu erhalten und zu verstärken, indem man in den regionalen Zeitungen regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zum Thema "Protest gegen Atommülltransporte" gibt. Die großen Protestbewegungen, wie zum Beispiel die BIU Lüchow-Dannenberg und die Initiative "X-tausendmal quer", haben mit Herannahen des neuen Transport-Termins ihre Bemühungen verstärkt, Demonstranten zu mobilisieren.

51. Die Mobilisierung erfolgt nicht nur im Wendland, sondern insbesondere auch überregional und über das Internet. Beispielhaft gab es am Montag, d. 17.10.2011 eine von bundesweiten Medien wahrgenommene Pressekonferenz eines breiten Bündnisses der verschiedenen Protestinitiativen in Hannover, auf der geplante Aktionen vorgestellt worden sind. Es wurden Demonstrationen, Blockaden, ICE-Streckenblockade, Schottern, u.a. Aktionen angekündigt.
Die Gruppierung „campact“ führt Mitte November eine bundesweite Mobilisierungstour durch 10 deutsche Großstädte durch. Am Wochenende 5./.11.2011 fanden in 45 Städten bundesweit Anti-Castor-Demonstrationen statt. Bundesweit finden Vorbereitungstreffen statt.

52. Unter der Eingangsseite im Internet www.gorleben-castor-2011.de werden für den diesjährigen Castortransport diverse Aktionen von einem breiten Protestbündnis beworben. Alle bekannten Protestinitiativen beteiligen sich an dieser Seite und geben Hinweise auf diverse Vorbereitungsaktionen sowie die Auftaktdemonstration und Camps.

53. Für Samstag, den 26.11.2011 plant die Protestszene in Dannenberg die bundesweite Anti–Atom–Demonstration als Auftaktveranstaltung zum Protest gegen den diesjährigen Castortransport. Die Veranstaltung wird von zahlreichen Initiativen wie der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, x-tausendmal quer, ausgestrahlt, ContrAtom, BUND, Robin Wood, WiderSetzen, u.a. durch entsprechend verlinkte Ankündigungen im Internet beworben.
Es ist davon auszugehen, dass die Protestszene auch dieses Jahr wieder versuchen wird, den Castor–Transport erheblich zu verzögern oder gar zu verhindern. Es finden sich verschiedene Aufrufe zu größeren Blockaden auf der Straße und auf den Schienen, zu der Aktion „Castor?Schottern!“ und diversen anderen Aktionen. Zudem werden viele Aktionen miteinander verbunden, um so größtmögliche Erfolge zu erzielen.

54. Die von x-tausendmalquer und der „Kurve Wustrow“ ausgerufene Aktion „Gorleben – 365“ (www.gorleben365.de) soll für ein Jahr an jedem Tag durch eine andere Gruppierung gewaltfreie Blockade-Aktionen am Erkundungsbergwerk realisieren, um den Baustellenverkehr zu behindern. Sie wurde beim „Fest zum Protest“ am 14.August 2011 von Gedelitz bei Gorleben aus gestartet und beinhaltete seither immer wieder verschiedene Blockadeaktionen an den Zufahrtstoren zum Erkundungsbergwerk. Beispielhaft kam es am 24.8.2011 zu einer Blockade aller 6 Zufahrtstore des juristischen Zaunes des Erkundungsbergwerks durch insgesamt 6 angekettete sowie begleitende Personen. Der Schichtwechsel konnte erst nach Auftrennung eines Zaunfeldes durchgeführt werden. Am 1.9.2011 kam es ebenfalls zu einer Blockade aller Zufahrtstore durch Ankettaktionen. Es wurde notwendig 2 Zaunfelder aufzuschneiden um den Schichtwechsel durchführen zu können. Am 30.10.2011 kam es im Zuge einer Aktion zu einer weiteren, kurzfristigen, Blockade aller Zufahrtstore zum Erkundungsbergwerk.

55. Die Initiative "X-tausendmal quer" kündigt auf der Internetseite www.xtausendmalquer.de eine große Sitzblockade auf der Straße zwischen Dannenberg und dem Zwischenlager in Gorleben an, unterstützt durch das Camp in Gedelitz. Auf www.widersetzen.de wird wieder eine „große bunte Sitzblockade auf den Castorgleisen“ angekündigt.

56. Regional und bundesweit fanden Vorbereitungstreffen und Aktionstrainings u.a. zum Blockieren statt. So fand z.B. am 24./25.9.2011 in Lüneburg ein „Castor-Warm-up“- Treffen statt, bei dem Kletter- und Blockadeaktionen geübt wurden. Auf der Internetseite www.x-tausendmalquer.de finden sich seit August 2010 zahlreiche Hinweise auf Aktionstrainings für die Vorbereitung auf den Castortransport.

57. Am 29.10.2011 fand der bundesweite „Castorstreckenaktionstag“ mit zahlreichen Protestaktionen im gesamten Bundesgebiet statt. Am Bahnhof in Lüneburg ereignete sich in diesem Zusammenhang eine Kletteraktion am Bahnhofsgebäude.

58. In einer Pressekonferenz am Montag, d. 17.10.2011 wurde von einer Sprecherin der Initiative Castor-Plenum eine Blockade der Nord-Süd-Achse Hamburg-Hannover der Bahn angekündigt: „Wir stoppen den Castor vor Lüneburg auf der Strecke zwischen Winsen und Uelzen. Wir betreten die Gleise mit vielen Menschen und bringen den gesamten Bahnverkehr zum Stehen.“ Hier wird eine Blockade der Haupt-ICEVerbindungsstrecke Norddeutschlands angekündigt. Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenste Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.

Gewaltbereitschaft:

Die Gewaltbereitschaft und Aggressivität hat bei den Protesten während der vergangenen Castor-Transporte zwar insgesamt quantitativ abgenommen, jedoch ist eine gesteigerte Gewaltbereitschaft, zumindest gegen Sachen, in der Zwischenzeit seit dem vorletzten Castortransport im Jahr 2008 zu verzeichnen. Es fühlen sich gewaltbereite Störer nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen. Die hohe Gewaltbereitschaft einiger Castor-Gegner wird an mehreren Ereignissen anlässlich der Castor-Transporte in den letzten Jahren besonders deutlich:

59. Am 07.09.2003 wurde in Dahlenburg, Gemarkung Tangsehl (Bahnkilometer 194,3), eine Kunststoffwasserleitung festgestellt, die vom öffentlichen Wassernetz im Bahndamm auf der Eisenbahnstrecke Lüneburg-Dannenberg endete. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Leitung um keinen offiziellen Anschluss handelte. Bei einem länger dauernden Wasserfluss wäre innerhalb kurzer Zeit eine Unterspülung des Bahndamms erfolgt, mit der Folge, dass die Strecke für den Bahnverkehr unbrauchbar gewesen wäre.

60. Kurz vor Durchführung des Castor-Straßentransportes 2003 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter die Straße zwischen Quickborn und Langendorf bei Straßenkilometer 49,95 unterspült hatten. Die Täter hatten eine so genannte "Wasserlanze" angelegt, die bis unter die Fahrbahndecke reichte.

61. Auch anlässlich des Castor-Transportes 2004 wurde versucht, durch eine Unterspülung der K 15 zwischen Kacherien und Quickborn die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Am 08.11.2004 wurde im Seitenraum der K 15 eine im Erdboden eingebrachte Spüllanze mit Rohrsystem gefunden, dass mit der zentralen Wasserversorgung verbunden war. Nach der Stellungnahme eines Mitarbeiters des THW wäre nach einem Wasseraustritt die Straße nach ca. 30 Minuten vollständig unterspült worden.

62. Auf der Schienenstrecke bei Harlingen und Nahrendorf wurden 2004, 2005, 2008 und 2010 sog. "VolXkrallen" befestigt und an der Schiene aufgefunden, die den Castor-Zug blockieren und im schlimmsten Fall einen Unfall herbeiführen sollten (siehe oben unter Nr. 9, 10, 19, 40, 57). Dabei nutzten die Täter zumindest teilweise den Schutz einer Versammlung aus. Mit solchen Eingriffen in den Schienenverkehr ist auch beim kommenden Castor-Transport zu rechnen.

63. Einen Höhepunkt bei der Ausübung krimineller Energie zur Verhinderung oder zumindest Erschwerung des Castor-Transportes stellt der Brandanschlag auf Polizei-Unterkünfte in Woltersdorf am 28.09.2005 dar. Die Spurenlage lässt den Schluss zu, dass die widerrechtlich auf das Gelände eingedrungenen Täter mittels Brandbeschleuniger alle Gebäude in Brand setzten, die sich in Landeseigentum befinden und die der Unterbringung von Polizeikräften dienen sollten.

64. Am 11.9.2006 wurde mitten in der Fahrbahn der L 256 zwischen Grippel und Gorleben ein ca. 60 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von ca. 15 cm gefunden. In dem Loch befand sich senkrecht ein Metallrohr mit angeschweißtem Widerhaken. In dem Rohr ist eine Querstrebe, die sich als Ankettvorrichtung für eine Einzelperson eignet.

65. In der Zeit vom 01.10.2006 bis 03.10.2006 kippte im Staatsforst Jagen bei Leitstade ein 23 m hoher Funkmast durch Lösen der Befestigungsschrauben um. Dabei wurde ein Waldweg versperrt. Auf diesem Funkmast waren ausschließlich Sende- und Funkantennenanlagen der Polizei befestigt. Der entstandene Sachschaden ist zunächst mit 18.000 Euro angegeben, wobei nur die Beschädigungen des Polizeieigentums berücksichtigt wurden.
Dieser Anschlag wurde in "indymedia" am 11.10.2006 unter der Überschrift: "Auf zum Castor 2006 oder Der Maulwurf und Der Turm" wie folgt beschrieben: "Da wo der Wald Goehrde am dunkelsten ist, wo nachts Hirsch und Wildschwein brüllen, lebt ein kleiner Maulwurf der Spezies molt - militanzia. Auf einem seiner ausgedehnten Streifzüge erkundete das liebenswerte Tierchen mit seinem putzigen schwarzen Fell auch die wendlaendische Anhoehe 102.5, nicht unweit des Bahnkilometers 191 gelegen. Auf der Kappe des Berges angekommen, offenbarte sich unserem Maulwurf ein haesslicher hoher Turm, von dem viele Antennen abgingen und der auf einem riesigen Betonklotz festgeschraubt war. Ei, Ei, Ei, sprach der Maulwurf, vor solchen haesslichen Tuermen haben mich meine Schwestern immer gewarnt, sie sollen eine schlimme Bedrohung für unsere Spezies sein und mit Castor im Bande stehen. Sprachs, holte den 30-er Maulschlüssel aus der schwarzen Bauchtasche hervor und schraubte den Turm einfach los. Der fiel….. und die gesamte Sendeelektronik war nun nicht mehr zu gebrauchen….."
Hinzugefügt waren Bilder, die u.a. den fallenden Turm zeigen. Der Text und die Bilder wurden anschließend aus "indymedia" gelöscht.

66. Am 16.10.2006 wurde in einem Waldstück ca. 50 m nördlich der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg in einem Erdversteck ein U-Eisen mit vier Bolzen gefunden. Das aufgefundene U-Eisen entspricht aufgrund seiner Bearbeitung und Form den bisher bekannten Schienenhemmschuhen. Aufgrund der neuen Größe dieses Schienenhemmschuhes ist von einer gesteigerten Gefährlichkeit für den Bahnverkehr auszugehen, sollte dieser zum Einsatz gelangen.

67. So findet sich in der Anti-Atom-Aktuell 177 – 178 vom Februar 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Wieviele Haken sind notwendig?“ Dort wird formuliert: „Das Einhängen von Hakenkrallen ist eine bewährte Methode, um den Bahnverkehr für mehrere Stunden regional lahmzulegen…..kann mensch so auch unmittelbar in den Castortransport
eingreifen.“

68. Im Dannenberger Stadtgebiet wurde am 10.11.2006 eine sog. „Reifenzerstechvorrichtung“ gefunden. An dem Deckel eines Regenwasserschachtes war eine Hydraulik befestigt, mit deren Hilfe Nägel über vorgebohrte Löcher hätten ausgefahren werden können. Die Hydraulik konnte mittels Funk betätigt werden.

69. In den Abendstunden des 11.11.2006 wurde an der Bahnstrecke Lüneburg, Bkm 208,9 eine Wasserlanze gefunden.

70. Im gesamten Bundesgebiet kam es am 8.11.2008 zu mehreren Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen. Es kam u.a. zu Streckensperrungen und Schrankenstörungen. In der Anti-Atom-Aktuell 195-196, S. 40-42 veröffentlicht die Protestszene Teile eines Bekennerbriefes, in dem die gestörten Reisenden „..um das geneigte Verständnis“ gebeten werden.
Insbesondere im Bereich der Schienentransportstrecke kam es am 9./10.11.2008 zur Anwendung von Gewalt gegen Sachen aber auch gegen Einsatzkräfte. So wurden Feuer entzündet, Gleise unterhöhlt, Reifen von Dienstkraftfahrzeugen zerstochen, mit Signalmunition auf Beamte geschossen, sowie Einsatzkräfte mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen (vgl. oben Nr. 26, 27, 28).
In der Zwischenzeit seit dem Castortransport 2008 kam es wiederholt im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Aktionen zu Gewaltanwendung gegen Sachen aber auch Personen. So wurde mehrfach die Umzäunung des Erkundungsbergwerks beschädigt, die Scheibe des dortigen Pförtnerhauses eingeschlagen und ein benachbarter Hochsitz abgebrannt, sowie Reifen am Einsatzfahrzeug zerstochen. Einsatzkräfte wurden in der Sylvesternacht 2009/2010 massiv mit Schneebällen und Pyrotechnik beworfen (vgl. Nr. 32-34).

71. Auch während des Transports 2010 kam es zu gewalttätigen Handlungen gegen Sachen aber auch gegen Personen. So kam es insbesondere im Einsatzraum Göhrde zu massiven tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte durch Würfe mit Steinen, Signalmunition, Reizstoffe und Pfefferspray (s.o. Nr. 41).

72. Besonderes Gewicht kommt dem Anzünden eines polizeilichen Sonderfahrzeugs in der Göhrde zu. Hier wurde das Fahrzeug von Störern mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Als Beamte das Fahrzeug verlassen wollten, wurden sie mit massiven Steinwürfen daran gehindert (s.o. Nr.41).

73. Es fanden während des Transports 2010 erhebliche Sachbeschädigungen an der Straße (Unterhöhlung der L 256 am Rande der Auftaktdemo s.o. Nr. 40) und an der Schiene durch die Aktion „Castor-Schottern!“ statt (s.o. Nr. 41, 42).

74. Desweiteren wurden teilweise Krähenfüße auf Straßen aufgebracht und sonstige Sachbeschädigungen an polizeilichem Gerät vorgenommen (s.o. Nr. 37, 41, 48). Zahlreiche Erkenntnisse im Hinblick auf den kommenden Castortransport lassen auf gewaltbereite Teilnehmer schließen:

75. Am 23.2.2011 wurde ein Transporter der Firma E-ON auf dem Privatgrundstück eines Mitarbeiters in Dannenberg in Brand gesetzt. In der Zeitschrift interim Nr.725, S.10 erschien ein Bekennerschreiben hierzu mit dem Titel „Repression erzeugt Widerstand, Widerstand erzeugt Wärme! Anlässlich der präventiven ED-Zwangsbehandlung zweier antiatom Aktivisten durch den Staatsschutz Lüchow, haben wir in der Nacht auf den 23.2.11 in Dannenberg einen Transporter des EON Konzerns in Brand gesteckt. Kriminell ist die Atomindustrie, nicht der Widerstand! Autonome KernphysikerInnen“.

Im räumlich zeitlichen Zusammenhang mit dem Castortransport nach Lubmin im Februar 2011 wurden Anschläge auf die dortige Bahnstrecke versucht. Auf dem Internetportal linksunten.indymedia bekannte sich ein anonymer Anti-Castor-Aktivist hierzu.

Am 23.5.2011 wurde in Berlin ein Brandanschlag auf Kabelleitungen am S-Bahnhof Ostkreuz gelegt, der den S-Bahnverkehr teilweise zum Erliegen brachte. In einem auf indymedia.org veröffentlichten Bekennerschreiben wurde Protest gegen Waffenhandel und insbesondere gegen die Atompolitik als Motiv genannt.

Am 17.8.2011 wurden von Unbekannten ein Baumstamm über die Schienenstrecke Lüneburg – Dannenberg gekippt, der weiträumig mit Trassierband abgesichert worden war.
Die Regionalbahn musste stoppen. Vor Ort befanden sich zahlreiche Flyer mit der Aufschrift „Wir stellen uns quer. Keine weiteren Castor-Transporte.“ Am 30.10.2011 um 00.12 Uhr wurden mehrere Reifen und Stroh auf der Straßentransportstrecke L 256 zwischen Splietau und Klein Gusborn angezündet, wodurch die Fahrbahn auf ca. 10qm oberflächlich beschädigt wurde. Im Nahbereich wurden „Krähenfüße“ ausgelegt.

76. Zur Aktion „Castor? Schottern!“ wird erneut aufgerufen. So stellt die Kampagne „Castor? Schottern!“ seit dem 28.9.2011 auf einer eigenen homepage das erneute Ziel dar: „Wir werden im Herbst 2011 wieder mit Tausenden Aktivisten als Aktion „Castor?Schottern!“ an die Schiene der Castor-Transportstrecke im Wendland ziehen mit dem Ziel, die Schiene durch das Entfernen des Schotters unbefahrbar zu machen.“ (www.castor-schottern.net). Auf der homepage finden sich Infos, Spendenaufrufe und Mobilisierungsmaterial. Die Kampagne findet sich unter den Mitgliedern des Bündnisses für die diesjährige zentrale Interneteingangsseite www.gorleben-castor-2011.de. Auch auf der Internetseite der BI Lüchow-Dannenberg findet sich eine Erklärung von „die stoeren-friedA aus dem widerStandsNest Metzingen“ in der es u.a. heißt „Ja – wir stören. … Wenn der Herbst näher rückt, werden auch die Pläne konkreter. Ob sie lieber singen, stehen, sägen, sitzen, schottern, dazu machen einige eine klare Ansage; andere haben sich noch nicht entschieden oder mögen sich nicht festlegen. .. Aber soviel wollen wir bereits jetzt und an allen Orten deutlich machen: wir werden es tun. Mit unterschiedlichen Ideen und Aktionsformen werden wir mit vielen Menschen in den reibungslosen Ablauf dieses Transports eingreifen und durch vielfältigste Störungen unmöglich machen. Die wilde Mischung machts.“ Auch auf www.contratom.de findet sich eine Erklärung der „Kampagne Castor? Schottern“.
Die Vorsitzende der BI Lüchow-Dannenberg weist u.a. auch auf diese Aktion hin, wie dem unter www.youtube.com/watch?v=YJs3eUf9B5M eingestellten Video zu entnehmen ist.
Die linksautonome Szene hat die Schottererfahrungen aus 2010 aufgearbeitet und bereitet sich auf ein Schottern 2.0 vor.
Auch in der überregionalen Pressekonferenz vom 17.10.2011 in Hannover hat eine Sprecherin der Initiative „Castor Schottern“ dieses wieder angekündigt.

Am 1.11.2011 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter Schotter aus dem Gleis bei Bkm 179, 1 (Nähe Bahnübergang Pisselberg) entfernt haben. Eine Schwelle wurde um 40 cm unterhöhlt.

Teile der Linkspartei rufen ebenfalls wieder zum Schottern auf.

Schließlich wurde am 7.11.2011 im Rahmen einer Demonstration in Lüneburg zum Gedenken an Sebastien Briat ebenfalls auf die Aktion „Castor-Schottern“ hingewiesen.

77. Von linksautonomen Gruppen ( www.castor2011.org) wird zur „Erweiterung der Räume des Widerstands“ aufgerufen (s. auch oben Nr.37) und die Erzielung eines „möglichst hohen Sachschadens“ erstrebt, der gerade auch die polizeiliche Logistik stören soll: „Die Räume des Widerstands erweitern heißt für uns, diesen Nachschub zu blockieren und zu sabotieren. Das kann schon im Vorfeld beginnen – denn auch aus Deiner Stadt kommen Bullen ins Wendland. Vor Ort heißt ein solches Konzept – eingebettet in den gesamten Widerstand – selbstorganisiert und unberechenbar zu agieren. Aufhalten lassen sich Wagenkolonnen beispielsweise durch Materialblockaden und ohne Luft in den Reifen fährt es sich auch ganz schlecht. Und verlässt das Essen die Kantine nicht oder wird umverteilt, gibt es keine Versorgung. Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Räume des Widerstandes groß. Militanz ist dabei kein Selbstzweck, sondern eine
Widerstandsform von vielen – allerdings eine, die besonders hohe Verantwortlichkeit braucht. Das Ziel ist, einen möglichst hohen, gezielten Sachschaden zu schaffen, ohne unbeteiligte zu gefährden, um so Freiräume für viele unterschiedliche Widerstandsformen zu schaffen und damit gemeinsam den Transport so schwierig wie möglich zu machen.“
Zu diesem Zweck ist eine präzise Karte ins Internet eingestellt worden, die die Standorte der polizeilichen Logistik aufzeigt.

78. Die Kampagne „CASTOR 2011: Atomstaat stilllegen - weiträumig/unkontrollierbar/renitent“ und autonome Gruppen haben in einem Flugblatt (mit Hinweis auf www.castor2011.org) auf Verkehrsbehinderungen während der Castorzeit hingewiesen und u.a. folgendes angekündigt: „Betroffen ist ebenfalls das Schienennetz des öffentlichen Nahverkehrs durch den vollständigen Rückbau der Strecke Dannenberg- Lüneburg ab dem 20.II.20II. Die Entwidmung findet öffentlich und unter Bürgerinnenbeteiligung statt: Schienenstränge, Schwellen und Schotter werden ab da an, bis zum 30.II.20II kostenfrei an Selbstabholer ..innen
abgegeben..“. Ein anonymer Sprecher dieser Kampagne wird in der HAZ v . 18.10.2011 mit der Aussage zitiert, dass auch Steinwürfe kein Tabu seien: „Steine sind für uns eine Art Distanzwaffe. Mit Steinwürfen halten wir die Polizisten auf Abstand“.

Die Teilnahme gewaltbereiter Personen an den Demonstrationen während des Transportes nach Gorleben ist nach den oben geschilderten Ereignissen und Aufrufen wiederum zu erwarten und lässt befürchten, dass es auch bei dem bevorstehenden Transport wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen wird. Diese sind von den Veranstaltern insbesondere deshalb nicht beherrschbar, da sich die Anhänger strafbarer Aktionen, wie z.B. in den oben zitierten Aufrufen zur „Schotternkampagne“ dargestellt, gerade die Infrastruktur und friedliche Demonstrationen für ihre eigenen Zwecke zunutze machen.

Unabhängig davon, wie viele Menschen an den Demonstrationen teilnehmen werden, ist deshalb anzunehmen, dass die stattfindenden friedlichen Versammlungen auch gewaltbereite Personen aufnehmen bzw. dulden werden. Wie bei den vergangenen Transporten ist zu erwarten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, spontane Versammlungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf insbesondere auf der Schienen- und Straßentransportstrecke abzuhalten.

Dem steht es rechtlich gleich, wenn eine Versammlung offiziell beendet wird, unmittelbar danach aber eine augenscheinlich bereits vorbereitete Aktion mit Gewalt folgt. Wer die Störung der öffentlichen Sicherheit zwar nicht selbst begeht, sie aber durchaus bezweckt, bleibt als so genannter Zweckveranlasser verantwortlich. Die Anzahl der Störungen im direkten Gefolge von Versammlungen und auch das konkrete Verhalten der Veranstalter belegen, dass es sich nicht um ungewollte Teilnehmerexzesse handelt, sondern um billigend auch vom Versammlungsleiter in Kauf genommene Störungen. Dies zeigt sich deutlich an der am 8.11.2004 stattgefundenen Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienen- Transportstrecke bei Harlingen, sowie an der am 29.5.2009 stattgefundenen „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“ in Gorleben (s.o. Nr.32); sowie an den Schotteraktionen in der Göhrde und der Gleisbesetzung bei Harlingen während des Transports 2010 in unmittelbarer Nähe zu den angemeldeten Versammlungen in Leitstade Nord und Süd; Wanderhütte Nähe Leitstade, Grünhagen, Forsthaus Posade, Bunte Hütte, Harlingen (s.o.Nr. 41, 42).

Insgesamt lässt sich zu Transportzeiten und räumlich im Streckenbereich des Transportes ein raumzeitliches Zusammenfallen von Protestaktionen des Typs Schienenbegehung einerseits und von Eingriffen in den Schienen- und Straßenverkehr andererseits feststellen.
Dem müsste ein Versammlungsleiter, der sich Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht zurechnen lassen will, mit deutlichen Signalen entgegentreten (s.a. Beschlüsse des VG Lüneburg vom 09.11.2001 - 3 B 72/01 und OVG Lüneburg vom 10.11.2001 - 11 MA
3673/01). An einer solchen Distanzierung fehlt es bisher durchgehend.

Je näher der Tag des kommenden Transportes rückt, desto größer ist die Gefahr, dass eine Versammlung auf der Transportstrecke zu kollektiven Unfriedlichkeiten und rechtswidrigen Blockadeaktionen führen wird. Auch als friedlich angekündigte Demonstrationen der vier maßgeblichen Initiativen "X-tausendmal quer", BIU Lüchow-Dannenberg, Bäuerliche Notgemeinschaft und der Initiative "Widersetzen" haben dann immer stärker das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Transport letztendlich zu verhindern oder ihn zumindest zu erschweren und zu verzögern.

Aus der Zielrichtung, den Castor-Transport zu verhindern oder jedenfalls solange zu blockieren, dass die Kosten unverhältnismäßig ansteigen, folgt auch die mindestens zustimmende Duldung rechtswidriger und strafbarer Handlungen, insbesondere der Blockaden und der Unterhöhlung des Schienenweges und der Straßen.

Zwar bekennen sich die großen Anti-Castor-Initiativen wie die BIU und "X-tausendmal quer" öffentlich zu einem gewaltfreien Protest. Allerdings herrschen zum einen unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "Gewaltfreiheit", zum anderen erfolgt keine Distanzierung zu gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern. Auch im Kooperationsgespräch mit Vertretern der BIU und x-tausendmal quer am 1.11.2011 erfolgte keine Distanzierung von der „Castor- Schottern“ – Kampagne. Im Gegenteil wird auf diese Kampagne auch von der BI mittlerweile hingewiesen.

Nach der Rechtsprechung des VG Lüneburg (Urteil v. 17.11.1999 - 7 A 40/97) sowie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 16.09.2005 - 11 LA 318/ 04) können im Rahmen der Prognoseentscheidung alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Versammlungen Berücksichtigung finden. Weder Blockaden von Abschnitten der Transportstrecke, noch Körperverletzungen, Eingriffe in den Bahnverkehr und Sachbeschädigungen seien zwangsläufig mit Großdemonstrationen verbunden. Sie sind deshalb vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Auch "friedliche" Demonstrationen fallen nicht unter den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn es sich um so genannte "Verhinderungsdemonstrationen" handelt oder solche, die wegen anderer gleichrangig schutzwürdiger Rechtsgüter verboten werden können (OVG Lüneburg, a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.2008, 11 LC 138/06). Wie bei den vergangenen Transporten sowie beim Transport in 2010 besteht auch bei dem erwarteten Castor-Transport die hohe Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Gefährdet ist die Durchführung der Castor-Transporte, insbesondere durch Schienen- und Straßenblockaden. Eine Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen ist nicht Voraussetzung für die Einschränkung des Versammlungsrechtes durch diese Allgemeinverfügung (Urteil d. VG Lüneburg v. 2.9.2004 – Az.: 3 A 236/03 -; OVG Lüneburg, vom 29.5.2008, 11 LC 138/06). Gleichwohl sind über die zu erwartenden Blockaden hinaus strafbewehrte Eingriffe in den Straßen- und Bahnverkehr sowie Beschädigungen von Sachen von erheblichem Wert, wie sie insbesondere bei dem Brandanschlag in Woltersdorf und bei dem Anschlag auf den Funkmast bei Leitstade und das in Brand gesetzte Sonderfahrzeug in der Göhrde 2010 bereits eingetreten sind, auch an der Transportstrecke, insbesondere durch die erneut angekündigte Aktion „Castor? Schottern!“ weiterhin zu befürchten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ankettaktionen oder der Bau sog. "Wasserlanzen" und "Gleishemmschuhe", versammlungstypisch sind oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Aktionen anlässlich der Castortransporte in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden und aufgrund der gegebenen zeitlichen Nähe zu dem anstehenden Transport in die Gefahrenprognose einfließen dürfen (siehe OVG Lüneburg, a.a.O.). Die Erfahrungen aus den vergangenen Castor-Transporten sowie die oben genannten derzeitigen Erkenntnisse und Ankündigungen rechtfertigen die Annahme, dass auch bei dem bevorstehenden Castor-Transport eine hohe Gefahr der Verletzung elementarer Rechtsgüter besteht.

3. Verhältnismäßigkeit

Geeignetes und erforderliches Mittel

Die zeitlich und räumlich beschränkte Untersagung von Versammlungen ist das geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel, um Rechte Dritter zu wahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen der Transport der Castor- Behälter mit hochradioaktiven Abfällen abgebrochen werden muss.

Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern, weil es die Bereiche und Zeiten voneinander abgrenzt, innerhalb derer eine Versammlung oder ein Transport die zu schützenden Rechtsgüter nicht vereitelt.

Hierbei handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht geringste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des Transports, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich wird in der Länge durch den Transportweg bestimmt, soweit nennenswerte Störungen in Form von Protestaktionen zu erwarten sind, also ab Lüneburg. Der Bahnhofsbereich in Lüneburg darf nicht als potenzieller Sammelraum für Schienenblockaden genutzt werden, zumal Lüneburg zumindest in den Jahren 2001 bis 2003 ein "Widerstands-Schwerpunkt" gewesen ist.

Aus den gleichen Gründen umfasst die Verfügung auch die Schienenstrecke und die Straßentransportstrecken ab der Verladestation. Die Verladestation stellt einen markanten Punkt dar, an dem der Transport längere Zeit unterbrochen werden muss. In den letzten Jahren kam es dort zu erheblichen Blockaden. Im Verlaufe des Transportes im März 2001 kam es zu umfangreichen gewalttätigen Ausschreitungen in der Nähe der Umladestation.

Aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungsteilnehmern, die während früherer Transporte die Gleise sowie die Straße massiv beschädigten, und den konkreten Erfahrungen mit der Straßenunterhöhlung in Splietau beim Transport 1997 sowie 2003 zwischen Quickborn und Langendorf müssen Alternativstrecken bzw. -streckenabschnitte vorgesehen werden. Es wäre den Störern 1997 beinahe gelungen, die seinerzeit vorgesehenen zwei Straßen-Hauptrouten zu zerstören. Darüber hinaus verfolgt die Protestszene das Ziel, jede der möglichen Straßenrouten ("Nord"- und "Südroute") zu blockieren, um dadurch den Transport zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern.

In der Breite ergibt sich der notwendige Bereich des Versammlungsverbotes aus der Reichweite der zu erwartenden Wurfgeschosse einerseits und der Notwendigkeit, mit Polizeikräften räumlich im Umfeld der Transportstrecke, an Hindernissen vorbei, ohne zeitraubende Auflösung etwaiger Demonstrationen schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Für den Bereich auf den Schienen schränkt § 62 der Eisenbahnbetriebsordnung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVerfG, Beschluss vom 12.03.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2003 - Az.: 3 A 301/01 -). Schienen eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich.

Die Bereiche der Umladestation in Dannenberg und das Gelände der Brennelemente Gorleben GmbH (Zwischenlager) müssen wegen der Blockadeversuche in der Vergangenheit und der Symbolkraft der Orte mit einem breiten Sicherheitsbereich versehen werden. In der Nähe dieser Anlagen ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der konkreten Blockaden in Gorleben und Dannenberg in erhöhtem Maße damit zu rechnen, dass dort rechtswidrige Aktionen verübt werden. Der Sicherheitsbereich um das Zwischenlager muss daher einen Radius von 500 Metern um den Eingangsbereich erfassen.

Aus dem Erfordernis, die Transportwege freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung des Versammlungsrechts. Es muss auf den frühest möglichen Termin für den bevorstehenden Castor-Transport abgestellt werden.
Die Protestszene hat für Samstag, den 26.11.2011 die Auftaktkundgebung in Dannenberg angekündigt, welche den Beginn der umfangreichen Demonstrationen anlässlich des Castor- Transportes darstellt.

Aus den negativen Erfahrungen des Jahres 1997, als sich aus der noch in Auflösung befindlichen „Stunkparade“ heraus am Wochenende vor dem Transport die größte und schwerste Straßenbeschädigung anlässlich einer Demonstration im Landkreis Lüchow-Dannenberg entwickelte, folgt, dass ein Versammlungsverbot zeitlich so früh ansetzen muss, dass es nicht möglich ist, aus einer Versammlung heraus die Straße bis zum Transporttag irreparabel zu beschädigen. Dass es nach wie vor einen zwar kleinen, aber gewaltbereiten Teil unter den Demonstranten gibt, zeigen auch die anlässlich der früheren im Vorfeld der Transporte unternommenen Versuche, durch Gleis- und Straßenunterspülungen und – untergrabungen sowie den Einsatz von "Schienenhemmschuhen" die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Dieser Anteil unter den Demonstranten droht zum diesjährigen Transport allerdings infolge der Wut über die Transportdurchführung trotz der nach Auffassung der Protestszene „erhöhten“ Strahlenwerte anzusteigen.

Es ist jedoch möglich, insoweit zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen zu unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr obiger Straftaten und Rechtsverletzungen bei unangemeldeten, so genannten Spontandemonstrationen besonders groß ist. Ein Veranstalter tritt dabei nicht auf und entzieht sich damit einer Kooperation. So kam es am Pfingstmontag 2010 (s.o Nr. 35) zu einer unangemeldeten Aktion mit erheblichem Gewaltpotential. Ebenso entwickelten sich aus zahlreichen unangemeldeten Spontandemonstrationen im Bereich der Göhrde während des Transportes 2008 und 2010 zahlreiche Gewalttätigkeiten (s.o. Nr.27, 41).
Die mögliche Anzahl derartiger Spontandemonstrationen ist nicht begrenzbar. Wollte man, sofern erforderlich, diese Spontandemonstrationen einzeln vor Ort untersagen, müsste in jedem Einzelfall aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose ein entsprechendes Verbot ausgesprochen werden. Hierzu müssten zunächst die verantwortlichen Personen (Versammlungsleiter, Anmelder) ausfindig gemacht werden. Durch derartige Maßnahmen - sofern sie überhaupt Erfolg versprechend sind - kann das Eingreifen der Polizei gerade bei einer Vielzahl von Spontandemonstrationen so sehr verzögert werden, dass Straftaten, insbesondere Aktionen zur Beschädigung der Transportwege, deren Behebung bis zum Transporttag nicht möglich ist, nicht verhindert werden können. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Masse der Versammlungsteilnehmer zwar ordnungsgemäß verhält. Die Minderheit aber, die rechtswidrige Aktionen plant, umfasst auch gewalttätige Personen, die im Schutz der friedlichen Demonstranten Straftaten begehen wollen. Durch das planvolle Zusammenwirken friedlicher und gewaltbereiter Demonstranten ist es den Polizeikräften stark erschwert, Übergriffe auf die Schienen- und Straßentransportstrecke zu verhindern.

Weil sich die Verantwortlichen angemeldeter Versammlungen einer Kooperation mit den Ordnungsbehörden nicht entziehen können, gibt es hier die Möglichkeit, im Wege der Einzelprüfung gemeinsam zu klären, ob und wie Ausschreitungen ggf. durch Beschränkungen zu verhindern sind.

Für den Tag vor einem frühest möglichen Transportzeitpunkt erscheint es deshalb ausreichend, nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.07.2000 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298 f.).

Die Notwendigkeit, den Bahn- und Straßenverkehr von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Transportzeitraum selbst, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar entlang der Transportstrecke untersagt werden müssen.

Um zu gewährleisten, dass die Straßentransportstrecke frei von Störungen bleibt, muss daher bereits der Sonntag vom Verbot jedweder Versammlung umfasst sein.
Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Transport auch im Falle des Eintritts von Verzögerungen sicher in das Zwischenlager Gorleben einzufahren. Wegen der zahlreich zu erwartenden Störungen, nicht nur auf den Gleisen, sondern auch verstärkt auf der Straßentransportstrecke, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, wann der Transport beendet sein wird. Bis zum Abschluss des Transportes muss jedoch die Strecke passierbar bleiben. Die Begrenzung des Zeitraumes bis zum 06.12.2011 ist daher geboten. Gemäß dem Tenor der Verfügung wird das Verbot jedoch so früh wie möglich in zeitlichen Streckenabschnitten aufgehoben werden.

Angemessenes Mittel

Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich einen Transportkorridor für den Castor Transport. Dies ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren für die oben genannten Schutzgüter auch angemessen (s. Beschl. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BVQ 15/01 -).

Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castor-Transport zu äußern. Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen.

Eine Kooperation mit den Veranstaltern etwaiger Demonstrationen wird von der Polizeidirektion ernsthaft verfolgt. Der schon vor dem Transport 2002 von der Polizei ins Leben gerufene Bereich "Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement“, der durch Kooperation mit den Initiativen Bäuerliche Notgemeinschaft, "X-tausendmal quer" und BIU Lüchow-Dannenberg, Konfliktminimierung erreichen will, wird entsprechend den Erfahrungen der letzten Transporte fortgeführt.
Die BIU Lüchow-Dannenberg, "X-tausendmal quer", „widersetzen“ und die Bäuerliche Notgemeinschaft waren zu einem Gespräch im Vorfeld des erwarteten Castor-Transportes am 01.11.2011 eingeladen. Dieses Gesprächsangebot wurde von der BI und „X-tausendmal quer“ angenommen.

Eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Veranstaltern etwaiger Demonstrationen ist nicht möglich. Aus den Anzeigen in der EJZ und aus den Veröffentlichungen im Internet wird deutlich, dass die zentrale Koordination wichtiger Aktionen zwar bei der Bürgerinitiative und bei "X-tausendmal quer" liegt. Die zu erwartenden Proteste gegen Castor-Transporte werden aber von einer Vielzahl verschiedenster Gruppierungen nach außen hin repräsentiert. Diese Gruppierungen bilden sich zum einen teilweise relativ kurzfristig vor dem Transport und stehen daher als Ansprechpartner für Kooperationsbemühungen nicht zur Verfügung. Zum anderen wird in der Öffentlichkeit nicht immer deutlich, wer als verantwortlicher Ansprechpartner gegenüber der Versammlungsbehörde für Kooperationsgespräche zur Verfügung steht.

Im Hinblick auf die zu erwartende Gemengelage zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen, sowie der Tatsache, dass sich zeitlich und räumlich rund um angemeldete Versammlungen jederzeit andere spontane Versammlungen anschließen, kann zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht weiter als in der geschehenen zeitlichen Differenzierung unterschieden werden. Eine Allgemeinverfügung bleibt mithin in dieser Form das angemessene Mittel (vgl. VG Lüneburg v. 3.12.2009, Az 3 A 445/06, S.23).

Unabhängig von fehlenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppierungen in der Allgemeinverfügung steht es im Ermessen der zuständigen Behörde gleichwohl Ausnahmen von den Regelungen der Allgemeinverfügung, d.h. Versammlungen zuzulassen (vgl. Beschluss OVG Lüneburg vom 16.09.2005, 11 LA 318/04). Von dieser Möglichkeit wurde bereits in den Vorjahren Gebrauch gemacht. Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigender Weise einzubeziehen. Damit ist es möglich, den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, formuliert hat, Rechnung zu tragen.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat einen geordneten Versammlungsverlauf sicherzustellen, damit alle friedlichen Teilnehmer ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert wahrnehmen können. Sie ist verpflichtet, die Begehung etwaiger Straftaten zu verhindern, wenn sie sich - wie hier - im Vorfeld deutlich abzeichnen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt auch im überwiegenden Interesse der Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau, der DB Schenker Rail Deutschland AG und der DB Netz AG. Das Interesse an der Unversehrtheit der Gleise, Züge und Straßenfahrzeuge sowie der Anspruch aus § 4 des Atomgesetzes, den Transport gemäß der vorliegenden Genehmigung abwickeln zu können, überwiegen gegenüber dem Interesse der Demonstranten an einer Kundgebung an den Gleisen bzw. auf und an den Straßen. Dabei ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass das Demonstrationsrecht nicht generell aufgehoben, sondern nur in engen Grenzen räumlich und zeitlich beschränkt wird.

Die Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Rechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil das Versammlungsverbot anderenfalls - mangels Vollziehbarkeit - unwirksam und damit letztendlich überflüssig wäre (vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.04.1984, Az.: 12 OVG B 49/84; Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001 - 7 B 11/01).

5. Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Lüneburg hat sich mit Verfügung vom 25.10.2011 gem. § 102 Abs. 1 des Nds. SOG gegenüber dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt.

6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung

Die Verfügung kann gemäß § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Allgemeinverfügung ergehen. Da es trotz der seit längerer Zeit bekannt gemachten bundesweiten Aufrufe zu Großdemonstrationen gegen den Castor-Transport aus Sicht der Polizeidirektion niemanden gibt, an den sie als generell Verantwortlichen eine Einzelverfügung richten kann, bleibt nur die gewählte Form der Allgemeinverfügung, d. h. eines Verwaltungsaktes, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Dabei sind der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in dem dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz kann die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt werden.

7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erhoben werden.

8. Hinweise

1. Eine etwaige Klage gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

2. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 4 oder § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, beantragt werden.

3. Nach § 20 des NdsVersG wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Leiter eine Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung fortsetzt. Nach § 21 des NdsVersG handelt unter anderem ordnungswidrig, wer
a) eine Versammlung unter freiem Himmel durchführt, deren fristgerechte Anzeige entgegen §5 NdsVersG vollständig unterblieben ist,
b) an einer Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch
vollziehbares Verbot untersagt ist,
c) sich trotz Auflösung einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro, bzw. von bis zu 3000,- Euro geahndet werden.

4. Auf Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, jedoch auch auf Verkehrsstrecken der Deutschen Bahn AG gibt es kein Demonstrationsrecht, da dort kein öffentlicher Verkehr im Sinne einer Begegnung zwischen Menschen stattfindet. Dies gilt hier insbesondere auf den Strecken der Deutschen Bahn AG, Hamburg - Hannover und Lüneburg - Dannenberg. Jede Demonstration auf diesem Schienenweg ist, ohne dass es eines ausdrücklichen Versammlungsverbotes bedarf, verboten, ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB, der mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.

5. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann zu den Dienstzeiten (Mo.- Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) bei der Polizeidirektion Lüneburg, Behördenzentrum, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch unter www.castoreinsatz.de nachzulesen.

Anhang 1:

Umfang des Korridors

Die Bahnhofstraße in Lüneburg im gesamten Bereich zwischen der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße einschließlich der Zufahrt zum zentralen Omnibusbahnhof; Bahnhofsgebäude und Bahnhofsvorplatz in Lüneburg.

Strecke a)
Sämtliche Eisenbahnstrecken in Lüneburg innerhalb der Eingrenzung B 4 (gesamte Ostumgehung) im Osten, dem Amselweg im Süden und der Hamburger Straße im Nordwesten sowie die Eisenbahnstrecke nach Dannenberg bis einschließlich Gleisende. Jeweils einschließlich der öffentlichen und privaten Flächen, die links und rechts an die Bahngleise dieser Eisenbahnstrecken angrenzen, und zwar in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab Gleisachse (Mitte des Gleises) des jeweils äußersten Gleises. Sämtliche Unter- bzw. Überführungen entlang dieser Eisenbahnstrecken bis zu einer Entfernung von 50 m ab Gleisachse.
In Dannenberg die Zuwegung vom ehemaligen Stellwerk des Güterbahnhofs Dannenberg Ost (von der ehemaligen Asylbewerberunterkunft) bis in Höhe der "Raiffeisenstraße“. Die oben unter IV. a) bezeichnete Fläche um die Umladestation des Bahnhofes Dannenberg Ost, Grundstück der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) in der Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 12, Flurstück 147/2, wird wie folgt erläutert (siehe Anhang 2):

* Die Verbotszone wird in nördlicher Richtung durch die Ortsdurchgangsstraße (Dorfstraße) der Ortschaft Breese i.d.Marsch in voller Ausdehnung begrenzt.

* Die westliche Begrenzung ergibt die Flucht Dorfstraße, Ortschaft Breese i.d.M., beginnend bei Hausnummer 45, bis Gartenstraße/Ecke Molkereiweg, geführt über die Feldwege in Verlängerung der Dorfstraße mit Querung des Breeser Weges, der Raiffeisenstraße Höhe Rondell und der B 191 bei km 43,15.

* Die südliche Begrenzung stellt der Straßenzug Molkereiweg, ab Ecke Gartenstraße, über Rotdornweg bis Höhe Hausnummer 28, weiter über den dort mündenden Wirtschaftsweg mit Querung des Kirchhofsweg bis Schnittpunkt der jeweiligen Verlängerungen Feldweg und Ortsverbindungsweg Breese i.d.M./Gümse dar.

* Die östliche Begrenzung erfolgt durch die Verlängerung des Ortsverbindungsweges Breese i.d.M./Gümse geführt über den dortigen Feld-/Forstweg mit Querung der B 191 bei km 44,1 bis zum Schnittpunkt der Flucht des aus dem Neubaugebiet führenden Wirtschaftsweges.

Entlang der Strecken b) und c) beziehen sich die Verbote in der Breite auf folgenden Umfang:
Innerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen; dies sind insbesondere die Fahrbahnen, Parkplätze, Radwege, Gehwege und befestigte Seitenstreifen und Gräben sowie sämtliche öffentliche und private Flächen der vorgenannten Straßen und Wege in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab dem Fahrbahnrand der oben bezeichneten Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen sowie längs an den genannten Straßen angrenzende öffentliche und private Flächen in einer Entfernung bis zu 50 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.

Strecke b)
B 191 ab einschließlich der Kreuzung mit der Gartower Straße bzw. Landesstraße 256 - L 256 – bei km 52,450 bis einschließlich der Kreuzung mit der Ortsverbindungsstraße D 8 (Verbindung zwischen Breese in der Marsch - B 191/ Verbindung zwischen B 191 - L 256/ Kirchhofsweg) bei km 43,850 Ortsverbindungsstraße D 27 von der B 191 (Kreuzung bei km 43,850) bis zur Einmündung in die L 256 bei km 2,1. L 256 zwischen der Abzweigung bei km 42,450 der B 191 und der Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 bei km 2,1 Gemeindestraße zwischen der Umladestation des Bahnhofs Dannenberg Ost und der Ortsverbindungsstraße D 8. Ortsverbindungsstraße D 8 von der Einmündung der vorgenannten Gemeindestraße bis zur B 191 einschließlich der Kreuzung mit der B 191 bei km 43,860. L 256 ab einschließlich Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 zwischen Nebenstedt und Splietau bei km 2,1 bis zur Einmündung K 2 bei km 7,650 in Gorleben K 2 zwischen der Abzweigung bei km 7,650 der L 256 in Gorleben und der Zufahrt zum Zwischenlager einschließlich des Zufahrtsbereiches selbst bei km 15,850.

Das Gelände um den Eingangsbereich des Grundstücks der Brennelemente Gorleben GmbH in derGemarkung Gorleben, Flur 6, Flurstück 6/3, und zwar in einer Entfernung bis zu 500 m, gemessen von der jeweils äußeren Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich.

Strecke c)
B 191 von der Kreuzung mit der Verbindungsstraße zur L 256 bei km 43,850 in Richtung Dömitz bis zur Abzweigung in die Kreisstraße 15 (K 15) nach Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 15 von der vorgenannten Einmündung bis zur Einmündung in die K 29 in Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches bis Langendorf, Abzweig der K 27, einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 27 von der Einmündung der K 15 in Langendorf bis zur Einmündung auf die L 256 in Grippel einschließlich des Kreuzungsbereiches, dann wie Strecke b). Die Verbindungsstraße (K 29) von der Einmündung in die K 15 in Quickborn Richtung Gusborn bis zur Kreuzung mit der L 256. Die Verbindungsstraße zwischen Kacherien und Groß Gusborn (G 5) einschließlich der Kreuzungen in diesen Orten.

Soweit sich die oben bezeichneten Flächen gegenseitig überschneiden, gilt die jeweils breitere Zone.

Anhang 2: