Donnerstag, 6. November 2008

Was darf die Polizei? Gorleben-Anwälte informieren/ 05.11.08

gelesen: EJZ
Tipp: Spontandemo bei Buskontrolle
Castor-Transport: Was darf die Polizei, was darf sie nicht? - Gorleben-Anwälte informierten

Wie sieht ein korrekter Platzverweis aus? Oder: Muss ich mich von der Polizei filmen lassen? Viele Einheimische und Demonstranten sind angesichts des unmittelbar bevorstehenden Atommüll-Transportes verunsichert, wie sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollen. Bei einem Informationsabend des Ermittlungsausschusses Wendland unter dem Motto »Der Castor kommt! Die Polizei ist schon da!» haben die Rechtsanwälte Martin Lemke und Karen Ullmann aus Hamburg am Montagabend in Dannenberg vor rund hundert Zuhörern einige Verhaltenstipps und Rechtsauskünfte gegeben.

» Darf die Polizei mich kontrollieren? Verlangt ein Polizist den Personalausweis, ist ihm dieser oder ein ähnliches Dokument zu zeigen. Geschieht dies nicht, könne er die Betroffenen bei begründetem Gefahrenverdacht oder Verdacht einer Straftat zur Identitätsfeststellung mit- nehmen.

Grundsätzlich gelte, dass die Polizei nichts ohne Grund tun dürfe. Dieser müsse mitgeteilt werden. Passiere das nicht, sollten die Betroffenen nachfragen und sich Name oder Dienstnummer des Polizisten oder dessen Einsatzleiter nennen lassen.

Bei Verkehrskontrollen müsse eine sogenannte Kontrollstellenanordnung vorliegen. »Wird ein ganzer Bus kontrolliert, können die Beteiligten die Zeit nutzen und auf der Straße eine Spontandemo gegen diese Maßnahme anmelden», erläuterte Karen Ullmann. »

Darf die Polizei mir verbieten, mich an bestimmten Orten aufzuhalten? Im Umkreis von 50 Metern neben der Schiene und von 500 Metern rund um das Zwischenlager gilt ein Versammlungsverbot. Das bedeute jedoch nicht, dass man die betreffenden Straßen nicht benutzen dürfe. Auch ein Spaziergang mit 20 Leuten sei möglich - so lange sie sich nicht versammeln oder politisch äußern.

Insbesondere der Zugang zur eigenen - auch nur vorübergehenden - Wohnung dürfe nicht verwehrt werden.

Direkt während eines Schwerlasttransportes wie dem Castor-Transport sei es für die Polizei möglich, eine Straße komplett zu sperren.

» Wie muss ein korrekter Platzverweis aussehen? Der habe schriftlich zu erfolgen. Er müsse die konkrete Dauer und den konkreten Ort seines Geltungsbereiches nennen und begründet sein. Sei eine Versammlung rechtmäßig aufgelöst, müsse man den Ort verlassen.

» Muss ich mich fotografieren oder filmen lassen? Dies sei rechtlich zur Gefahrprävention und Strafverfolgung möglich, so die Anwälte.

» Wie verhalte ich mich, wenn ich das Fehlverhalten eines Polizisten bemerke? Wenn möglich, sollte man versuchen, den Namen oder die Dienstnummer des Polizisten zu erhalten. Gelinge dies nicht, sei es ratsam, sich bestimmte Erkennungsmerkmale des betreffen- den Beamten wie Markierungen am Helm oder Uniform oder Autokennzeichen zu notieren. Etwaige durch Beamte begangene Straftaten könnten bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden.

» Auf welcher Rechtsgrundlage handelt die Polizei? Vor und nach der Demonstration gelte das Niedersächsische Polizeigesetz - sofern es um Gefahrenabwehr, also präventive Maßnahmen gehe. Bestehe der begründete Verdacht einer Straftat, könne auch nach Strafprozessordnung die Identität festgestellt werden. Die Versammlung selbst werde vom Grundgesetz geschützt. Einschränkungen seien durch das Versammlungsgesetz möglich. Ratsam sei es, eine ausgedruckte Version der Gesetze bei sich zu führen, um im Notfall darauf verweisen zu können.

Bei Problemen kann Hilfe des Ermittlungsausschusses unter der Telefonnummer (05841) 979430 angefordert werden.
Quelle:
Elbe-Jeetzel-Zeitung

Der Ermittlungsausschuss (EA) ist während der Castortage rund um die Uhr besetzt
Die Telefonnummer sollte immer dabei sein : 05841 97 94 30
http://www.ea-gorleben.de/
ea-gorleben(ät)nadir.org


Mit WiderSetzen in Hitzacker an die Transportstrecke