Gerichtsurteil: Polizei darf friedliche Demonstranten nicht filmen
Die Polizei darf bei friedlichen Demonstrationen nicht Filmen. Wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag (den 21. Aug.09) urteilte, war die Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration im Juni 2008 "rechtswidrig". Der Kamera-Einsatz sei nur bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtens. Der Veranstalter der Demonstration hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt.
Aktenzeichen: 1 K 1403/08
Quelle: rp-online
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Die Polizei darf bei friedlichen Demonstrationen nicht Filmen. Wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag (den 21. Aug.09) urteilte, war die Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration im Juni 2008 "rechtswidrig". Der Kamera-Einsatz sei nur bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtens. Der Veranstalter der Demonstration hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt.
Aktenzeichen: 1 K 1403/08
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