Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (22.08.09) sind es etwa 100 Verträge mit Grundbesitzern aus der Region, die zum 31. Dezember 2015 auslaufen. Darin haben sie die Rechte am unterirdischen Salz abgetreten und damit die bisherige Erkundung ermöglicht. Anschließend gehen diese Salzrechte wieder auf die Eigentümer des darüber liegenden Grund und Bodens – zumeist Gegner eines Atommülllagers in der Region – über.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem die Erkundungsrechte mit den Verträgen übertragen worden waren, bestätigte den Bericht. „Die Zahl dieser Verträge kann gegenwärtig nicht genau beziffert werden, aber die genannte Größenordnung ist nicht unwahrscheinlich“, sagte ein Sprecher am Samstag. Die Umweltorganisation Greenpeace forderte erneut eine offene Suche nach einem geeigneten Standort für ein Atommüllendlager. „Das ist der Sargnagel für das Thema Gorleben. Es ist Zeit für Union und FDP, sich einzugestehen, dass sie sich verrannt haben“, sagte der Sprecher.
Auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) attestierte der Union, mit ihrer Strategie „vor die Wand gefahren zu sein“. Gabriel verwies darauf, dass die bis 2015 befristeten Verträgen unter früheren schwarz-gelben Regierungen entstanden seien.
Derzeit ruht die Erkundung Gorlebens infolge eines Moratoriums, das die rot-grüne Bundesregierung im Energiekonsens mit den Stromkonzernen vereinbart hatte. Dieses Moratorium wird spätestens im Herbst 2010 enden. „Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass das Moratorium zügig aufgehoben werden muss, damit die Erkundung weitergeht“, sagte Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). Union und FDP wollen das Moratorium im Falle einer neuen schwarz-gelben Bundesregierung nach der Bundestagswahl beenden.
Auch die Energiekonzerne dringen auf ein schnelle Wiederaufnahme der Erkundung. Laut BfS soll „zu gegebener Zeit“ über eine Verlängerung der Rechte mit den Grundbesitzern verhandelt werden. Sollten die auslaufenden Verträge nicht verlängert werden, bliebe aus Sicht der Konzerne nur die Enteignung der Grundbesitzer. Diese Möglichkeit hatte die ehemalige rot-grüne Bundesregierung jedoch aus dem Atomgesetz gestrichen. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert einen BfS-Sprecher mit dem Hinweis, dass die Flächen, um die es geht, in die Erkundungsbereiche für das mögliche Atomendlager hineinreichen.
Quelle: focus.de